effizientere Bewirtschaftung – zusammenhängende Parzellen – Neuverteilung des Eigentums – Pachtland nicht berücksichtigt
In einer vertraglichen Landumlegung werden die Parzellen im Eigentum der beteiligten Landwirtinnen und Landwirte zusammengelegt, abgetauscht und begradigt. Das Pachtland wird in der Regel nicht berücksichtigt, kann aber zeitgleich mittels Pachtlandarrondierung zusammengelegt werden. Die Teilnahme an einer Vertraglichen Landumlegung ist freiwillig. Massnahmen am Wegnetz und an weiteren Infrastrukturen werden nicht getätigt.
Die Neuzuteilung des Eigenlandes im Zuge einer Vertraglichen Landumlegung schafft eine effizientere Bewirtschaftungssituation, da zusammenhängende, grosse und näher bei den Betrieben liegende Parzellen geschaffen werden. So können auch Fahrtzeiten und Produktionskosten gesenkt werden.
«Darum waren diese baulichen Massnahmen auch wichtig, obwohl sie vielleicht dort hinten nichts nützen oder dort oben. Aber insgesamt hat es eben doch genützt, und darum muss man das im Gesamtkontext anschauen.»
«Also 2014 haben wir angefangen, also intensiv angefangen, und ich würde sagen 2018 ist nachher dann die Bewirtschaftung nach den neuen Flächen erfolgt.»
«Manchmal hat man da fast so ein bisschen gesagt ‚Ja nein, jetzt verstehe ich es nicht, was wollt ihr überhaupt?‘, und auf der anderen Seite gab es auch immer wieder die Möglichkeit, eben aus dem Gespräch heraus vielleicht die Lösung noch ein bisschen zu verbessern.»
«25 Prozent sind die Restkosten. Bund, Kanton und Gemeinde haben je 25 Prozent. Wir reden von Kosten in Grössenordnungen von 600‘000.00 Franken, die umgelegt werden müssen.»
«Der Auslöser war eigentlich die Vermessung. Und dann ist man hingegangen und hat gesagt: Wenn man schon so ein grosses Projekt annimmt, gibt es da nicht noch Zusatznutzen, könnte man jetzt nicht schon die kleinen Haufen Parzellen zusammenfassen, grössere Einheiten machen, wirtschaftlicher machen, vielleicht auch ökologischer bewirtschaftbar oder das für die Natur, für die Umwelt gestalten?»
«Die Nulllösung – einfach so wie bisher vermarken, vermessen – das hätte nichts verändert, die wären hier quer durch das Gebiet gefahren und das wäre auch keine Zukunft gewesen.»
Folgende Punkte machen eine Vertragliche Landumlegung als Verbesserungsverfahren besonders geeignet:
- Das Eigenland ist verzettelt, die Parzellenstrukturen sind unförmig.
- Eine Zusammenlegung der Eigentumsflächen wäre für eine bessere Bewirtschaftung hilfreich und ist allen Beteiligten ein Anliegen.
- Das Flurwegnetz ist ausreichend vorhanden und in einem guten Zustand; Sanierungen an Bewässerung- und Entwässerungsanlagen sind nicht notwendig.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen für Vertragliche Landumlegungen (pdf)
Informationen zum Vorgehen bei Vertraglichen Landumlegungen (pdf)
Folgende Aspekte sind wichtig für einen erfolgreichen Abschluss einer Vertraglichen Landumlegung:
- Bereitschaft der Bewirtschafter zur Veränderung
- Kompromissfähigkeit der involvierten Grundeigentümer
- Aktive Mitarbeit der Bewirtschafter in jeder Projektphase (Gespräche, Informationsveranstaltung etc.)
- Transparenz des Neuzuteilungsverfahren mit allfälliger Bodenbewertung und klar formulierten Neuzuteilungskriterien
Weitere Informationen zu Voraussetzungen für Vertragliche Landumlegungen (pdf)
Informationen zum Vorgehen bei Vertraglichen Landumlegungen (pdf)
Folgende rechtliche Grundlagen sind bei der Planung und Durchführung einer Vertraglichen Landumlegung zu beachten:
- Die Gesetzgebung lässt ein flexibles und individuelles Verfahren gemäss den Wünschen und Bedürfnissen der beteiligten Bewirtschafter/innen offen.
- Laut Strukturverbesserungsverordnung tragen Kanton, Gemeinde und Bund einen Teil der entstehenden Kosten.
- Das Verfahren der Vertraglichen Landumlegung ist für alle Grundeigentümer/innen und Bewirtschafter/innen freiwillig, durch die Bestätigung der Neuzuteilung in Form der Unterschriften aller Beteiligten wird diese aber verpflichtend zur Umsetzung freigegeben..
Die Kantone verfügen über Abteilungen, die sich mit Boden- und Pachtrecht befassen. Diese können bei Vertraglichen Landumlegungen betreffend rechtlichen Aspekten beratend zur Seite stehen: Website kantonale Behörden
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen für Vertragliche Landumlegungen (pdf)
Weitere Informationen zu einer möglichen Trägerschaft (pdf)
Weitere Informationen zu Ausstiegsmodalitäten bei Vertraglichen Landumlegungen (pdf)
Umsetzungsdauer: Trotz Änderung an der Parzellenstruktur ist die Vertragliche Landumlegung in rund 2-3 Jahren umsetzbar. Die Umsetzungsdauer ist abhängig von der Anzahl Beteiligten, der Anzahl Parzellen sowie auch der Kompromissbereitschaft der Landwirt/innen, weshalb eine allgemein gültige Aussage nicht möglich ist.
Wirkungsdauer: Die Wirkungsdauer einer Vertraglichen Landumlegung kann als langfristig definiert werden, die Neuzuteilungen im Grundbuch festgehalten werden. Nachträgliche Verkäufe und Verpachtung können die Wirkung jedoch schmälern.
Weitere Informationen zur Zeitdauer einer Vertraglichen Landumlegung (pdf)
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen für eine Vertragliche Landumlegung (pdf)
Weitere Informationen zu Ausstiegsmodalitäten bei Vertraglichen Landumlegungen (pdf)
Auskünfte zu Vertraglichen Landumlegungen finden sich:
- im direkten Gespräch mit Berufskolleg/innen oder anderen Gemeinden, die bereits Erfahrung mit der Durchführung einer Vertraglichen Landumlegung haben;
- im Kontakt mit entsprechenden Fachberatungsstellen, kantonalen Behörden oder Spezialist/innen, welche vor und während der Durchführung einer Vertraglichen Landumlegung zur Beratung beigezogen werden können.
Wo Menschen zusammen arbeiten, kann vieles schief gehen: es passieren Unfälle oder der Absatzmarkt bricht ein, es werden Fehler gemacht oder Vereinbarungen nicht eingehalten, es kommt zu Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse, etc. Das ist normal und noch kein Grund zur Besorgnis – aber es ist sehr wichtig, dass die betroffenen Partnerinnen und Partner in solchen Situationen richtig reagieren und verhindern, dass aus kleinen Missgeschicken kostspielige Fehlentwicklungen oder aus unterschiedlichen Lagebeurteilungen dauernde Streitereien entstehen.
Untenstehend sind einige Ressourcen aufgeführt, die den Umgang mit Konflikten erleichtern können.
Allgemeine Informationen zur Konfliktlösung bei der Vertraglichen Landumlegung (pdf)
Website Konflikttheorie
Häufig gestellte Fragen
Die Vertragliche Landumlegung behält ihre Wirkung für eine lange Zeit, da Änderungen am Eigentum vorgenommen werden und das Verfahren deshalb im Grundbuch verankert ist. Das Resultat kann nur durch anderweitige Verpachtung oder Verkauf verschlechtert werden. In den neuen Pachtverträgen müssen aber mindestens die gesetzlich vorgeschrieben 6 Jahre für betroffene Einzelparzellen (oder allenfalls 9 Jahre für betroffene Gewerbe) festgesetzt werden, freiwillige längere Laufzeiten sind jedoch möglich.
Wenn sich keine weiteren Bewirtschafter an der Strukturverbesserung beteiligen, fahren Sie besser, wenn Sie mit Ihrem Nachbarn einen freihändigen Flächentausch vornehmen, der ohne Eingriffe ins Eigentum und entsprechende Grundbucheinträge auskommt und mit einem sehr einfachen Vertrag gesichert werden kann.
Dem Grundeigentümer/der Grundeigentümerin sollen nach der vertraglichen Landumlegung Flächen von ähnlicher Art (Qualität) und Umfang (Quantität) zustehen, die aber viel besser arrondiert sind. Es kann also sein, dass jemand weniger Flächen, dafür von besserer Qualität erhält, jemand anderes mit schlechterer Qualität zufrieden ist, dafür grössere Flächen zugeteilt erhält. Dieser Ausgleich ist aber nicht immer möglich, darum werden unlösbare Differenzen zum Schluss der Landzuteilung durch finanzielle Abgeltungen ausgeglichen. Wenn Sie mit der vorgeschlagenen Neuverteilung nicht einverstanden sind, können Sie Ihre Wünsche und Absichten dem für die Neuzuteilung zuständigen Gremium (technische Kommission, neutrale Fachstelle) unterbreiten und sich aktiv an der Ausarbeitung der Neuzuteilungskriterien beteiligen. Im äussersten Fall haben Sie immer die Möglichkeit, die Neuverteilung abzulehnen, indem Sie die abschliessende Unterschrift verweigern. Wenn man konstruktiv zusammenarbeitet, findet sich aber meistens eine für alle akzeptable Lösung.
Praxisbeispiele
Vertragliche Landumlegung Reiden (2009 – 2017)
Vertragliche Landumlegung - Alle Praxisbeispiele (PDF) Das Landwirtschaftsgebiet in Reiden rund um den Dorfteil Reidermoos umfasst ...
Vertragliche Landumlegung Steinhof (SO) (2010 – 2012)
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