Flächentausch

Flächentausch2021-05-17T11:11:47+01:00
schafft zusammenhängende Flächen – einfachste Zusammenarbeitsform – meist kein Vertrag nötig

Der Flächentausch – auch Freihändiger Bewirtschaftungstausch genannt – ist die einfachste Form der Zusammenarbeit. Bei einem Flächentausch werden gleich grosse resp. gleichwertige Flächen zwischen den beteiligten Betrieben in einem festgelegten Zeitraum zur Bewirtschaftung getauscht; das Eigentum bleibt unverändert.

Der Flächentausch ermöglicht die Vergrösserung fruchtfolgekritischer Anbauflächen der beteiligten Betriebe. Er kann auch die Arrondierung eines Betriebes rationeller gestalten, indem grössere und zusammenhängendere Parzellen durch den Tausch geschaffen werden.

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«Wenn man zusammen reden kann, dann kann man so manches einfacher machen.»

Peter Röthlisberger, Partner des Flächentauschs in Bäfischenhaus

«Vertragsmässig haben wir ein Papier, wo draufsteht, dass du mir so und so viele Aren gibst, und ich gebe dir so und so viele Aren und fertig. Das haben wir so gemacht, dass es gegenüber den Direktzahlungen stimmt. Früher ging das effektiv per Handschlag.»

Martin Häberli, Partner des Flächentauschs Bärfischenhaus

«Ich plädiere dafür, dass die Bauern untereinander reden und sich beim Kreuzen mit dem Traktor grüssen, und nicht neidisch auf einander sind. Klar, der Betriebserfolg ist ausschlaggebend, trotzdem sollte die Lebensqualität ihren Stellenwert haben.»

Martin Häberli, Partner des Flächentauschs Bärfischenhaus

«Ich merke viele Vorteile. Da oben habe ich Teile, die ca. dreihundert Meter lang sind, und vorher gingen 71 Aren von ihm quer da durch.»

Peter Röthlisberger, Partner des Flächentauschs Bärfischenhaus

«Hier im Dorf hat es solche, wo jeder das Gefühl hat: «Mein Land ist das Beste und von dem gebe ich keinen Quadratmeter». Mit denen kann man das nicht, das geht nicht. Dann muss man gerade aufhören.»

Peter Röthlisberger, Partner des Flächentauschs Bärfischenhaus

«Das Zwischenmenschliche ist grundlegend. Glücklicherweise können wir hier einander helfen. Und wenn es dann regnet, dann rennen zwei zusammen oder dann rennen drei oder vier, wenn einer krank ist dann hilft man einander auch.»

Martin Häberli, Partner des Flächentauschs in Bärfischenhaus

 Häufig gestellte Fragen

Ich habe in diesem Jahr eine Fläche zum Maisanbau mit dem Nachbarn abgetauscht. Müssen wir das dem Landwirtschaftsamt mitteilen?2020-12-06T12:56:31+01:00

Bei der Betriebsdatenerfassung müssen die Flächen, die im betreffenden Jahr bewirtschaftet werden, wahrheitsgetreu angegeben werden. Dies kann vom Landwirt oder von der Landwirtin selber online gemacht werden. Auch wenn Parzellen unterteilt werden, kann man selber Unterparzellen erstellen, die dann der jeweilige Bewirtschafter für seinen Betrieb angibt.
Vorsicht: Handelt es sich bei einem der Partner um einen Biobetrieb und der andere wird konventionell bewirtschaftet, können die Tauschparzellen erst nach 2 Jahren Umstellzeit (wieder) als Bioflächen anerkannt werden.

Meine Bewirtschaftungspartnerin möchte mitten im Jahr den Bewirtschaftungstausch wieder rückgängig machen, ist das möglich?2020-12-06T13:09:59+01:00

Eigentlich nicht, denn im Normalfall werden Flächen mindestens für ein ganzes Bewirtschaftungsjahr abgetauscht. Haben die Tauschpartner einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen, sollte die Sachlage aufgrund der Vertragsbedingungen klar sein und entsprechend eingehalten werden. Wurde der Tausch nur mündlich abgemacht, gelten die Grundsätze zwar ebenfalls, aber es ist schwieriger, sich über die Details der Abmachung einig zu werden.
Wenn es gute Gründe gibt, den Flächentausch vorzeitig rückgängig zu machen, ist eine Vertragsauflösung in gegenseitiger Übereinkunft möglich. Das kann aber kompliziert werden, weil die jeweiligen Investitionen der Partner in die betroffenen Flächen (Saatgut, Dünger, Pflanzenschutz, Arbeit etc.) gegenseitig abgerechnet werden müssen.
Im Notfall eine Fachberatung beiziehen.

Mein Nachbar möchte mit mir Flächen abtauschen, damit für uns beide eine bessere Arrondierung entsteht. Nun handelt es sich bei einer der Parzellen aber um Pachtland eines Dritten – wie müssen wir vorgehen?2020-12-06T13:13:13+01:00

Werden Pachtflächen abgetauscht so muss mit Fingerspitzengefühl vorgegangen werden. Wird kein anderslautender Vertrag vereinbart, so handelt es sich um eine Unterpacht. Dazu braucht es zwingend die Zustimmung der Verpächter, sofern die Unterpacht nicht generell im Pachtvertrag untersagt ist.
Nicht zu unterschätzen ist der psychologische Aspekt für den Verpächter. Meist wurde das Land bewusst an jemanden verpachtet der das Land gut bewirtschaftet. Daher sind viele dann nicht einverstanden, dass das Land durch einen anderen Landwirt bewirtschaftet wird.

Wie wird beim Flächentausch eine faire und für alle akzeptable Zuweisung der Parzellen erreicht, ohne dass jemand zu kurz kommt?2020-12-06T13:26:34+01:00

Da ein Flächentausch in der Regel eher auf kurze Dauer vereinbart wird, werden beim Abtausch vor allem die Flächengrössen berücksichtig, die möglichst gleich gross sein sollten. Unterschiedliche Bodenqualitäten werden dann oft vernachlässigt, solange sie nicht allzu gross sind. Soll der Flächentausch aber auf längere Zeit vereinbart werden, lohnt es sich schon, eine vollständige Bonitierung der betroffenen Parzellen vorzunehmen und möglichst gleichwertige Flächenqualitäten für den Abtausch einzurichten. Dazu wird mit Vorteil eine neutrale Fachexpertise beigezogen.

Praxisbeispiele

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