Fruchtfolgegemeinschaft

Fruchtfolgegemeinschaft2022-11-16T08:52:25+01:00
einfache Möglichkeit zur Vergrösserung von Anbauflächen – effizientere Bewirtschaftung – kompatible Produktionsweisen von Vorteil

Bei der Fruchtfolgegemeinschaft wird die offene Ackerfläche mehrerer Betriebe zusammengelegt und darauf eine gemeinsame Fruchtfolge definiert. Eine Fruchtfolgegemeinschaft lässt sich mit oder ohne Gründung einer Betriebszweiggemeinschaft für den Ackerbau (oder einer Betriebsgemeinschaft) einrichten.

Mit Hilfe einer Fruchtfolgegemeinschaft kann die gemeinsam verfügbare Ackerfläche optimal ausgenutzt und der Flächenanteil bestimmter Kulturen erhöht werden, ohne dass dabei andere Flächen – wie zum Beispiel Öko-Wiesen oder andere Ausgleichsflächen – an Grösse abnehmen.

Bild

«Ich denke, es war sehr gut und wichtig, einen externen Berater zu haben, der Fragen stellt.»

Nicolas Pavillard, Association du Grillon, Orges VD

«Wir haben trotzdem genug Freiheit für einen Urlaub, um eine Weile abzuschalten, und wissen, dass es andere gibt, die in der Lage sind, uns zu ersetzen.»

Nicolas Pavillard, Association du Grillon, Orges VD

«Im ersten Jahr hatten wir es wahrscheinlich strenger als vorher alleine, bis man sich an alles gewöhnt hatte, aber schon im zweiten Jahr haben wir gemerkt, dass wir viel schlagkräftiger geworden sind.»

Ernst Bachmann , Partner der Betriebsgemeinschaft Flaach

«Normalerweise werden Entscheidungen einstimmig getroffen. Man wird versuchen, andere oder sich selbst zu überzeugen, bis man zu etwas kommt, das einstimmig ist oder bei dem zumindest alle damit einverstanden sind, diese Entscheidung mitzutragen.»

Nicolas Pavillard, Association du Grillon, Orges VD

«Betriebe brauchen einfach auch eine gewisse Grösse, um langfristig wirtschaftlich produzieren zu können, oder dann muss man sich auf Nischen festlegen.»

Ernst Bachmann , Partner der Betriebsgemeinschaft Flaach

«Wir haben auch am Anfang einmal festgelegt, dass wir nicht ‚minütelen‘; wir helfen einander, bis die Arbeit erledigt ist.»

Ernst Bachmann , Partner der Betriebsgemeinschaft Flaach

«Jetzt, da «wir» einen 200-Hektar-Betrieb haben, können wir es uns leisten, Versuche auf einem Hektar, zwei Hektar usw. zu machen.»

Nicolas Pavillard, Association du Grillon, Orges VD

«Man muss Lust haben, mit anderen zusammenzuarbeiten.»

Nicolas Pavillard, Association du Grillon, Orges VD

«Jeder Betrieb bringt das Land mit und stellt es zur Verfügung und dann entsprechend der Kulturen, die er anbaut, danach hat er einen Anteil an den Ergebnissen jeder Kultur.»

Nicolas Pavillard, Association du Grillon, Orges VD

«Also da merkt man schon, da sind wir viel effizienter geworden durch die Fruchtfolgegemeinschaft, sowohl im Ackerbau, sowie auch im Futterbau eigentlich.»

Ernst Bachmann , Partner der Betriebsgemeinschaft Flaach

«Wir sind ein bisschen ins kalte Wasser gesprungen, ohne wirklich zu wissen, worauf wir uns da einlassen. Aber von dem Moment an, als diese grundsätzliche Entscheidung zur Zusammenarbeit getroffen wurde, war alles einfacher, weil wir wirklich Lust hatten, es zu schaffen.»

Nicolas Pavillard, Association du Grillon, Orges VD

«Es ist auch sehr wichtig, loyal gegenüber der Kooperation zu sein: in dem Sinne, dass man, wenn man einmal eine Entscheidung getroffen hat, nicht hinterrücks zu anderen Landwirten gehen und sie kritisieren sollte.»

Nicolas Pavillard, Association du Grillon, Orges VD

«Man muss ein bisschen gleich ticken, einfach wie man einen Betrieb führt, da muss man ähnlich ticken – nicht gleich, man kann sich auch ergänzen.»

Ernst Bachmann , Partner der Betriebsgemeinschaft Flaach

 Häufig gestellte Fragen

Mein vorgesehener Partner hat auch Flächen in einem anderen Kanton. Können wir trotzdem eine Fruchtfolgegemeinschaft machen?2020-12-06T13:55:39+01:00

Ja, grundsätzlich ist auch die Bildung einer Fruchtfolgegemeinschaft über Kantonsgrenzen hinweg möglich. Benachbarte Kantone haben aber unter Umständen leicht abweichende Vorgaben für ÖLN- oder Fruchtfolgegemeinschaften, nutzen eventuell nicht das gleiche System zur Erfassung der Betriebsdaten und auch die IP-Kontrollen werden meist unterschiedlich organisiert und umgesetzt. Darum sollte man unbedingt rechtzeitig mit den zuständigen Stellen der betroffenen kantonalen Landwirtschaftsämter Kontakt aufnehmen. So kann die Situation im Voraus besprochen und abgeklärt werden, welche Stellen mit welchen Dokumenten und Dateneingaben bedient werden müssen, damit keine Komplikationen entstehen.

Wir möchten zu Dritt den ÖLN-Nachweis erbringen. Braucht es dazu einen schriftlichen Vertrag oder reicht es, wenn wir eine mündliche Vereinbarung treffen und die notwendigen Angaben für die Betriebserfassung einfach entsprechend unseren Abmachungen eingeben?2020-12-06T14:09:18+01:00

Die Kantone verlangen für ÖLN- und Fruchtfolge-Gemeinschaften einen schriftlichen Vertrag. In der Regel finden Sie auf den Webseiten der Landwirtschaftsämter entsprechende Vertragsvorlagen. Falls Sie beim ausformulieren dieser Verträge Probleme haben oder unsicher sind, wie Sie bestimmte Regelungen treffen wollen, lohnt sich der Beizug einer Fachberatung.

Mein Nachbar hat mich angefragt, ob wir unsere Ackerflächen nicht zu einer gemeinsamen Fruchtfolge zusammenlegen könnten. Ich bin unsicher ob ich mir damit nicht neue Probleme einhandle, z.B. Problemunkräuter oder Drahtwürmer. Was raten Sie mir?2020-12-06T14:10:55+01:00

Wenn die Vorteile einer besseren Arrondierung und grösserer Schläge offensichtlich sind, sollten gewisse Risiken drin liegen. Immerhin können Sie ja die Felder des Partners und seine Arbeitsweise jetzt schon beobachten und Ihre Schlüsse daraus ziehen. Überraschungen sind immer möglich, aber der Umgang mit schwierigen Wetterverhältnissen oder eben Schädlingen oder Pflanzenkrankheiten gehört wohl zu den Herausforderungen der Landbewirtschaftung. Wenn Sie den vollen Einstieg in eine längerfristige Kooperation (Betriebszweiggemeinschaft Ackerbau) scheuen, können Sie ja erst Mal eine einfache Fruchtfolgegemeinschaft mit kurzer Mindestdauer eingehen (z.B. 5 Jahre). Falls sich die Zusammenarbeit nicht bewährt, ist ein Ausstieg zum Ende der Laufzeit ohne grossen Aufwand möglich.

Praxisbeispiele

Nach oben