schlagkräftigere und spezialisierte Maschinen gemeinsam anschaffen und auslasten
Bei der überbetrieblichen Maschineninvestition kommt es zu einer gemeinschaftlichen Anschaffung von Maschinen und Technik. Häufig geschieht dies in Form einer Maschinengemeinschaft mit jährlicher Abrechnung von Gut- und Lastschriften; aber auch Nachbarschaftshilfen, Maschinenmiete, lokale Maschinenvermittlungen oder die Vergabe von Lohnarbeiten sind möglich.
Durch die überbetriebliche Investition in Maschinen können Fixkosten wie Abschreibungen, Zinsen, Gebäude- und Versicherungskosten der Beteiligten reduziert und schlagkräftige, grössere, oder spezialisierte Maschinen angeschafft werden, die sonst nicht tragbar wären.

«Bei uns haben auch sehr viele Leute im Maschinenring einen landwirtschaftlichen Hintergrund, arbeiten zum Teil noch selber auf einem Landwirtschaftsbetrieb oder haben einen, und das gibt natürlich dann wieder die Nähe direkt zu unseren Mitgliedern und verschafft uns auch ein bisschen einen Vorteil.»
«Aktuell sind es 878 Maschinen und es sind schon über zwanzig Tausend Reservationen erfolgt in den letzten zwei Jahren. Das ist wirklich rein digital.»
«Über die Mengenbündelung kommen wir zu attraktiven Preisen und bei vielen Produkten, die wir bei den Einkaufsgemeinschaften anbieten, ist es so, dass der Bauer bei vielen Firmen ja gar nicht als Unternehmung angesehen wird, sondern als Privatperson, und über den Verbund Maschinering wird er am Schluss dann auch als Unternehmung angesehen und kann durch das auch von besseren Konditionen profitieren.»
«Wir kontaktieren vor Ort die Bauern oder unsere Mitglieder und vergeben die Aufträge weiter, damit sie diese in unserem Auftrag ausführen. Sie sind im Prinzip dann Subunternehmer von uns, und bei uns läuft die gesamte Verrechnung, Vertragsangelegenheiten zusammen ins Büro, da werden die ganzen Zahlungen gemacht, sodass die Mitglieder auch rechtzeitig zu ihrem Geld kommen.»
«Wir kommen an nationale Grosskunden ran, die in der ganzen Schweiz tätig sind und in der ganzen Schweiz Dienstleistungen anbieten können, und so hat der Einzelne auch wieder die Möglichkeit zu sagen: Ich kann meine Maschinen besser auslasten.»
«Der Bauer ist soweit involviert, dass wir ihm helfen, die Maschinen, die er hat, mehr nutzen zu können, vor allem im Winterdienst, weil wir an Kunden herankommen, an die der Einzelne nicht herankommt.»
Folgende Voraussetzungen sollten gegeben sein, damit eine gemeinsame Investition in Maschinen und Technik erfolgsversprechend ist:
- Sinnvolle Ergänzung der Beteiligten aus betrieblicher Sicht, eine Auslastung der Maschine ist gewährleistet.
- Alle Beteiligten können finanziell zur Investition beitragen.
- Es besteht Einigkeit bezüglich des zukünftigen Maschinenstandorts, der Maschinenhalterin oder des Maschinenhalters, sowie der Verantwortlichkeit für Wartungsarbeiten.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen für überbetriebliche Maschineninvestitionen (pdf)
Informationen zum Vorgehen bei überbetrieblichen Maschineninvestitionen (pdf)
Zu den Erfolgsfaktoren für überbetriebliche Maschineninvestitionen gehören:
- gemeinsame Betriebsstrategien zur Finanzierung und sinnvollen Auslastung der Maschine, Festlegung gemeinsamer Ziele;
- klare Arbeitsorganisation und Regelung der Kompetenzen;
- Vertrauen, offene Kommunikation, faire Gesprächskultur;
- Gemeinsamer Anteil an Verantwortung, Haftung, Kosten und Risiko.
- Gemeinsame Vision besprochen und Strategie geklärt. Siehe: Weitere Informationen zu strategischen Fragen
Weitere Informationen zu Voraussetzungen für überbetriebliche Maschineninvestitionen (pdf)
Informationen zum Vorgehen bei überbetrieblichen Maschineninvestitionen (pdf)
Gemeinsame Investitionen in Maschinen können in unterschiedlichen Rechtsformen organisiert sein. Bei wenigen Partner/innen und wenigen gemeinsamen Maschinen eignet sich beispielsweise die einfache Gesellschaft, werden Maschinen nur vermittelt, ein klassischer Maschinenring, oder – wenn viele Partner/innen beteiligt und viele gemeinsame Maschinen vorhanden sind – eine Maschinengenossenschaft.
Der Entscheid über die passende Rechtsform für eine überbetriebliche Maschineninvestition ist unter Umständen nicht ganz einfach, darum lohnt es sich, auch diese Frage zusammen mit einer Fachberatung zu klären.
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen für überbetriebliche Maschineninvestitionen (pdf)
Weitere Informationen zu Vertragsvorlagen für überbetriebliche Maschineninvestitionen (pdf)
Weitere Informationen zu Ausstiegsmodalitäten bei überbetrieblichen Maschineninvestitionen (pdf)
Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben keine minimale oder maximale Zeitdauer für die gemeinsame Nutzung einer Maschine vor. Ist die gemeinsame Investition in Form einer Einfachen Gesellschaft organisiert, muss deren Dauer nicht festgelegt werden, solange Austritt, Kündigung, Auflösung und Neukauf vertraglich klar definiert wurden.
Bei einer Maschinengenossenschaft, einem Verein, einer AG oder einer GmbH mit eigener Rechtspersönlichkeit wird die Laufzeit in der Regel bereits in den Statuten festgelegt. Meist ist die Dauer so ausgelegt, dass die gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Maschinen über Generationen hinweg möglich ist.
Weitere Informationen zur Zeitdauer von überbetrieblichen Maschineninvestitionen (pdf)
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen für überbetriebliche Maschineninvestitionen (pdf)
Weitere Informationen zu Vertragsvorlagen für überbetriebliche Maschineninvestitionen (pdf)
Weitere Informationen zu Ausstiegsmodalitäten bei überbetrieblichen Maschineninvestitionen (pdf)
Weitere Auskünfte zu überbetrieblichen Maschineninvestitionen finden sich:
- im direkten Gespräch mit Berufskolleg/innen, die bereits Erfahrung mit überbetrieblichen Investitionen in Maschinen und Technik haben;
- im Kontakt mit entsprechenden Fachberatungsstellen und Spezialist/innen, welche bei der Planung und Durchführung der Investition zur Beratung beigezogen werden können.
Wo Menschen zusammen arbeiten, kann vieles schief gehen: es passieren Unfälle oder der Absatzmarkt bricht ein, es werden Fehler gemacht oder Vereinbarungen nicht eingehalten, es kommt zu Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse, etc. Das ist normal und noch kein Grund zur Besorgnis – aber es ist sehr wichtig, dass die betroffenen Partnerinnen und Partner in solchen Situationen richtig reagieren und verhindern, dass aus kleinen Missgeschicken kostspielige Fehlentwicklungen oder aus unterschiedlichen Lagebeurteilungen dauernde Streitereien entstehen.
Untenstehend sind einige Ressourcen aufgeführt, die den Umgang mit Konflikten erleichtern können.
Allgemeine Informationen zur Konfliktlösung bei überbetrieblichen Maschineninvestitionen (pdf)
Website Konflikttheorie
Häufig gestellte Fragen
Schäden können aufgrund der Abnutzung passieren und sollten dann durch die entsprechenden Rückstellungen für Reparaturen und Unterhalt der Gemeinschaft gedeckt sein. Geht aber eine Maschine durch Fehlmanipulationen kaputt, wäre eigentlich der Verursacher für den Schaden haftbar. Lässt sich der Schadenverursacher nicht ermitteln und bestehen vertraglich keine anderweitigen Abmachungen, muss die Maschinengemeinschaft die Kosten übernehmen.
Es ist darum sinnvoll, im Gemeinschaftsvertrag festzulegen, dass mutwillig oder fahrlässig verursachte Schäden an einer Maschine vom fehlbaren Maschinenbenützer bezahlt werden müssen. Ausserdem sollte sich jeder Benutzer verpflichten, die Risiken Unfall und Haftpflicht soweit nötig zu versichern. Damit immer klar ist, wer die Maschine genutzt hat und in welchem Zustand sie zurückgebracht wurde, empfiehlt es sich, jede Maschine der Gemeinschaft mit einem robusten „Bordheft“ auszurüsten (z.B. in einem eigens dafür angebrachten Kasten), in welchem jeweils Benutzer, Datum, Einsatzzeit und Zustand der Maschine bei der Übernahme notiert werden.
Einerseits unterstützt der Bund Maschinengemeinschaften mit Investitionskrediten: Gemäss Art. 49 der Strukturverbesserungsverordnung (SVV) werden u. a. auch Produzenten und Produzentinnen unterstützt, die in gemeinsamer Selbsthilfe Maschinen und Fahrzeuge anschaffen, um ihre Betriebe zu rationalisieren.
Andererseits fördert der Bund auch Vorabklärungen, Gründung, fachliche Begleitung während der Startphase oder Weiterentwicklung von Zusammenarbeitsformen zur Senkung der Produktionskosten mit Beiträgen (Art. 19e SVV). Auch Maschinengemeinschaften können davon profitieren. Diese Beiträge können in der Höhe von 30 % der beitragsberechtigten Kosten ausgerichtet werden, jedoch höchstens für CHF 20‘000.- je Initiative.
Erfolgt die gemeinsame Maschineninvestition im Rahmen einer einfachen Gesellschaft, so werden die Gesellschafterinnen und Gesellschafter rechtlich Miteigentümerinnen resp. Miteigentümer der betreffenden Maschine. Je nach vertraglicher Regelung wird austretenden Mitgliedern der Zeitwert ihrer Anteile von den verbleibenden Gesellschafterinnen und Gesellschaftern ausbezahlt. Oder aber der Vertrag sieht vor, dass sie Ihren Miteigentumsanteil stehen lassen müssen und die Rückzahlung ihres Anteils im Verlauf der verbleibenden Abschreibungsdauer erfolgt. Schwierigkeiten können vor allem dann entstehen, wenn der die Maschine beim Austritt noch kaum abgeschrieben ist und entweder die verbleibenden Gesellschafter/innen hohe Beträge auszahlen müssen oder umgekehrt die/der Austretende entsprechend viel Kapital blockiert sieht.
Bei einer Auflösung der Gesellschaft kann das Maschinenkapital veräussert werden. Wenn der Buchwert der Maschineninvestitionen einigermassen deren Zeitwert entspricht, sollten die Anteile der Gesellschafterinnen und Gesellschafter ausgezahlt ohne grosse Verluste oder sogar mit einem kleinen Gewinn werden können.
Praxisbeispiele
Rübenrodegemeinschaft Frauenfeld (TG)
Überbetriebliche Investitionen in Maschinen - Alle Praxisbeispiele (PDF) Kontakt Rübenrodegemeinschaft Frauenfeld Wiesenstrasse 49 ...
Maschinengemeinschaft Eriswil (BE)
Überbetriebliche Investitionen in Maschinen - Alle Praxisbeispiele (PDF) Kontakt Martin Heiniger Belzhaus 21 ...
Maschinenring Ostschweiz (TG)
Überbetriebliche Investitionen in Maschinen - Alle Praxisbeispiele (PDF) Kontakt Maschinenring Ostschweiz Frauenfeldstrasse 12 ...