effizientere Bewirtschaftung – zusammenhängende Parzellen – nur Bewirtschaftungsänderung – unverändertes Eigentum
Die Nutzungsarrondierung – auch Bewirtschaftungsarrondierung genannt – ist ein Instrument zur Optimierung und Anpassung der Bewirtschaftung und Nutzung des ländlichen Raums. Sie basiert auf einer freiwilligen Teilnahme der Bewirtschafter/innen und berücksichtigt deren Pacht- und Eigenland. Am Grundeigentum ändert sich bei einer Nutzungsarrondierung nichts; das Eigenland wird möglicherweise aber nicht mehr selber bewirtschaftet. Bauliche Massnahmen werden in diesem Verfahren nicht durchgeführt.
Durch den Einbezug von Eigen- und Pachtland verbessert eine Nutzungsarrondierung die Bewirtschaftungsverhältnisse massgeblich, da grössere und rationeller bewirtschaftbare Parzellen geschaffen werden.

“Berechnungen zeigen, dass ein Betrieb von 10 ha Grösse ca. 16‘000.- Franken pro Jahr einsparen kann, wenn er an einer Nutzungsarrondierung beteiligt ist.”
“Die Nutzungsarrondierung bringt allen nur Vorteile, und man fragt sich: Wieso haben wir das nicht schon früher gemacht?”
“Es ist sicher einfacher und erfolgsversprechender, ein Projekt einzugeben, wenn du das als Genossenschaft tun kannst.”
“Die Attraktivität der Betriebe wird gesteigert, weil wenn ein Betrieb arrondiert ist, ist es sehr viel einfacher, später Nachfolger zu finden.”
“Wir sind mit der Nutzungsarrondierung im Lötschental optimal positioniert, aus der Natur etwas herauswirtschaften zu können und ihr andererseits auch Sorge zu tragen.”
- Ein Bedürfnis zur Veränderung der Bewirtschaftungsverhältnisse ist vorhanden.
- Alle beteiligten Bewirtschafter/innen möchten gerne eine effizientere Bewirtschaftungsweise erreichen.
- Sowohl die Eigentums- als auch die Pachtflächen sind zerstückelt und ungünstig gelegen (Distanz zu den Betrieben).
- Die baulichen Gegebenheiten (Flurwege, Bewässerungssysteme) sind in gutem Zustand und müssen nicht verändert werden → Sonst lohnt sich eher eine Gesamtmelioration.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen für Nutzungsarrondierungen (pdf)
Informationen zum Vorgehen bei Nutzungsarrondierungen (pdf)
Vorgehensschema bei Nutzungsarrondierungen (pdf)
Was war der Auslöser für die Nutzungsarrondierung im Lötschental?
Wie war die Ausgangslage für das Projekt und was hat sich verändert?
Was ist Euer erster Gedanke, wenn Ihr an die Nutzungsarrondierung Lötschental denkt?
Könnte das Verfahren aus dem Pilotprojekt Lötschental auch in anderen Regionen angewendet werden?
Was braucht es, damit das Verfahren auch in anderen Kantonen zur Anwendung kommen kann?
Welche Anforderungen sollte das Planungsbüro einer Nutzungsarrondierung erfüllen?
Welche Eigenschaften braucht es für ein erfolgreiches Genossenschaftspräsidium?
Warum hat man im Lötschental den neuen Weg der Nutzungsarrondierung beschritten?
- Kompromissbereitschaft und Bereitschaft der Landwirte und Landwirtinnen zur Veränderung (Initiative geht von den Bewirtschaftenden aus).
- Hohe Teilnahme am Verfahren, da so mehr Land miteinbezogen und ein besseres Ergebnis erreicht werden kann.
- Aktive Mitarbeit der Bewirtschaftenden in jeder Projektphase (Gespräche, Informationsveranstaltungen etc.), Berücksichtigung der Anliegen und Bedürfnisse der Beteiligten.
- Transparentes Verfahren mit allfälliger Bodenbewertung und klar formulierten Neuzuteilungskriterien.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen für Nutzungsarrondierungen (pdf)
Informationen zum Vorgehen bei Nutzungsarrondierungen (pdf)
Vorgehensschema bei Nutzungsarrondierungen (pdf)
Welche Vorteile hat die Nutzungsarrondierung im Lötschental gebracht?
Gibt es auch Nachteile?
Was hat das Projekt im Lötschental sonst noch positives gebracht?
Was hat es gebraucht, um das Projekt erfolgreich abschliessen zu können?
Auf welche Bedingungen muss ein Projektleiter achten, um ein solches Verfahren zum Erfolg führen zu können?
Was würdet ihr im Nachhinein anders machen?
Welchen Stellenwert hat das Projekt für die regionale Entwicklung?
Wie beurteilt ihr die Dokumentation für die Bewirtschafter/innen mit Tabellen und Plänen?
- Die Gesetzgebung lässt ein flexibles und individuelles Verfahren gemäss den Wünschen und Bedürfnissen der Beteiligten offen.
- Oft kommt es zur Gründung einer Genossenschaft zur Vertretung der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter gegen Aussen sowie zur Vermittlung zwischen Verpächter/innen und Pächter/innen.
- Laut Strukturverbesserungsverordnung tragen Gemeinde, Kanton und Bund einen Teil der entstehenden Kosten.
Die Kantone verfügen über Abteilungen, die sich mit Boden- und Pachtrecht befassen. Diese können bei Nutzungsarrondierungen betreffend rechtlichen Aspekten beratend zur Seite stehen: Website kantonale Behörden
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen für Nutzungsarrondierungen (pdf)
Weitere Informationen zu Ausstiegsmodalitäten bei Nutzungsarrondierungen (pdf)
Informationen zur Möglichen Trägerschaft einer Nutzungsarrondierung (pdf)
Da das Verfahren keine Änderung am Eigentum vornimmt und keine Bauzeiten für Infrastrukturprojekte das Verfahren verlängern, ist die Planungsphase aber im Vergleich zu anderen Strukturverbesserungsverfahren relativ kurz.
Wirkungsdauer: Die Wirkungsdauer orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen des Bundes. Das Pachtgesetz schreibt bei Pachtverhältnissen eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren vor; in dieser Zeit bleiben die neu zugewiesenen Bewirtschaftungseinheiten unverändert. Nach Ablauf der Pachtverträge ändern die Bewirtschaftungsverhältnisse selten, da hierfür oftmals kein Anlass besteht.
Weitere Informationen zur Zeitdauer einer Nutzungsarrondierung(pdf)
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen für Nutzungsarrondierungen (pdf)
Weitere Informationen zu Ausstiegsmodalitäten bei Nutzungsarrondierungen (pdf)
Warum hat das Verfahren so lange gedauert?
Welche Pläne hat die Arrondierungsgenossenschaft für die Zukunft?
Auskünfte zu Nutzungsarrondierungen finden sich:
- im direkten Gespräch mit Berufskolleg/innen oder anderen Gemeinden, die bereits Erfahrung mit der Durchführung einer Nutzungsarrondierung haben;
- im Kontakt mit entsprechenden Fachberatungsstellen, kantonalen Behörden oder Spezialist/innen, welche vor und während der Durchführung einer Nutzungsarrondierung zur Beratung beigezogen werden können.
Wo liegt das grösste Konfliktpotential?
Hat die Kommunikation mit den beteiligten Bewirtschaftern gut funktioniert?
Untenstehend sind einige Ressourcen aufgeführt, die den Umgang mit Konflikten erleichtern können.
Allgemeine Informationen zur Konfliktlösung bei der Nutzungsarrondierung (pdf)
Website Konflikttheorie
Häufig gestellte Fragen
In den meisten Kantonen ist die Beteiligung an einer Nutzungsarrondierung freiwillig und kann grundsätzlich individuell gestaltet werden. Eine Nutzungsarrondierung braucht deshalb die Initiative der Bewirtschafter/innen, deren Pacht- und Eigenland berücksichtigt werden soll. Wenn es gelingt, eine grosse Zahl Betroffener aus einem bestimmten Perimeter in eine Nutzungsarrondierung einzubinden, kann die Umsetzung des Vorhabens aber kompliziert werden. Dann lohnt es sich, das Vorhaben dem Gemeinderat vorzulegen, welcher in diesem Fall die Vorbereitungsarbeiten einleiten kann. Allenfalls wird eine Genossenschaft gegründet zur Vertretung der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter gegen Aussen sowie zur Vermittlung zwischen Verpächter/innen und Pächter/innen. Die zuständigen Stellen für Boden- und Pachtrechtsfragen der Kantone können hier Rechtsberatung bieten, aber auch öffentliche und private Beratungsinstitutionen können den Initianten/innen einer Nutzungsarrondierung beratend zur Seite stehen. Die Landwirt/innen bringen bei grösseren Vorhaben ihre Bedürfnisse beim Gemeinderat ein.
Ziele ist es, jedem der beteiligten Bewirtschafter eine im Vergleich zur bestehenden Situation möglichst gleichwertige Bodenfläche zuzuteilen, die aber neu viel besser arrondiert ist. Als Basis werden die bestehenden Eigentums- und Pachtverhältnisse (Flächenanteile) festgehalten. Zusätzlich kann bei Bedarf die Qualität der Landparzellen mittels einer Bodenbewertung (Bonitierung) bzw. einer Wiesenkartierung bestimmt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig. Um das Verfahren zeitlich zu beschleunigen und Kosten zu sparen ist auch ein flächenbezogener Ausgleich ohne eigentliche Bodenbewertung denkbar, zumal ja am Grundeigentum nichts geändert wird. Entscheidend ist natürlich, dass dieser Prozess der Neuzuteilung für alle transparent erfolgt und dass individuelle Wünsche und Anliegen so gut wie möglich berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, die Neuzuweisung durch eine neutrale Stelle, der Technischen Leitung, durchführen zu lassen. Verschiedene Firmen wie Ingenieurbüros und Beratungsstellen können diese Aufgaben wahrnehmen.
Da bei einer Nutzungsarrondierung das Grundeigentum nicht verändert wird und auch keine baulichen Massnahmen umgesetzt werden, kann das Verfahren relativ zügig umgesetzt werden. Zudem wird in der Regel auf eine detaillierte Bodenbewertung (Bonitierung) verzichtet, da der Abtausch meist flächengleich erfolgt. Erste Beispiele zeigen, dass die Vorbereitung für eine Nutzungsarrondierung ca. ein Jahr und die anschliessende Umsetzung ca. zwei Jahre dauert.
Praxisbeispiele
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