schafft zusammenhängende Flächen – einfachste Zusammenarbeitsform – meist kein Vertrag nötig
Der Flächentausch – auch Freihändiger Bewirtschaftungstausch genannt – ist die einfachste Form der Zusammenarbeit. Bei einem Flächentausch werden gleich grosse resp. gleichwertige Flächen zwischen den beteiligten Betrieben in einem festgelegten Zeitraum zur Bewirtschaftung getauscht; das Eigentum bleibt unverändert.
Der Flächentausch ermöglicht die Vergrösserung fruchtfolgekritischer Anbauflächen der beteiligten Betriebe. Er kann auch die Arrondierung eines Betriebes rationeller gestalten, indem grössere und zusammenhängendere Parzellen durch den Tausch geschaffen werden.
«Vertragsmässig haben wir ein Papier, wo draufsteht, dass du mir so und so viele Aren gibst, und ich gebe dir so und so viele Aren und fertig. Das haben wir so gemacht, dass es gegenüber den Direktzahlungen stimmt. Früher ging das effektiv per Handschlag.»
«Ich plädiere dafür, dass die Bauern untereinander reden und sich beim Kreuzen mit dem Traktor grüssen, und nicht neidisch auf einander sind. Klar, der Betriebserfolg ist ausschlaggebend, trotzdem sollte die Lebensqualität ihren Stellenwert haben.»
«Wenn man zusammen reden kann, dann kann man so manches einfacher machen.»
«Ich merke viele Vorteile. Da oben habe ich Teile, die ca. dreihundert Meter lang sind, und vorher gingen 71 Aren von ihm quer da durch.»
«Hier im Dorf hat es solche, wo jeder das Gefühl hat: «Mein Land ist das Beste und von dem gebe ich keinen Quadratmeter». Mit denen kann man das nicht, das geht nicht. Dann muss man gerade aufhören.»
«Das Zwischenmenschliche ist grundlegend. Glücklicherweise können wir hier einander helfen. Und wenn es dann regnet, dann rennen zwei zusammen oder dann rennen drei oder vier, wenn einer krank ist dann hilft man einander auch.»
Folgende Voraussetzungen sollten gegeben sein, damit ein Flächentausch Sinn macht:
- Betroffenheit mit manifestem Bedarf, etwas zu verbessern (z. B. Engpass auf dem Betrieb bezüglich Fruchtfolge, Futterflächen oder Bedürfnis nach einer einfachen Arrondierung).
- Gesprächs- und Diskussionskultur und konkrete Gesprächsbereitschaft für eine erste Kontaktaufnahme.
- Eine gewisse Nähe zu möglichen Partner/innen, etwa bewährte nachbarschaftliche Hilfe bei Arbeitsspitzen oder Wochenendablösung im Stall.
- Ein konstruktives Verhältnis zu Verpächter/innen beim Tausch von Pachtland, damit diese bei Interesse laufend informiert werden und den Nutzen nachvollziehen können.
Betriebssituationen, bei denen ein Flächentausch naheliegt:
- Fruchtfolgeflächen für wichtigste Ackerbaukultur (Know-how) fehlen auf Betrieben mit unterschiedlichen Kulturen.
- Futterflächen fehlen, dem Nachbarn oder der Nachbarin fehlen Fruchtfolgeflächen.
- Arrondierte Weideflächen fehlen (für Kühe, Pferde etc.).
Erfolgsfaktoren für einen Flächentausch sind:
Bei Vorbereitung und Aufbau:
- Transparente Information über eigene Bedürfnisse, Flächenengpässe
- Beobachten, fragen, die Nachbarn direkt oder indirekt ansprechen
- Probejahr und -vertrag anbieten
- Frühzeitige Information allfälliger Verpächter, Stellungnahme einholen und bei der Formulierung der Vereinbarung mit berücksichtigen
In der Umsetzung, Realisationsphase:
- Regelmässiger Informationsaustausch, keine Einmischung bei der Bewirtschaftung des anderen
- Kurzer Austausch am Ende des Jahres, den anderen nach seinen Beobachtungen und Einschätzungen fragen und neuen Flächenabtausch mündlich vereinbaren, allfällige weitere Zusammenarbeitsmöglichkeiten diskutieren
Bei einem Flächentausch sollten folgende rechtliche Bedingungen beachtet werden:
- Eine mündliche Abmachung genügt, ein schriftlicher Vertrag wird aber meist aufgesetzt.
- Information von Verpächter/innen, vor allem bei mehrjährigen Flächentauschen.
- Berücksichtigung produktionstechnischer Herausforderungen und Direktzahlungen (z.B. bei unterschiedlichen Labelproduktionen).
- Versicherungsfragen ansprechen (grundsätzlich keine Veränderung notwendig).
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen bei einem Flächentausch (pdf)
Habt ihr den Austausch schriftlich oder „per Handschlag“ festgehalten? Und wie sieht der Vertrag aus? Habt ihr eine Bonitierung der Böden durchgeführt? Fühlt ihr euch in eurer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt?Bezüglich der Laufzeit eines Flächentausches gilt:
- Die Dauer ist bei gutem Einvernehmen unbeschränkt, die Abmachung eines Zeitpunktes zur Standortbestimmung ist aber zu empfehlen.
- Unbedingt allfällige Verpächter/innen frühzeitig und immer wieder in das Vorhaben mit einbeziehen, vor allem bei mehrjährigem Flächentausch.
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen bei einem Flächentausch (pdf)
Für welche Dauer tauscht ihr jeweils die Flächen?Auskünfte zum Flächentausch finden sich:
- im direkten Gespräch mit Berufskolleg/innen, die bereits Erfahrung mit einem Freihändigen Bewirtschaftungstausch haben;
- Im Kontakt mit entsprechenden Fachberatungsstellen und Spezialist/innen, welche auch vor und während der Durchführung eines Flächentausches zur Beratung beigezogen werden können.
Wo Menschen zusammen arbeiten, kann vieles schief gehen: es passieren Unfälle oder der Absatzmarkt bricht ein, es werden Fehler gemacht oder Vereinbarungen nicht eingehalten, es kommt zu Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse, etc. Das ist normal und noch kein Grund zur Besorgnis – aber es ist sehr wichtig, dass die betroffenen Partnerinnen und Partner in solchen Situationen richtig reagieren und verhindern, dass aus kleinen Missgeschicken kostspielige Fehlentwicklungen oder aus unterschiedlichen Lagebeurteilungen dauernde Streitereien entstehen.
Untenstehend sind einige Ressourcen aufgeführt, die den Umgang mit Konflikten erleichtern können.
Website Konflikttheorie
Wie geht ihr mit Konflikten um? Was würde bei einem Austritt eines Landwirtes passieren?Häufig gestellte Fragen
Bei der Betriebsdatenerfassung müssen die Flächen, die im betreffenden Jahr bewirtschaftet werden, wahrheitsgetreu angegeben werden. Dies kann vom Landwirt oder von der Landwirtin selber online gemacht werden. Auch wenn Parzellen unterteilt werden, kann man selber Unterparzellen erstellen, die dann der jeweilige Bewirtschafter für seinen Betrieb angibt.
Vorsicht: Handelt es sich bei einem der Partner um einen Biobetrieb und der andere wird konventionell bewirtschaftet, können die Tauschparzellen erst nach 2 Jahren Umstellzeit (wieder) als Bioflächen anerkannt werden.
Eigentlich nicht, denn im Normalfall werden Flächen mindestens für ein ganzes Bewirtschaftungsjahr abgetauscht. Haben die Tauschpartner einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen, sollte die Sachlage aufgrund der Vertragsbedingungen klar sein und entsprechend eingehalten werden. Wurde der Tausch nur mündlich abgemacht, gelten die Grundsätze zwar ebenfalls, aber es ist schwieriger, sich über die Details der Abmachung einig zu werden.
Wenn es gute Gründe gibt, den Flächentausch vorzeitig rückgängig zu machen, ist eine Vertragsauflösung in gegenseitiger Übereinkunft möglich. Das kann aber kompliziert werden, weil die jeweiligen Investitionen der Partner in die betroffenen Flächen (Saatgut, Dünger, Pflanzenschutz, Arbeit etc.) gegenseitig abgerechnet werden müssen.
Im Notfall eine Fachberatung beiziehen.
Werden Pachtflächen abgetauscht so muss mit Fingerspitzengefühl vorgegangen werden. Wird kein anderslautender Vertrag vereinbart, so handelt es sich um eine Unterpacht. Dazu braucht es zwingend die Zustimmung der Verpächter, sofern die Unterpacht nicht generell im Pachtvertrag untersagt ist.
Nicht zu unterschätzen ist der psychologische Aspekt für den Verpächter. Meist wurde das Land bewusst an jemanden verpachtet der das Land gut bewirtschaftet. Daher sind viele dann nicht einverstanden, dass das Land durch einen anderen Landwirt bewirtschaftet wird.
Da ein Flächentausch in der Regel eher auf kurze Dauer vereinbart wird, werden beim Abtausch vor allem die Flächengrössen berücksichtig, die möglichst gleich gross sein sollten. Unterschiedliche Bodenqualitäten werden dann oft vernachlässigt, solange sie nicht allzu gross sind. Soll der Flächentausch aber auf längere Zeit vereinbart werden, lohnt es sich schon, eine vollständige Bonitierung der betroffenen Parzellen vorzunehmen und möglichst gleichwertige Flächenqualitäten für den Abtausch einzurichten. Dazu wird mit Vorteil eine neutrale Fachexpertise beigezogen.
Praxisbeispiele
Flächentausch in Bärfischenhaus (BE)
Kontakt Martin Häberli Bärfischenhaus 10 3204 Rosshäusern Playlist: Interview ...