effizientere Bewirtschaftung – zusammenhängende Parzellen – nur Pachtland berücksichtigt
Die Pachtlandarrondierung ist ein Instrument zur Optimierung und Anpassung der Bewirtschaftung und Nutzung des ländlichen Raums. Sie basiert auf einer freiwilligen Teilnahme der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, und berücksichtigt ausschliesslich deren Pachtland; das Eigenland bleibt unverändert und wird weiterhin selber bewirtschaftet. Bauliche Massnahmen werden in der Regel keine durchgeführt.
Bei einer Pachtlandarrondierung wird versucht, Pachtlandparzellen möglichst zusammenhängend und betriebsnah neu zu verteilen. So wird die Bewirtschaftung der Pachtflächen rationeller, Fahrtzeiten zu Bewirtschaftungseinheiten werden reduziert, und die Produktionskosten gesenkt.
«Etwas vom Wichtigsten war sicher, dass man die Bauern frühzeitig informiert hat und dann auch gesagt hat, um was es geht, was wir im Sinn hatten.»
«Und das war ein sehr wichtiger Punkt, dass man gesagt hat, mit der Landwirtschaft müssen wir mit dem Flugplatz eine Synergie finden, die auch wirklich optimal zusammenspielen kann.»
«Also grundsätzlich ist natürlich die Effizienz der Bewirtschaftung ein wichtiger Punkt im Ganzen.»
«Ich denke, dass es ein sehr wichtiger Punkt ist, dass man miteinander redet; dass man mit ihnen zusammen-sitzt, an einen Tisch hockt und sagt ‚Hey, was habt ihr für Wünsche?‘.»
«Wir haben einen Kredit geholt von 75‘000 Franken damals vor zehn Jahren, und wir konnten darunter eigentlich gut abschliessen, weil es ja auch noch Subventionen gab.»
«Ein wichtiger Punkt ist, dass wir zeitgerecht rekultivieren konnten; die Bauern haben diese Flächen direkt bewirtschaften können.»
Folgende Faktoren sollten gegeben sein, damit die Durchführung einer Pachtlandarrondierung Sinn macht:
- Ein Bedürfnis zur Veränderung der Bewirtschaftungsverhältnisse ist vorhanden.
- Alle beteiligten Bewirtschafter/innen haben den Wunsch, eine effizientere Bewirtschaftungsweise zu erreichen.
- Die Eigentumsflächen sind gut arrondiert und die baulichen Gegebenheiten (Flurwege, Bewässerungssysteme) sind in gutem Zustand.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen für Pachtlandarrondierungen (pdf)
Informationen zum Vorgehen bei Pachtlandarrondierungen (pdf)
Vorgehensschema bei Pachtlandarrondierungen (pdf)
Folgende Aspekte sind wichtig für einen erfolgreichen Abschluss einer Pachtlandarrondierung:
- die Bereitschaft zur Veränderung und die Kompromissfähigkeit der Landwirtinnen und Landwirte vorhanden;
- aktive Mitarbeit der Bewirtschafter/innen in jeder Projektphase (Gespräche, Informationsveranstaltung etc.);
- ein transparentes Verfahren mit klar formulierten Neuzuweisungskriterien und einer offenen Kommunikation;
- möglichst viele in das Verfahren involvierte Pachtflächen (so kann eine bessere Gesamtlösung für alle erreicht werden).
Bei komplexen Verhältnissen (viele Bewirtschafter/innen und viele Flächen) lohnt es sich zudem, eine externe Fachperson zur Beratung beizuziehen.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen für Pachtlandarrondierungen (pdf)
Informationen zum Vorgehen bei Pachtlandarrondierungen (pdf)
Vorgehensschema bei Pachtlandarrondierungen (pdf)
Folgende rechtliche Grundlagen sind bei der Planung und Durchführung einer Pachtlandarrondierung zu beachten:
- In den meisten kantonalen Gesetzgebungen sind keine abschliessenden Verfahrensvorschriften für die Gründung und Unterstützung von Pachtlandarrondierungen festgehalten.
- Die Gesetzgebung erlaubt daher ein flexibles und individuelles Verfahren gemäss den Wünschen und Bedürfnissen der beteiligten Bewirtschafter/innen.
- Kanton, Gemeinde und Bund tragen einen Teil der entstehenden Kosten.
Die Kantone verfügen über Abteilungen, die sich mit Boden- und Pachtrecht befassen. Diese können bei Pachtlandarrondierungen betreffend rechtlichen Aspekten beratend zur Seite stehen: Website kantonale Behörden
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen für Pachtlandarrondierungen (pdf)
Weitere Informationen zu Ausstiegsmodalitäten bei Pachtlandarrondierungen (pdf)
Informationen zur Möglichen Trägerschaft einer Pachtlandarrondierung (pdf)
Umsetzungsdauer: Grundsätzlich ist es schwierig, eine allgemeingültige Aussage zur Planungsdauer und zur Wirkungsdauer zu machen, da betroffene Beizugsgebiete immer unterschiedlich gross sind. Entsprechend unterschiedlich lange dauern die Verfahren. Da das Verfahren aber keine Änderungen am Grundeigentum oder bauliche Massnahmen vorsieht, ist die Planungsphase im Vergleich zu anderen Strukturverbesserungsverfahren relativ kurz.
Wirkungsdauer: Die Wirkungsdauer orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen des Bundes; das Pachtgesetz schreibt für das Pachtverhältnis eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren vor. In dieser Zeit bleiben die neu zugewiesenen Bewirtschaftungseinheiten unverändert. Nach diesen sechs Jahren ändern die Bewirtschaftungsverhältnisse selten, da hierzu oftmals kein Anlass besteht.
Weitere Informationen zur Zeitdauer einer Pachtlandarrondierung (pdf)
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen für Pachtlandarrondierungen (pdf)
Weitere Informationen zu Ausstiegsmodalitäten bei Pachtlandarrondierungen (pdf)
Auskünfte zu Pachtlandarrondierungen finden sich:
- im direkten Gespräch mit Berufskolleg/innen oder anderen Gemeinden, die bereits Erfahrung mit der Durchführung einer Pachtlandarrondierung haben;
- Im Kontakt mit entsprechenden Fachberatungsstellen, kantonalen Behörden oder Spezialist/innen, welche vor und während der Durchführung einer Pachtlandarrondierung zur Beratung beigezogen werden können.
Wo Menschen zusammen arbeiten, kann vieles schief gehen: es passieren Unfälle oder der Absatzmarkt bricht ein, es werden Fehler gemacht oder Vereinbarungen nicht eingehalten, es kommt zu Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse, etc. Das ist normal und noch kein Grund zur Besorgnis – aber es ist sehr wichtig, dass die betroffenen Partnerinnen und Partner in solchen Situationen richtig reagieren und verhindern, dass aus kleinen Missgeschicken kostspielige Fehlentwicklungen oder aus unterschiedlichen Lagebeurteilungen dauernde Streitereien entstehen.
Untenstehend sind einige Ressourcen aufgeführt, die den Umgang mit Konflikten erleichtern können.
Allgemeine Informationen zur Konfliktlösung bei der Pachtlandarrondierung (pdf)
Website Konflikttheorie
Häufig gestellte Fragen
Artikel 703 ZGB bestimmt, dass die Durchführung einer Bodenverbesserung für alle Grundeigentümer/innen in einem Beizugsgebiet verpflichtend sein kann, und dass die Kantone insbesondere für Güterzusammenlegungen ein Verfahren festzulegen haben. In den meisten kantonalen Gesetzgebungen sind aber keine Vorschriften für die Gründung und Unterstützung von Pachtlandarrondierungen festgehalten. Die Beteiligung an einer Pachtlandarrondierung ist dann freiwillig. Eine Ausnahme bildet der Kanton Wallis. Wenn Sie also Ihren Betrieb nicht im Kanton Wallis bewirtschaften, können Sie die Teilnahme an der geplanten Pachtlandarrondierung ablehnen.
Zur Bestimmung des Tauschwertes der von einer Pachtlandarrondierung betroffenen Flächen wird in der Regel eine Bodenbewertung oder eine Wiesenkartierung durch Bodenfachleute vorgenommen. Die Pachtlandarrondierung kann zwar auch ohne Bewertung stattfinden, dann wird aber ein rein flächengleicher Abtausch vorgenommen. Unter Berücksichtigung aller Grundlagen, Grundsätze und Wünsche erstellt dann die Technische Leitung einen ersten Neuzuweisungsentwurf, der mit den Beteiligten besprochen und bereinigt wird. Anschliessend wird schriftlich festgehalten, dass die Beteiligten die Neuzuweisung akzeptieren.
Im Grundsatz gilt: Wenn einige Betroffene weniger Fläche zugeteilt erhalten, so sollte dies im Normalfall durch die bessere Bodenqualität der neuen Pachtparzellen kompensiert werden. Entschädigungszahlungen an die Pächter sind in diesem Prozess nicht vorgesehen.
Das landwirtschaftliche Pachtgesetz (LPG) sieht für Einzelparzellen eine Mindestpachtdauer von 6 Jahren vor. Bei der Neuzuteilung des Pachtlandes aus einem Pachtlandpool werden jedoch Pachtverträge mit einer Mindestdauer von 12 Jahren angestrebt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Pächter ihre optimierten Anbauflächen nicht nach kurzer Zeit wieder wechseln müssen. Für den Bund bedeuten Pachtverträge von 12 Jahre einen stärkeren Schutz seiner Investitionen im Rahmen von Beitragszahlungen an eine Pachtlandarrondierung Die Eigentümer/Verpächter werden n diesem Fall für die verdoppelte Erstpachtdauer vom Bund mit einer einmaligen Abfindung von bis zu 1‘200 Franken pro Hektar entschädigt.
Praxisbeispiele
Pachtlandarrondierung im Rahmen der Güterregulierung Metzerlen-Mariastein 1991-2006 (SO)
Pachtlandarrondierung - Alle Praxisbeispiele (PDF) Bereits vor Durchführung der Güterregulierung gab es in den Gemeinden Metzerlen ...
Pachtlandarrondierung im Rahmen der Modernen Melioration Boswil (AG)
Pachtlandarrondierung - Alle Praxisbeispiele (PDF) Die Pachtlandarrondierung (PA) wurde in das Verfahren der Modernen Melioration Boswil ...
Pachtlandarrondierung Flugplatz Buochs (NW)
PA - Alle Praxisbeispiele (PDF) Die rund 125 ha Land auf dem Flugplatz Buochs und in ...