Verarbeitungs- und Vermarktungsgemeinschaft

Startseite>Kooperationsformen>Verarbeitungs- und Vermarktungsgemeinschaft
Verarbeitungs- und Vermarktungsgemeinschaft2021-03-02T05:24:55+01:00
gemeinsame Vermarktung steigert Mehrwert und Gewinn – Kenntnis Lebensmittelgesetz nötig – hohe Professionalität wichtig

In einer Verarbeitungs- resp. Vermarktungsgemeinschaft werden Produkte gemeinsam und zentral koordiniert hergestellt – zum Beispiel unter einem gemeinsamen Label und einheitlichen Standards – oder gemeinsam abgesetzt – beispielsweise durch eine gemeinsame Auslieferung oder geteilte Hofläden. Eine mögliche Ausführung solcher Gemeinschaften sind Catering-Services.

Catering-Services ermöglichen Landwirtinnen und Landwirten, die Freude an der Lebensmittelverarbeitung und Personenkontakt haben, eine Teilzeitarbeit mit fairen Verdienstmöglichkeiten und vermindern das Risiko sowie die Investitionseinlagen der einzelnen Beteiligten.

Bild

«Ich finde das richtig und wichtig für das Image der Landwirtschaft. Und wir müssen uns nicht verstecken; wir haben so gute Produkte, wir haben so tolle Sachen aus unserem eigenen Boden.»

Susanne Strub, Baselbieter Bäuerinnen Apéro, Leitung Kommunikation und Materialverwaltung

«Also es gab Leute, die schon ein Jahr im Voraus gebucht haben, einfach eben weil sie uns wollten, weil sie wussten ‘Wir wollen den Baselbieter Bäuerinnen Apéro‘.»

Susanne Strub, Baselbieter Bäuerinnen Apéro, Leitung Kommunikation und Materialverwaltung

«Wir werden engagiert, einfach weil unser Konzept – regional, saisonal – das ist gefragt.»

Susanne Strub, Baselbieter Bäuerinnen Apéro, Leitung Kommunikation und Materialverwaltung

«Wenn wir am Schluss dann zurückkommen und den Abwasch machen, also das geht dann manchmal auch wirklich lustig zu und her. Also das Gesellige kommt bei uns nicht zu kurz.»

Susanne Strub, Baselbieter Bäuerinnen Apéro, Leitung Kommunikation und Materialverwaltung

«Das ist das A und O, dass man sich einfach genug Zeit nimmt für den ganzen Aufbau.»

Susanne Strub, Baselbieter Bäuerinnen Apéro, Leitung Kommunikation und Materialverwaltung

 Häufig gestellte Fragen

Welche Versicherungen sollten abgeschlossen werden, wenn wir gemeinsam Apéroprodukte herstellen und servieren?2020-12-07T08:45:02+01:00

Damit Sie bei einem Schadenfall nicht die vollen Kosten übernehmen müssen, sollten bei der Erarbeitung des Gemeinschaftsprojekts folgende Versicherungen überprüft (wenn schon vorhanden) resp. neu eingerichtet werden: Betriebshaftpflicht, Brandschutzversicherung, • Diebstahlversicherung, Produktehaftpflichtversicherung, Sozialversicherungen für fremde oder familieneigene Arbeitskräfte (AHV, IV, EO, Pensionskasse und Unfallversicherung). Durch den Beizug einer Versicherungsberatung kann vermieden werden, dass etwas vergessen geht.

Wir fahren gemeinsam mit Produkten unserer Betriebe regelmässig zu einem Wochenmarkt. Wir sind uns nicht einig, ob es notwendig ist, für diese Aktivitäten eine Gesellschaft zu gründen – lohnt sich dieser Aufwand wirklich?2023-11-13T17:59:45+01:00

In der Anfangsphase kann eine gemeinschaftliche Vermarktungsinitiative auch ohne formelle Strukturen auskommen, einfach mit gegenseitigen mündlichen Abmachungen: Abrechnung gegenüber den Kunden via Marktkasse, Abrechnung innerhalb der Gemeinschaft mit Rechnungen für Lieferungen resp. Entschädigungen für Arbeitsleistungen oder Fahrkosten.
Doch bei diesem formlosen Konzept handelt es sich bereits um eine einfache Gesellschaft gemäss Obligationenrecht (OR Art. 530 ff.). Diese Rechtsform entsteht auch stillschweigend ohne schriftlichen Vertrag – es gelten dann jene Regeln, welche im OR für die einfache Gesellschaft vorgesehen sind. Warum also nicht aktiv eine einfache Gesellschaft gründen und dabei einige wichtige Grundsätze nach eigenen Bedürfnissen regeln, wie z.B. Entscheidungsregeln, Entschädigungsansätze, Gewinn- und Verlustverteilung, Vorgehen bei Auflösung? Zusammen mit der Betriebsberatung kann ohne grossen Aufwand eine praktische Lösung gefunden werden.

Welche Gesetzesvorgaben müssen wir berücksichtigen, wenn wir vier Bäuerinnen eines kleinen Weilers eine gemeinsame Besenbeiz betreiben und mit Produkten beliefern möchten?2020-12-06T15:25:11+01:00

Zur Gästebewirtung auf dem Bauernhof muss eine ganze Reihe von gesetzlichen Voraussetzungen und Vorschriften beachtet werden. Zuallererst sollte geprüft werden, ob die raumplanerischen Bedingungen für eine Bewirtung in der Landwirtschaftszone gegeben sind (z.B. enger sachlicher Bezug zur Landwirtschaft durch Verwendung hofeigener Produkte, Arbeiten überwiegend durch Bewirtschafterfamilie geleistet). Dann müssen baulich dieselben Rahmenbedingungen eingehalten werden, wie sie für Gastgewerbebetriebe in vergleichbaren Situationen in den Bauzonen gelten (Lebensmittelhygiene, Brandschutz, Unfallverhütung, Sanitäreinrichtungen etc.). Bei der Verarbeitung von Lebensmitteln gilt es selbstverständlich auch sämtliche Regelungen bezüglich Herkunft, Qualität, Hygiene, Deklaration etc. zu beachten und mittels Selbstkontrolle zu dokumentieren. Zudem sind arbeitsrechtliche Bestimmungen zu beachten (Gesamtarbeitsvertrag Gastronomie resp. Normalarbeitsvertrag Landwirtschaft wenn weniger als 50% in Gastgewerbe tätig, AHV-Abrechnung etc.). Schliesslich müssen für die Gästebewirtung auch Bewilligungen eingeholt (Wirtepatent, Alkoholausschank usw.) sowie Meldepflichten erfüllt werden.
Das wird schnell anspruchsvoll, darum lässt man sich mit Vorteil beraten!

Praxisbeispiele

Baselbieter Bäuerinnen Apéro (BL)

Cateringservice - Alle Praxisbeispiele (PDF) Kontakt Baselbieter Bäuerinnen Apéro GmbH Chrüeglihof 462 Rickenbach www.blba.ch ...

Nach oben