Überbetriebliche Investitionen in Gebäude

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Überbetriebliche Investitionen in Gebäude2021-08-31T09:09:35+01:00
grosse Projekte gemeinsam finanzieren und auslasten – tiefere Direktkosten – auch ohne BG / BZG möglich

Bei einer überbetrieblichen Gebäudeinvestition investieren mehrere Betriebsleiter/innen gemeinsam in den Bau einer Sache, an der sie fortan auch entsprechend Eigentümer/innen sind. Der Bau ist auf einem für die Realisation ausgeschiedenen Baurechtsgrundstück, aber auch auf bestehenden Betriebsstandorten der jeweiligen Partner/innen möglich. Die Baute kann auch nur von einer Person errichtet werden; die übrigen Nutzer beteiligen sich dann an den Kosten – zum Beispiel über eine kostendeckende Miete.

Die überbetriebliche Investition in Gebäude ermöglicht eine Aufteilung des finanziellen Risikos und die Realisierung grösserer Projekte, die von den Beteiligten alleine nicht getragen und vom Einzelbetrieb oft nicht sinnvoll genutzt werden könnten.

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«Überzeugungsarbeit haben wir da nicht viel gebraucht, das war so ein gemeinsames gegenseitiges Anstacheln.»

Hanspeter Frey, Partner der Biogasanlage in Lindau

«Gründen kann man relativ schnell, aber bis dann das Gebäude steht, das ist dann eine andere Nummer, das sind schon zwei Paar Schuhe.»

Hanspeter Frey, Partner der Biogasanlage in Lindau

«Hier mit der Biogasanlage, das ist ja auch ein Betrieb, der 365 Tage läuft, da ist der grosse Vorteil auch, die Verantwortungen zu teilen.»

Hanspeter Frey, Partner der Biogasanlage in Lindau

«Man baut in einer solchen Grösse, da ist man gegenüber dem Alleingang etwa einen Drittel billiger und kann dann Einrichtungen machen, die man sich selber nicht leisten kann, wenn man kleine Strukturen hat.»

Peter Hitz, Mitglied des Gemeinschaftsstalls Churwalden

«Auch sonst ist die Zusammenarbeit schön, weil jedes Problem, das du hast, dann auf drei Schultern lastet und nicht einfach nur dein Problem ist, das entlastet einen ziemlich.»

Simon Brasser, Mitglied des Gemeinschaftsstalls Churwalden

«Wir hatten vorher Anbindeställe mit ein bisschen Freilauf und jetzt ist alles Freilauf, also die Kühe haben es natürlich sehr schön.»

Simon Brasser, Mitglied des Gemeinschaftsstalls Churwalden

«Man kann sich schon bei anderen Projekten Ideen holen, und das muss man auch, aber schlussendlich muss man dann einfach wirklich das machen, was zu einem passt.»

Simon Brasser, Mitglied des Gemeinschaftsstalls Churwalden

 Häufig gestellte Fragen

Wir sind drei Landwirte aus dem gleichen Dorf. Aktuell halten wir alle unsere Kühe in unseren eigenen Milchviehställen. Die Ställe sind sanierungsbedürftig. Wir spielen mit dem Gedanken sämtliches Milchvieh in einem gemeinsamen Stall unterzubringen. Auf welchem Grundstück soll diese Gebäudeinvestition vorgenommen werden?2020-11-30T09:42:07+01:00

Zu Beginn der Planung eines gemeinschaftlichen Stalles und der überbetrieblichen Gebäudeinvestition ist eine entsprechende Standortevaluation vorzunehmen. Massgebend sind allenfalls bereits bestehende Objekte die einfach umgebaut und umgenutzt werden können. Für Neubauten ist zu klären ob es auf einem der Betriebe einen gut erschlossenen und vom Wohngebiet entsprechend entfernten, aber den Ansprüchen der Raumplanung genügenden Standort gibt. Bei der Standortevaluation ist auch auf die Arbeitsteilung und die Verantwortlichkeiten unter den Landwirten zu achten.

Wer trägt die jährlichen Gebäudekosten bei einer überbetrieblichen Gebäudeinvestition?2020-06-07T11:45:10+01:00

Entscheiden sich mehrere Landwirte für den Bau eines gemeinsamen Gebäudes im Rahmen eines Gesamt- oder Miteigentums, so beteiligen sich alle Gesamt-, resp. Miteigentümer gleichermassen an den jährlichen Gebäudekosten welche direkt von der Betreibergesellschaft getragen werden. Erfolgt die überbetriebliche Investition im Rahmen einer Pächterinvestition, so ist rechtlich gesehen der Grundeigentümer verpflichtet die jährlichen Gebäudekosten zu tragen. Im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Nutzung werden jedoch alle Nutzer über eine kostendecke Miete die jährlichen Gebäudekosten mittragen.

Wer ist zuständig für die Baubewilligung?2020-12-15T15:03:45+01:00

Bei überbetrieblichen Investitionen in ein Mit- oder Gesamteigentum (mit Baurecht) treten die baurechtsberechtigten Miteigentümer gemeinsam als Bauherren und Grundeigentümer auf.
Wird ein gemeinschaftliches Gebäude als Pächterinvestition auf dem Grundeigentum eines Gesellschafters errichtet, so haben der Grundeigentümer des Bauvorhabens sowie die Gesellschafter als Bauherren zu zeichnen. In die Planung sollten im besten Falle natürlich immer alle Beteiligten mit einbezogen werden.

Praxisbeispiele

Biogasanlage Lindau (ZH)

Überbetriebliche Gebäudeinvestition - Alle Praxisbeispiele (PDF) Kontakt Hanspeter Frey Bio Gas Lindau AG ...

Gemeinschaftsstall Churwalden (GR)

Überbetriebliche Gebäudeinvestition - Alle Praxisbeispiele (PDF) Kontakt Gemeinschaftsstall Churwalden 7075 Churwalden www.gemeinschaftsstall-churwalden.ch ...

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