Die Bewirtschaftungsarrondierung in Zuzgen war auf freiwilliger Basis aufgebaut. Dadurch konnte im Verlauf des Verfahrens kein Zwang ausgeübt werden. Das Projekt wurde nur teilweise umgesetzt. Da das Verfahren als Modellvorhaben komplett durchlaufen und alle Planungsphasen erarbeitet wurden, lässt sich die Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung Zuzgen trotzdem als Beispielprojekt darstellen.
Die Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung ist in der Schweiz ein neues Instrument des Landmanagements, das an diesem Projekt konkret erprobt wurde. Die Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung Zuzgen ist ein Modellvorhaben des Bundes zur Verbesserung schwieriger Bewirtschaftungsverhältnisse und zur Landschaftsaufwertung. Der Aspekt der Landschaftsaufwertung muss nicht in jedem Fall Bestandteil einer Bewirtschaftungsarrondierung sein.
Vergleich der Bewirtschaftungsverhältnisse vor und nach der Freiwilligen Bewirtschaftungsarrondierung.
Die Bewirtschaftungsflächen lagen im Ausgangszustand weit auseinander. Auf der Nutzungsebene sollte die Bewirtschaf-tung vereinfacht und rationalisiert werden und gleichzeitig eine Landschaftsaufwertung auf der ökologischen Ebene ins Projekt miteinbezogen werden. Da sich die Gemeinde Zuzgen im Naturpark „Jurapark Aargau“ befindet, wurde die Landschaftsaufwertung in die Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung miteinbezogen.
Wichtige Details
- Das Beizugsgebiet (Perimeter) umfasste rund 500 Hektaren.
- Die Bewirtschafter sowie die GrundeigentümerInnen mussten der Freiwilligen Bewirtschaftungsarrondierung vorgängig zustimmen. Die Grundeigentümer sollten damit auf das Bestimmungsrecht verzichten und eine neue Pächterin akzeptieren.
- Das Pächtervorkaufsrecht verfällt grundsätzlich bei Abschluss neuer Verträge und kann erst nach sechs Jah-ren wieder erlangt werden. Abhilfe schaffte die Möglichkeit einer vertraglichen Regelung, welche besagte, dass das Vorkaufsrecht auf die neu zugeteilten Flächen übertragen wird.
- Bodenbewertung: In Zuzgen wurde zur Bodenbewertung die bestehende Bodeneignungskarte mit sechs Klas-sen zur Anwendung hinzugezogen.
- Es fand kein Ausgleich von Mehr- und Minderwerten in Geld statt.
- Es wurde eine Verpflockung der neuen Bewirtschaftungseinheiten vorgenommen (keine Vermarkung).
Auslöser für die Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung waren die schwierigen Bewirtschaftungsverhältnisse. Durch die optimale Arrondierung sollte eine effizientere Bewirtschaftung ermöglicht werden (Wegdistanzen und Anzahl Fahrten minimieren, grössere und besser zu bewirtschaftende Parzellenstruktur schaffen, mehr Weideland in Stallnähe anlegen, etc.). Bauliche Massnahmen waren nicht vorgesehen.
Gleichzeitig zu den landwirtschaftlichen Vorhaben sollte eine Aufwertung der Landschaft mit der Umsetzung ökologischer Massnahmen durchgeführt werden (Hecken, extensive Landwirtschaftsflächen, Vernetzungsmassnahmen, etc.). Das Potential zur ökologischen Aufwertung war mitverantwortlich für die Durchführung des Modellvorhabens.
- Arrondierung von Pacht- und Eigenland für eine rationelle Bewirtschaftung
- Steigerung der Effizienz durch Senkung des Zeit- und Kostenaufwandes
- Dauerhafte gegenseitige Abstimmung von Betriebs- und Flächenstrukturen
- Geschätzte Kostenreduktion 250.- bis 400.- Fr./ha pro Jahr
Massnahmen
- Zuweisung im Konsens aller Bewirtschafter am „runden Tisch“. Eine stark vereinfachte Bodenbewertung kam nur bei Bedarf zum Einsatz.
- Ausarbeitung neuer Pacht- und Tauschverträge (für das Eigenland) sowie von privatrechtlichen Vereinbarun-gen für weitergehende Abmachungen im Einzelfall.
- Koordination mit übergeordneten Planungen, z.B. von Kulturlandplänen oder Landschaftsentwicklungskonzep-ten und dem Jurapark Aargau (Naturpark).
- Erarbeitung eines Konzeptes Natur und Landschaft.
- Flächen mit besonderen Nutzungsauflagen konnten „geeigneten“ Bewirtschaftern zugewiesen werden.
Massnahmen
- Aufwerten von südexponierten Hängen: Pflegen der bestehenden Magerwiesen, Anlegen von extensiv genutzten Wiesen.
- Fördern der Obstgärtenbiotope und des strukturierten Landwirtschaftslandes an den Hängen: Hochstämmer erhalten, gestaffelte Unternutzung, Anlegen von Kleinstrukturen usw.
- Aufwerten der Ackerbaugebiete auf den Hochflächen: Buntbrachen und Wiesenblumenstreifen anlegen, Massnahmen zum Schutz vor Nitratauswaschung.
Die Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung wurde unter Federführung des Gemeinderates an ein „durchführendes Organ“ übertragen. Dieses setzt sich aus Vertretern der örtlichen Behörden, Landwirten und externen Fachleuten zu-sammen.
Folgende Planungsschritte wurden umgesetzt:
1. Vorbereitung:
- Information der Bewirtschafter und der Grundeigentümer über das Vorhaben
- Grundlagenerhebung: Bewirtschaftungs- und Landschaftsplan erstellen
- Bestimmung des Perimeters
- Abschluss einer Projektvereinbarung mit allen Beteiligten
2. Planung:
- Wunschgespräche führen und Entwurf der Neuzuweisung
- Konzept zur Aufwertung der Landschaft
- Einbezug der übergeordneten Planungen
- Diskussion, Bereinigung und Beschluss durch die Teilnehmer
3. Umsetzungsphase: (nur fallweise vollzogen)
- Unterzeichnung der neuen Pachtverträge und Pflegeverträge
- Neuzuweisung und Antritt der neuen Bewirtschaftungsverhältnisse
4. Sicherungsphase: (nicht vollzogen)
- Erfolgskontrolle und Verlängerung der Verträge nach 1. Pachtperiode
Die Zielsetzung und der Anreiz für die Beteiligten, an einer Arrondierung teilzunehmen, lagen darin, eine Reduktion der Produktionskosten zu erreichen. In Zuzgen hatte die Bewirtschaftungserleichterung eine geschätzte Kostenreduktion von 250.- bis 400.- Franken pro Hektar und Jahr zur Folge. Für einen 25-Hektar-Betrieb ergibt sich so während sechs Jahren eine Kosteneinsparung von 30‘000.- bis 60‘000.- Franken.
Was bringt die Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung Zuzgen der Landwirtschaft?
- Weniger Fahrten, kleinere Distanzen der Fahrten
- Grössere Bewirtschaftungsschläge können rationeller bewirtschaftet werden
- Land passt zur Ausrichtung der Betriebe à Bessere betriebliche Abläufe
- Weideland in Stallnähe ermöglicht Umsetzung von RAUS-Vorschriften
- Zusätzliche Direktzahlungen dank optimiertem ökologischem Ausgleich und den kantonalen Bewirtschaftungs-verträgen
Was bringt die Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung Zuzgen der Landschaft?
- Erarbeitung eines Konzeptes Natur und Landschaft
⇒ Landschaft soll dort gefördert werden, wo es ökologisch am sinnvollsten ist
- Flächen, die für Natur und Landschaft wichtig sind, können „geeigneten“ Bewirtschaftern zugewiesen werden:
⇒ Bewirtschafter mit Interesse an Ökologie
⇒ Bewirtschafter mit einem passenden Betriebskonzept
⇒ Betriebe können die Ökologie, auf Grund von Subventionen, zu einem ihrer Standbeine machen
- Das Angebot der kantonalen Bewirtschaftungsverträge wird im Rahmen der Freiwilligen Bewirtschaftungs-arrondierung ausgeweitet und erneuert.
⇒ Beiträge sind so berechnet, dass sie attraktiv und kostendeckend sind.
Das Projekt Zuzgen war ein Modellvorhaben „Synergien im ländlichen Raum“ des Bundesnetzwerkes „Ländlicher Raum“ (ARE, BAFU, BLW, SECO). Mit einzelnen involvierten Landwirten konnte innerhalb nützlicher Frist keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Deswegen war ein gesamthafter Bewirtschaftungsübergang mit einem Antritt der neuen Pachtverhältnisse gemäss den ausgearbeiteten Unterlagen und Plänen der FBA nicht möglich. Einige Landwirte tauschten dennoch ihre Bewirtschaftungsflächen nach den Unterlagen der Freiwilligen Bewirtschaftungsarrondierung ab. Die Übernahme solcher neuen Bewirtschaftungsverhältnisse im kleineren Rahmen musste durch die Landwirte, in Absprache mit den Verpächtern, direkt geregelt werden.
Insgesamt hat das Modellvorhaben, inkl. Entwicklungskosten und Mehraufwand für die Grundlagenerarbeitung, rund 250’000.- Fr. gekostet. Wäre die FBA nicht als Modellvorhaben sondern als gemeinschaftliche Strukturverbesserung gemäss SVV unterstützt worden, müssten die Bewirtschafter 25% der Restkosten selber tragen.
Umgerechnet auf das Beizugsgebiet von rund 500 ha würde sich dann folgender Kostenteiler ergeben:
Gesamtkosten pro Hektar | 250’000.- Fr. / 500 ha | = 500.- Fr./ha |
Restkosten Bewirtschafter gesamt | 250’000.- Fr. / 100 * 25% | = 62’500.- Fr. |
Restkosten Bewirtschafter pro Hektar | 62’500.- Fr. / 500 ha | = 125.- Fr./ha |
Restkosten für Betrieb mit 20 ha | 125.- Fr./ha x 20 ha | = 2’500.- Fr |