Es gibt keine allgemeingültigen Regeln oder „perfekten“ Lösungen für die Überbetriebliche Zusammenarbeit. Organisation, Kommunikation oder die Gewinnteilung innerhalb einer Gemeinschaft können den Bedürfnissen der Beteiligten angepasst werden. Was einmal beschlossen wurde, kann auch abgeändert und neu gestaltet werden. Diese Seite soll illustrieren, welchen Spielraum Sie für die Ausgestaltung Ihres Kooperationsprojektes haben und wie Regelungen und Vertragsinhalte einer Kooperation Ihren Wünschen angepasst und auch bei Bedarf verändert werden können.
Klicken Sie einfach auf das Element, welches Sie interessiert und erfahren Sie, wie andere Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter dieses ausleben, gestalten, und möglicherweise sogar abändern.

Laufzeit
Die Laufzeit einer gemeinschaftlichen Unternehmung sollte so gewählt werden, dass sie allen Beteiligten über eine längere Zeit Stabilität und Sicherheit gibt, sie aber nicht auf unbestimmbare Zeit oder über Generationen hinaus bindet. Sind Investoren oder Kreditgeber involviert, muss ebenfalls die von ihnen festgelegte Minimallaufzeit eingehalten werden (z. B. bei einem Baurecht).
Beispiele für verschiedene Regelungen der Laufzeit:
- Keine explizite Festlegung, z. B. bei einfachen oder mündlich geregelten Zusammenarbeitsformen
- Festlegung der Laufzeit bis zum Erreichen des Rentenalters einer Partnerin / eines Partners
- Laufzeit orientiert sich an Vorgaben der Bank, etc. und ist für Mitglieder der Gemeinschaft nebensächlich
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Betriebsgemeinschaft Suter-Schmid– Video: Frage zur Laufzeit an Mitglied Matthias Suter
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- Unterschiedliche Laufzeiten für den Gesellschaftsvertrag und das Baurecht bei gemeinsamen Gebäudeinvestitionen:
- Nicht vertraglich festgelegt, da Projekt keine explizite Laufzeit aufweist (z. B. bei GmbHs mit Möglichkeit des Wechsels von Führungspersonen und Mitglieder/innen, und somit Weiterführung auch bei Ausstieg der Gründermitglieder/innen)

Organisation
Die Organisation und Arbeitsteilung untereinander erfolgt in den meisten Fällen nach einer Aufteilung von Verantwortlichkeiten, wobei jedoch nur die strategische Verantwortung komplett von einem Gemeinschaftsmitglied ausgeübt wird. Das tägliche, operative Arbeiten in den verschiedenen Bereichen wird meist von allen Mitgliedern gemeinsam ausgeführt, damit fachliche Kompetenzen sowie Möglichkeiten der gegenseitigen Ablösung erhalten bleiben.
Beispiele für die Organisation untereinander:
- Keine Aufteilung, da kein Zusammenschluss des ganzen Betriebes. Selbstständige Bewirtschaftung auf eigene Rechnung
- Organisation in strategische Verantwortungsbereiche, gemeinsame operative Arbeit
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FFG Bachmann-Schläpfer-Fritschi – Video: Fragen zur Aufgabenteilung und strategischen Planung an Mitglied Ernst Bachmann
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Alberswiler Pionier Milch Betrieb
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Betriebszweiggemeinschaft Erdfur
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- Aufteilung des Betriebs in einen strategischen Teil (alle Gemeinschaftsmitglieder/innen) und einen operativen Teil (nur Betriebsleiter/innen)
- Aufteilung der Betriebsgemeinschaft in landwirtschaftliche und nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Pferdepension), welche operativ und strategisch eigentlich getrennt geführt werden. Innerhalb der landwirtschaftlichen Tätigkeiten Verantwortungsbereiche sowie unterschiedliche Arbeitspensa der Mitglieder/innen.
- Aufteilung in verschiedene Aufgabenbereiche ohne Ablösung untereinander bei normalem Betrieb. In der Hauptsaison wird auf Ferien verzichtet und alle versuchen, sich möglichst intensiv in den Betrieb einzubringen.
- Aufteilung des Stalldienstes auf die Mitglieder/innen, Ferien- und Freitagsplan, welcher auf mehrere Monate oder sogar das ganze Jahr hinaus erstellt wird.
- Exakt geregelte Arbeitsabläufe und Verantwortlichkeiten bei professioneller Verarbeitung und Vermarktung sowie Kundenservice (vor allem bei Cateringservices der Fall)
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Baselbieter Bäuerinnen Apéro – Video: Fragen zum Ablauf bei Buchung und zu Verantwortlichkeiten innerhalb der GmbH
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so-fein Bäuerinnen- und Landfrauenapéro
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Kommunikation
In der Überbetrieblichen Zusammenarbeit ist Kommunikation besonders wichtig, da man nicht nur miteinander arbeitet, sondern sich unter Umständen auch gemeinsam strategisch ausrichtet Ziele verfolgt. Wer offen miteinander redet und Auseinandersetzungen schnell klärt, vermeidet grössere Konflikte und stellt so sicher, dass die Kooperation auch in Zukunft funktionieren kann.
Beispiele für verschiedene Regelungen der Kommunikation:
- Regelmässige Sitzungen (z. B. einmal pro Monat, Woche oder Jahr) zur strategischen Planung und Ausrichtung, auch möglich in Begleitung einer Fachperson, die hilft, Themen neutral anzusprechen. Operative Entscheidungen werden meist durch den/die Verantwortliche/n getroffen.
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Betriebsgemeinschaft Suter-Schmid – Frage zur strategischen und operativen Planung an die BG-Mitglieder
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Alberswiler Pionier Milch Betrieb
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Betriebsgemeinschaft Synfarms
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THG Ehrenbüel – Video: Frage zum Umgang mit Konflikten an Mitglied Thomas Bachmann
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- Gespräche nur bei Bedarf, wenn man sich über den Weg läuft oder es etwas abzuklären gibt. Vor allem geeignet bei langjährigen Zusammenarbeitsformen, welche schon gut miteinander eingespielt sind.
- Periodisch höhere Frequenz an Sitzungen, um die Hauptsaison vorzubereiten und optimal abzuwickeln.

Gewinnteilung / Lohnzahlung
Die Aufteilung von Kosten und Gewinn ist ein wichtiger Punkt, der in einer Gemeinschaft unbedingt gut geregelt sein muss, damit alle Beteiligten sich fair behandelt und auch wertgeschätzt fühlen. Auch hier gibt es allerdings je nach Wunsch der Mitgliederinnen und Mitglieder verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Angelegenheiten vertraglich zu regeln.
Beispiele für verschiedene Regelungen bezüglich Gewinn und Lohnzahlung:
- Wirtschaften der einzelnen Betriebe auf eigene Rechnung (vor allem bei BZGs, Fruchtfolgegemeinschaften oder anderen, einfacheren Zusammenarbeitsformen, bei denen die Betriebe nicht zwingend zu einer Einheit zusammengeschlossen werden).
- Keine Stunden aufschreiben, Gewinn gleich unter den Beteiligten aufteilen.
- Lohnzahlung nach Tagen oder Stunden, je nach erledigter Arbeit der Mitgliederinnen und Mitglieder, Aufteilung des Gewinns zu gleichen Teilen an die Beteiligten.
- Lohnzahlung nach Milchmenge, Abzuge bei Futterzukauf pro Kuh (vor allem bei Betriebszweiggemeinschaften in der Milchwirtschaft)
Bei ausserbetrieblichen Arbeiten gibt es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten zur Abrechnung innerhalb der Gemeinschaft:
- Einzahlen des ausserbetrieblichen Taggelds in die Gemeinschaftskasse
- Einzahlen des Taggeldes in die Gemeinschaftskasse, wenn gemeinschaftliche Maschinen / Ressourcen verwendet werden; bei von der Kooperation unabhängigen Arbeiten geht der Verdienst an die betreffenden Mitglieder selber.
In Situationen, in denen vertragliche oder operative Anpassungen der Arbeitsweise nicht erwünscht oder nicht hilfreich sind, kann es sinnvoll sein, Konflikte in Begleitung einer Fachperson oder einer Mediatorin/eines Mediators versuchen zu lösen. Unter Umständen kann – auch wenn keine Konflikte vorhanden sind – eine Auflösung der Gemeinschaft für die Beteiligten am besten geeignet sein. Was sich in welcher Situation eignet, kann auch mit Hilfe einer professionellen Beratungsperson abgeklärt werden.
Untenstehend finden Sie hilfreiche Sammlungen von Dokumenten und Adressen, die die Lösung von Konflikten sowie auch die Auflösung einer Gemeinschaft erleichtern können.
Wo Menschen zusammen arbeiten, kann vieles schief gehen: es passieren Unfälle oder der Absatzmarkt bricht ein, es werden Fehler gemacht oder Vereinbarungen nicht eingehalten, es kommt zu Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse, etc. Das ist normal und noch kein Grund zur Besorgnis – aber es ist sehr wichtig, dass die betroffenen Partnerinnen und Partner in solchen Situationen richtig reagieren und verhindern, dass aus kleinen Missgeschicken kostspielige Fehlentwicklungen oder aus unterschiedlichen Lagebeurteilungen dauernde Streitereien entstehen.
Unten sind wichtige Ressourcen zur allgemeinen Konflikttheorie, aber auch praktische Ratschläge für die Lösung von ernsthaften Konflikten in Ihrer Kooperation aufgeführt. Zusätzlich finden Sie hier auch Detailinformation zur Konfliktlösung für verschiedene Zusammenarbeitsformen
Website Konflikttheorie
Tritt ein massiver oder chronischer Konflikt auf, kann ja nach Eskalationsstufe wie folgt vorgegangen werden:
1. Wenn Vertrauen und Kommunikation innerhalb der Gemeinschaft grundsätzlich noch intakt sind:
Eine Aussprache zwischen den betroffenen Personen vereinbaren. Dazu genügend Zeit an einem Ort einplanen, wo man nicht gestört werden kann. Während der Aussprache die Regeln für faire Gespräche ganz besonders beachten. Allenfalls beschlossene Massnahmen in einer Versuchsphase prüfen und danach deren Wirkung gemeinsam besprechen und wenn nötig anpassen.
2. Wenn das Vertrauen oder die Gesprächskultur zwar gefährdet sind, aber noch einigermassen funktionieren:
Eine Aussprache mit allen Gesellschafter/innen vereinbaren, um den Streitpunkt wenn möglich intern auszuräumen. Während der Aussprache die Regeln für faire Gespräche ganz besonders beachten. Sich vorgängig über die Ziele des Treffens einigen und dessen Ergebnisse protokollieren. Die beschlossenen Massnahmen in einer Versuchsphase prüfen und danach deren Wirkung gemeinsam besprechen und wenn nötig anpassen.
3. Wenn das Vertrauen gelitten hat und die offene Kommunikation nicht mehr selbstverständlich ist:
Professionelle Unterstützung (Mediation, Coaching, Schlichtung) zur Konfliktlösung beiziehen und dafür das explizite Einverständnis aller Gesellschafter/innen einholen. Mit den Fachleuten die Ziele der Beratung klären und einen Zeit- und Kostenrahmen vereinbaren. Konstruktiv am Gesprächsprogramm der beigezogenen Fachperson teilnehmen und ernsthaft versuchen, die beschlossenen Massnahmen umzusetzen.
4. Wenn das Vertrauen zerrüttet ist und die offene Kommunikation nicht mehr funktioniert:
Zuerst mit einem Coaching prüfen, ob für die Gemeinschaft noch eine Rettungschance besteht. Falls ja beim vorherigen Punkt ansetzen.
Andernfalls nicht zögern, den Austritt eines Mitglieds oder die Auflösung der Gemeinschaft anzupacken. Dazu empfiehlt sich der Beizug einer Fachberatung, denn gerade bei der vorzeitigen Auflösung ist Fairness und Klarheit unter den Partnern oberstes Gebot. Oft braucht es dazu die Unterstützung sowohl einer Moderatorin/eines Coaches wie auch eines Treuhänders/einer Betriebswirtschaftsberaterin. Diese Investition lohnt sich aber auf jeden Fall. Denn ein chaotisches Ende, das sich unter Streitigkeiten hinzieht, wird nicht nur deutlich mehr kosten, sondern auch tiefe emotionale Wunden hinterlassen.
Auch bei der Auflösung dem Programm der Fachberatung konstruktiv folgen und die beschlossenen Massnahmen und Aufgaben ernsthaft und speditiv umsetzen. Wird die Auflösung einer Kooperation sauber und zügig angepackt, können sich die ehemaligen Partner-/innen viel schneller wieder auf die eigenen Beine stellen und ihre Zukunft unbelastet neu gestalten.
Die untenstehenden Dokumente beinhalten jeweils detaillierte Informationssammlungen zur Lösung von Konflikten in verschiedenen Formen der überbetrieblichen Zusammenarbeit.
- Pachtlandarrondierungen (pdf)
- Nutzungsarrondierungen (pdf)
- Vertragliche Landumlegungen (pdf)
- Gesamtmeliorationen (pdf)
- Überbetriebliche Maschineninvestitionen (pdf)
- Überbetriebliche Gebäudeinvestitionen (pdf)
- Betriebsgemeinschaften (pdf)
- Betriebszweiggemeinschaften (pdf)
- Verarbeitungs- und Vermarktungsgemeinschaften → analog Betriebs- und Betriebszweiggemeinschaften
Strategische Fragen sollten spätestens zu Beginnder Zusammenarbeit besprochen und im Laufe der Zusammenarbeit regelmäßig geklärt werden. Insbesondere sollte die „Vision“ der Zusammenarbeit gemeinsam entwickelt und die „Werte“ geteilt werden. Ohne dass diese notwendigerweise für alle Mitglieder gleich sein müssen, festigt die Diskussion darüber die gemeinsame Arbeit. Auch die Analyse der Ressourcen kann sehr hilfreich sein, um die Ressourcen der einzelnen Betriebe, die zusammenarbeiten, optimal zu kombinieren.
Eine Reihe von Informationen zum strategischen Management sind in der Publikation STRATEGIDEA zu finden.
Auf dieser Seite sind die relevantesten Inhalte zum Thema Zusammenarbeit zusammengefasst.
Wie läuft der Ausstieg aus einer Kooperation ab? Was passiert, wenn ein Ausstieg durch Invalidität oder Tod eines Mitglieds zwingend wird? Wie ist dann die Erbteilung geregelt? Antworten auf diese Fragen sowie weitere wichtige Informationen rund um den möglichen Ausstieg aus einer Zusammenarbeit finden Sie hier, jeweils gegliedert in Detaildokumente für verschiedene Zusammenarbeitsformen.
- Fruchtfolgegemeinschaften (pdf)
- Pachtlandarrondierungen (pdf)
- Nutzungsarrondierungen (pdf)
- Vertragliche Landumlegungen (pdf)
- Gesamtmeliorationen (pdf)
- Überbetriebliche Maschineninvestitionen (pdf)
- Überbetriebliche Gebäudeinvestitionen (pdf)
- Betriebsgemeinschaften (pdf)
- Betriebszweiggemeinschaften (pdf)
- Verarbeitungs- und Vermarktungsgemeinschaften (pdf)
Das Einholen einer objektiven Meinung ist wichtig und führt auch meist zur schnelleren Findung einer für alle Beteiligten optimalen Lösung. Untenstehend finden Sie einige Beratungsangebote, die Ihnen bei allgemeinen Fragen zur Betriebsführung (Bau, Energie, Direktzahlungen, etc.), aber auch bei der Mediation von Konflikten oder beim Coaching von Gesprächen behilflich sein können.
AGRIDEA
Allgemeine Anlaufstellen und Beratungsadressen
Agriexpert
Allgemeine nationale und kantonale Hilfsangebote
Rechtsberatung je nach Kanton
Übersicht kantonaler Anwaltsverbände
Weitere Beratungsangebote nach Region