Gesamtmelioration

Gesamtmelioration2021-05-18T14:33:57+01:00
effiziente Bewirtschaftung – zusammenhängende Parzellen – Eigen- & Pachtland – bauliche Massnahmen – Umweltziele

Die Gesamtmelioration ist ein umfassendes Projekt zur Erhaltung, Gestaltung und Förderung des ländlichen Raumes. Sie ist ein Instrument der Bodenverbesserung und beinhaltet die Neuzuordnung des Grundeigentums sowie die Zusammenlegung der Bewirtschaftungs- und Pachtverhältnisse zu grösseren, rationeller bewirtschaftbaren Einheiten. Zudem werden auch Zielsetzungen ausserhalb der Landwirtschaft definiert.

Eine Gesamtmelioration verbessert die Arrondierung der Landwirtschaftsbetriebe, das Wegnetz, den Boden-Wasserhaushalt, die Ökologie und die Umsetzung öffentlicher Aufgaben. So können Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum durch eine Verbesserung der Betriebsgrundlagen und einer Produktionskostensenkung gesteigert werden.

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«Das sind dann einfach Kosten, die den Betrieb belasten, die man selber nicht einmal so bemerkt. Wenn man einfach schneller arbeiten kann, rationeller und effizienter arbeiten kann, das war ein riesen Vorteil für meinen Betrieb.»

Matthias Keusch, Landwirt in Boswil

«Das war eine strenge Zeit – da gingen über vierzehn Jahre Sitzungen – aber man hat eine Lösung gefunden, die eigentlich nur dank der Melioration möglich war.»

Ulrich Rymann, Vertreter des Gemeinderats während der Modernen Melioration Boswil

«Das ist glaube ich der Hauptpunkt, der von dieser Seite kommen müsste, damit man so etwas dann auch durchziehen kann: dass die Landeigentümer wirklich immer top informiert sind.»

Matthias Keusch, Landwirt in Boswil

«Wir haben definitiv eine kleinere Belastung der Landwirte auf der Kantonsstrasse, und ein ganz grosses Ding ist die Steigerung der Grundwasserqualität, denn dank der Melioration sind alle Wasserquellen jetzt auf Gemeindeland.»

Urban Kramer, Präsident der Ausführungskommission während der Modernen Melioration Boswil

«Eine Melioration deckt so viele Massnahmen und Begehren ab, das wussten wir am Anfang nicht einmal, man hat dann während des Verfahrens noch neue Sachen einbezogen. Aber nochmal: man kann nicht verfügen, sondern man muss miteinander diskutieren.»

Urban Kramer, Präsident der Ausführungskommission während der Modernen Melioration Boswil

«Grundsätzlich musste ich sagen, wenn ich einen Betrieb weiterführen möchte, dann geht es nur in diese Richtung und zusammen mit der Melioration. Und das ist, wenn ich zurückschaue, gut gekommen.»

Matthias Keusch, Landwirt in Boswil

 Häufig gestellte Fragen

Ich finde eine Gesamtmelioration ist viel zu teuer. Kann ich gezwungen werden, daran teilzunehmen?2020-12-06T15:01:50+01:00

Gemäss Artikel 703 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in einem Beizugsgebiet zur Teilnahme an der Landumlegung verpflichtet, wenn die Zustimmung von mehr als der Hälfte der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer vorliegt, welche auch mehr als die Hälfte des beteiligten Bodens besitzen. Alle Grundeigentümer/innen, welche der Beschlussfassung fern bleiben, werden dabei als zustimmend gezählt.

Gibt es für die Realisierung einer Gesamtmelioration Unterstützung der öffentlichen Hand?2020-12-06T15:02:49+01:00

Gesamtmeliorationen sind komplexe und teure Projekte, die aber im Interesse sowohl von Grundeigentümerschaft wie öffentlicher Hand liegen, weil sie beiden Seiten durch die Arrondierungseffekte und die optimierte Infrastruktur viele Vorteile bringen. Bund, Kantone und Gemeinde beteiligen sich massgeblich an den Kosten und am administrativen Prozess einer Gesamtmelioration. So übernimmt Bund für Bodenverbesserungen Beiträge bis zu 40 % der Kosten, welche im Berggebiet auf maximal 50% erhöht werden können. Kantone und Gemeinden übernehmen je nach Gesetzeslage ihrerseits einen kleineren oder grösseren Anteil der Kosten. Die betroffenen Grundeigentümer/innen kommen so sehr kostengünstig zu einer deutlich verbesserten Flächenstruktur.

Was wird bei einer Gesamtmelioration alles in den Planungsprozess aufgenommen und verändert?2020-12-06T15:03:49+01:00

Die Gesamtmelioration ist ein Synonym der Begriffe Güterzusammenlegung, Güterregulierung und Moderne Melioration. Art. 11 der Strukturverbesserungsverordnung (SVV) definiert eine Gesamtmelioration als Landumlegung zwecks Arrondierung des Grundeigentums unter freiwilligem Einbezug des Pachtlandes, kombiniert mit Infrastruktur- und Biodiversitätsfördermassnahmen. Sie ist also ein umfassendes Projekt zur Erhaltung, Gestaltung und Förderung des ländlichen Raumes. Dabei betreffen die gemeinschaftlichen Massnahmen zwei Hauptbereiche innerhalb eines definierten Beizuggebietes:

  • Neuordnung des Grundeigentums, Anpassung der Grundlagen der Raumplanung und der ökologischen Vernetzung, Landumlegung oder Arrondierung in Verbindung mit planerischen, ökologischen und weiteren raumwirksamen Massnahmen.
  • Optimierung der Infrastruktur insbesondere im landwirtschaftlichen Kulturland mit kulturtechnischen Bauarbeiten zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten (Arrondierung der Landwirtschaftsbetriebe, des Wegnetzes, des Boden-Wasserhaushaltes etc.) sowie zur Senkung der landwirtschaftlichen Produktionskosten.

Praxisbeispiele

Gesamtmelioration Flaacherfeld

Gesamtmelioration - Alle Praxisbeispiele (PDF) Die Gemeinde Flach hat 1360 Einwohnerinnen und Einwohner sowie 600 ha landwirtschaftlich ...

Moderne Melioration Boswil (AG)

Gesamtmelioration - Alle Praxisbeispiele (PDF) Die «Moderne Melioration Boswil» im Kanton Aargau wurde zwischen 1999 und ...

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