effiziente Bewirtschaftung – zusammenhängende Parzellen – Eigen- & Pachtland – bauliche Massnahmen – Umweltziele
Die Gesamtmelioration ist ein umfassendes Projekt zur Erhaltung, Gestaltung und Förderung des ländlichen Raumes. Sie ist ein Instrument der Bodenverbesserung und beinhaltet die Neuzuordnung des Grundeigentums sowie die Zusammenlegung der Bewirtschaftungs- und Pachtverhältnisse zu grösseren, rationeller bewirtschaftbaren Einheiten. Zudem werden auch Zielsetzungen ausserhalb der Landwirtschaft definiert.
Eine Gesamtmelioration verbessert die Arrondierung der Landwirtschaftsbetriebe, das Wegnetz, den Boden-Wasserhaushalt, die Ökologie und die Umsetzung öffentlicher Aufgaben. So können Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum durch eine Verbesserung der Betriebsgrundlagen und einer Produktionskostensenkung gesteigert werden.
«Das sind dann einfach Kosten, die den Betrieb belasten, die man selber nicht einmal so bemerkt. Wenn man einfach schneller arbeiten kann, rationeller und effizienter arbeiten kann, das war ein riesen Vorteil für meinen Betrieb.»
«Das war eine strenge Zeit – da gingen über vierzehn Jahre Sitzungen – aber man hat eine Lösung gefunden, die eigentlich nur dank der Melioration möglich war.»
«Das ist glaube ich der Hauptpunkt, der von dieser Seite kommen müsste, damit man so etwas dann auch durchziehen kann: dass die Landeigentümer wirklich immer top informiert sind.»
«Wir haben definitiv eine kleinere Belastung der Landwirte auf der Kantonsstrasse, und ein ganz grosses Ding ist die Steigerung der Grundwasserqualität, denn dank der Melioration sind alle Wasserquellen jetzt auf Gemeindeland.»
«Eine Melioration deckt so viele Massnahmen und Begehren ab, das wussten wir am Anfang nicht einmal, man hat dann während des Verfahrens noch neue Sachen einbezogen. Aber nochmal: man kann nicht verfügen, sondern man muss miteinander diskutieren.»
«Grundsätzlich musste ich sagen, wenn ich einen Betrieb weiterführen möchte, dann geht es nur in diese Richtung und zusammen mit der Melioration. Und das ist, wenn ich zurückschaue, gut gekommen.»
Folgende Voraussetzungen sollten gegeben sein, damit die Durchführung einer Gesamtmelioration Sinn macht:
- Verbesserungsbedarf in diversen Bereichen (Eigenflächen- und Pachtparzellen, Infrastruktur, Wegnetz, Naturschutz).
- Bedürfnis nach optimierten Bewirtschaftungsverhältnissen bei allen Beteiligten vorhanden.
- Zustimmung von mindestens 50% der Grundeigentümer/innen mit mehr als 50% der Flächen.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen für Gesamtmeliorationen (pdf)
Informationen zum Vorgehen bei Gesamtmeliorationen (pdf)
Vorgehensschema für Gesamtmeliorationen (pdf)
Zu den Erfolgsfaktoren für die Durchführung einer Gesamtmelioration gehören:
- eine gute Projektorganisation, damit die Berücksichtigung der verschiedenen Interessensgruppen möglich ist;
- die Zusammenarbeit zwischen der Meliorationsgenossenschaft, dem Technischen Leiter oder der Technischen Leiterin, der Gemeinde, den Behörden, sowie den Interessensgruppen;
- der Einbezug der Bedürfnisse und Anliegen der beteiligten Landwirt/innen, Kompromissbereitschaft unter den Beteiligten;
- Transparenz des Verfahrens, laufende Information der Interessensgruppen.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen für Gesamtmeliorationen (pdf)
Informationen zum Vorgehen bei Gesamtmeliorationen (pdf)
Vorgehensschema für Gesamtmeliorationen (pdf)
Folgende rechtliche Grundlagen sind bei der Planung und Durchführung einer Gesamtmelioration zu beachten:
- Das Verfahren ist für alle Grundeigentümer/innen und Bewirtschafter/innen im Beizugsgebiet nach dem Beschluss an der Gründungsversammlung zwingend.
- Meist wird eine Genossenschaft gemäss Obligationenrecht gegründet. Durch informelle und formelle Mitwirkungen (Gespräche, Einsprachen etc.) können die Grundeigentümer/innen das Projekt mitgestalten.
- Bund und Kanton beteiligen sich an den Kosten der Gesamtmelioration (Boden- und Strukturverbesserung).
Die Kantone verfügen über Abteilungen, die sich mit Boden- und Pachtrecht befassen. Diese können bei Gesamtmeliorationen betreffend rechtlichen Aspekten beratend zur Seite stehen: Website kantonale Behörden
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen für Gesamtmeliorationen (pdf)
Weitere Informationen zu Ausstiegsmodalitäten bei Gesamtmeliorationen (pdf)
Informationen zur Möglichen Trägerschaft einer Gesamtmelioration (pdf)
Überblick zu Massnahmen und Verfahren Bodenverbesserungen von Bund und Kantonen (pdf)
Umsetzungsdauer: Gesamtmeliorationen dauern im Vergleich zu anderen Arrondierungsverfahren länger, da unter anderem die Bonitierung (Bodenbewertung), die Bauzeiten für Infrastrukturprojekte wie auch die Neuzuteilung und nachfolgende Neuvermessung der Eigentumsparzellen zeitintensiv sind.
Wirkungsdauer: Eine Gesamtmelioration weist die längste Wirkung aller Landumlegungsverfahren auf. Durch die Änderungen und Anmerkungen im Grundbuch sind die Massnahmen vor baldigen Änderungen weitgehend geschützt und bleiben langfristig erhalten. Die neuen Strukturen können zudem kurzfristig nicht mehr zerstückelt werden.
Weitere Informationen zur Zeitdauer einer Gesamtmelioration (pdf)
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen für Gesamtmeliorationen (pdf)
Weitere Informationen zu Ausstiegsmodalitäten bei Gesamtmeliorationen (pdf)
Auskünfte zu Gesamtmeliorationen finden sich:
- im direkten Gespräch mit Berufskolleg/innen oder anderen Gemeinden, die bereits Erfahrung mit der Durchführung einer Gesamtmelioration haben;
- im Kontakt mit entsprechenden Fachberatungsstellen, kantonalen Behörden oder Spezialist/innen, welche vor und während der Durchführung einer Gesamtmelioration zur Beratung beigezogen werden können.
Wo Menschen zusammen arbeiten, kann vieles schief gehen: es passieren Unfälle oder der Absatzmarkt bricht ein, es werden Fehler gemacht oder Vereinbarungen nicht eingehalten, es kommt zu Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse, etc. Das ist normal und noch kein Grund zur Besorgnis – aber es ist sehr wichtig, dass die betroffenen Partnerinnen und Partner in solchen Situationen richtig reagieren und verhindern, dass aus kleinen Missgeschicken kostspielige Fehlentwicklungen oder aus unterschiedlichen Lagebeurteilungen dauernde Streitereien entstehen.
Untenstehend sind einige Ressourcen aufgeführt, die den Umgang mit Konflikten erleichtern können.
Allgemeine Informationen zur Konfliktlösung bei Gesamtmeliorationen (pdf)
Website Konflikttheorie
Häufig gestellte Fragen
Gemäss Artikel 703 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in einem Beizugsgebiet zur Teilnahme an der Landumlegung verpflichtet, wenn die Zustimmung von mehr als der Hälfte der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer vorliegt, welche auch mehr als die Hälfte des beteiligten Bodens besitzen. Alle Grundeigentümer/innen, welche der Beschlussfassung fern bleiben, werden dabei als zustimmend gezählt.
Gesamtmeliorationen sind komplexe und teure Projekte, die aber im Interesse sowohl von Grundeigentümerschaft wie öffentlicher Hand liegen, weil sie beiden Seiten durch die Arrondierungseffekte und die optimierte Infrastruktur viele Vorteile bringen. Bund, Kantone und Gemeinde beteiligen sich massgeblich an den Kosten und am administrativen Prozess einer Gesamtmelioration. So übernimmt Bund für Bodenverbesserungen Beiträge bis zu 40 % der Kosten, welche im Berggebiet auf maximal 50% erhöht werden können. Kantone und Gemeinden übernehmen je nach Gesetzeslage ihrerseits einen kleineren oder grösseren Anteil der Kosten. Die betroffenen Grundeigentümer/innen kommen so sehr kostengünstig zu einer deutlich verbesserten Flächenstruktur.
Die Gesamtmelioration ist ein Synonym der Begriffe Güterzusammenlegung, Güterregulierung und Moderne Melioration. Art. 11 der Strukturverbesserungsverordnung (SVV) definiert eine Gesamtmelioration als Landumlegung zwecks Arrondierung des Grundeigentums unter freiwilligem Einbezug des Pachtlandes, kombiniert mit Infrastruktur- und Biodiversitätsfördermassnahmen. Sie ist also ein umfassendes Projekt zur Erhaltung, Gestaltung und Förderung des ländlichen Raumes. Dabei betreffen die gemeinschaftlichen Massnahmen zwei Hauptbereiche innerhalb eines definierten Beizuggebietes:
- Neuordnung des Grundeigentums, Anpassung der Grundlagen der Raumplanung und der ökologischen Vernetzung, Landumlegung oder Arrondierung in Verbindung mit planerischen, ökologischen und weiteren raumwirksamen Massnahmen.
- Optimierung der Infrastruktur insbesondere im landwirtschaftlichen Kulturland mit kulturtechnischen Bauarbeiten zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten (Arrondierung der Landwirtschaftsbetriebe, des Wegnetzes, des Boden-Wasserhaushaltes etc.) sowie zur Senkung der landwirtschaftlichen Produktionskosten.
Praxisbeispiele
Gesamtmelioration und Hochwasserschutzprojekt Suhrental (AG)
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