Nutzungsarrondierung

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Nutzungsarrondierung2023-02-16T12:05:48+01:00
effizientere Bewirtschaftung – zusammenhängende Parzellen – nur Bewirtschaftungsänderung – unverändertes Eigentum

Die Nutzungsarrondierung – auch Bewirtschaftungsarrondierung genannt – ist ein Instrument zur Optimierung und Anpassung der Bewirtschaftung und Nutzung des ländlichen Raums. Sie basiert auf einer freiwilligen Teilnahme der Bewirtschafter/innen und berücksichtigt deren Pacht- und Eigenland. Am Grundeigentum ändert sich bei einer Nutzungsarrondierung nichts; das Eigenland wird möglicherweise aber nicht mehr selber bewirtschaftet. Bauliche Massnahmen werden in diesem Verfahren nicht durchgeführt.

Durch den Einbezug von Eigen- und Pachtland verbessert eine Nutzungsarrondierung die Bewirtschaftungsverhältnisse massgeblich, da grössere und rationeller bewirtschaftbare Parzellen geschaffen werden.

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“Berechnungen zeigen, dass ein Betrieb von 10 ha Grösse ca. 16‘000.- Franken pro Jahr einsparen kann, wenn er an einer Nutzungsarrondierung beteiligt ist.”

Urs Andereggen, Kreisingenieur, Amt für Strukturverbesserungen des Kantons Wallis

“Wir sind mit der Nutzungsarrondierung im Lötschental optimal positioniert, aus der Natur etwas herauswirtschaften zu können und ihr andererseits auch Sorge zu tragen.”

Daniel Ritler, Landwirt und Präsident der Genossenschaft für die Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental

“Die Attraktivität der Betriebe wird gesteigert, weil wenn ein Betrieb arrondiert ist, ist es sehr viel einfacher, später Nachfolger zu finden.”

Urs Andereggen, Kreisingenieur, Amt für Strukturverbesserungen des Kantons Wallis

“Die Nutzungsarrondierung bringt allen nur Vorteile, und man fragt sich: Wieso haben wir das nicht schon früher gemacht?”

Urs Andereggen, Kreisingenieur, Amt für Strukturverbesserungen des Kantons Wallis

“Es ist sicher einfacher und erfolgsversprechender, ein Projekt einzugeben, wenn du das als Genossenschaft tun kannst.”

Daniel Ritler, Landwirt und Präsident der Genossenschaft für die Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental

 Häufig gestellte Fragen

Wir Bauern möchten die Nutzung der kleinräumig parzellierten Flächen in unserem Dorf endlich optimieren. Gerne würden wir eine Nutzungsarrondierung veranlassen– wer kann uns bei der Planung und Umsetzung helfen?2020-12-06T14:35:08+01:00

In den meisten Kantonen ist die Beteiligung an einer Nutzungsarrondierung freiwillig und kann grundsätzlich individuell gestaltet werden. Eine Nutzungsarrondierung braucht deshalb die Initiative der Bewirtschafter/innen, deren Pacht- und Eigenland berücksichtigt werden soll. Wenn es gelingt, eine grosse Zahl Betroffener aus einem bestimmten Perimeter in eine Nutzungsarrondierung einzubinden, kann die Umsetzung des Vorhabens aber kompliziert werden. Dann lohnt es sich, das Vorhaben dem Gemeinderat vorzulegen, welcher in diesem Fall die Vorbereitungsarbeiten einleiten kann. Allenfalls wird eine Genossenschaft gegründet zur Vertretung der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter gegen Aussen sowie zur Vermittlung zwischen Verpächter/innen und Pächter/innen. Die zuständigen Stellen für Boden- und Pachtrechtsfragen der Kantone können hier Rechtsberatung bieten, aber auch öffentliche und private Beratungsinstitutionen können den Initianten/innen einer Nutzungsarrondierung beratend zur Seite stehen. Die Landwirt/innen bringen bei grösseren Vorhaben ihre Bedürfnisse beim Gemeinderat ein.

Wie wird eine faire und transparente Neuzuweisung der Flächen garantiert?2020-12-06T14:36:49+01:00

Ziele ist es, jedem der beteiligten Bewirtschafter eine im Vergleich zur bestehenden Situation möglichst gleichwertige Bodenfläche zuzuteilen, die aber neu viel besser arrondiert ist. Als Basis werden die bestehenden Eigentums- und Pachtverhältnisse (Flächenanteile) festgehalten. Zusätzlich kann bei Bedarf die Qualität der Landparzellen mittels einer Bodenbewertung (Bonitierung) bzw. einer Wiesenkartierung bestimmt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig. Um das Verfahren zeitlich zu beschleunigen und Kosten zu sparen ist auch ein flächenbezogener Ausgleich ohne eigentliche Bodenbewertung denkbar, zumal ja am Grundeigentum nichts geändert wird. Entscheidend ist natürlich, dass dieser Prozess der Neuzuteilung für alle transparent erfolgt und dass individuelle Wünsche und Anliegen so gut wie möglich berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, die Neuzuweisung durch eine neutrale Stelle, der Technischen Leitung, durchführen zu lassen. Verschiedene Firmen wie Ingenieurbüros und Beratungsstellen können diese Aufgaben wahrnehmen.

Wie lange dauert es bis die Planung einer Nutzungsarrondierung vom Start bis zum Antritt der Neuflächen abgeschlossen ist?2020-12-06T14:37:46+01:00

Da bei einer Nutzungsarrondierung das Grundeigentum nicht verändert wird und auch keine baulichen Massnahmen umgesetzt werden, kann das Verfahren relativ zügig umgesetzt werden. Zudem wird in der Regel auf eine detaillierte Bodenbewertung (Bonitierung) verzichtet, da der Abtausch meist flächengleich erfolgt. Erste Beispiele zeigen, dass die Vorbereitung für eine Nutzungsarrondierung ca. ein Jahr und die anschliessende Umsetzung  ca. zwei Jahre dauert.

Praxisbeispiele

Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental

Nutzungsarrondierung - Alle Praxisbeispiele (PDF) Die Bewirtschaftungsarrondierung im Lötschental ist schweizweit ein Pilotprojekt. Das Beizugsgebiet der ...

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