gemeinsame Vermarktung steigert Mehrwert und Gewinn – Kenntnis Lebensmittelgesetz nötig – hohe Professionalität wichtig
In einer Verarbeitungs- resp. Vermarktungsgemeinschaft werden Produkte gemeinsam und zentral koordiniert hergestellt – zum Beispiel unter einem gemeinsamen Label und einheitlichen Standards – oder gemeinsam abgesetzt – beispielsweise durch eine gemeinsame Auslieferung oder geteilte Hofläden. Eine mögliche Ausführung solcher Gemeinschaften sind Catering-Services.
Catering-Services ermöglichen Landwirtinnen und Landwirten, die Freude an der Lebensmittelverarbeitung und Personenkontakt haben, eine Teilzeitarbeit mit fairen Verdienstmöglichkeiten und vermindern das Risiko sowie die Investitionseinlagen der einzelnen Beteiligten.
«Ich finde das richtig und wichtig für das Image der Landwirtschaft. Und wir müssen uns nicht verstecken; wir haben so gute Produkte, wir haben so tolle Sachen aus unserem eigenen Boden.»
«Also es gab Leute, die schon ein Jahr im Voraus gebucht haben, einfach eben weil sie uns wollten, weil sie wussten ‚Wir wollen den Baselbieter Bäuerinnen Apéro‚.»
«Das ist das A und O, dass man sich einfach genug Zeit nimmt für den ganzen Aufbau.»
«Wir werden engagiert, einfach weil unser Konzept – regional, saisonal – das ist gefragt.»
«Wenn wir am Schluss dann zurückkommen und den Abwasch machen, also das geht dann manchmal auch wirklich lustig zu und her. Also das Gesellige kommt bei uns nicht zu kurz.»
Folgendes sollte gegeben sein, damit der Einstieg in ein gemeinsames Gastro-Projekt funktioniert:
- Beteiligte haben Freude an der Gästebewirtung, an der Teamarbeit und der Lebensmittelverarbeitung.
- Erfahrung in der Gästebewirtung und/oder Lebensmittelverarbeitung bei den Beteiligten idealerweise bereits vorhanden.
- Risiken des Projekts sind bekannt und entsprechende Präventionsmassnahmen getroffen.
- Ein gemeinsames Ziel/eine Vision des gemeinsamen Produkts oder der gemeinsamen Dienstleistung ist vorhanden.
- Nötige Investitionen für den Start des Projektes bewegen sich in einem tragbaren Rahmen.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen für Catering-Services (pdf)
Informationen zum Vorgehen bei Catering-Services (pdf)
Zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren für einen Cateringservice gehören:
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit, Kommunikationsfähigkeit;
- gute und effiziente Organisation, klare Zuteilung der Verantwortlichkeiten, Solidarität bei Arbeitsspitzen;
- verständliche und faire vertragliche Abmachungen in einer geeigneten Rechtsform;
- Sicherung professioneller Arbeit und einheitlicher Qualitätsstandards durch entsprechende Weiterbildungen;
- breite Vernetzung in der Region.
- Gemeinsame Vision besprochen und Strategie geklärt. Siehe: Weitere Informationen zu strategischen Fragen
Weitere Informationen zu Voraussetzungen für Catering-Services (pdf)
Informationen zum Vorgehen bei Catering-Services (pdf)
Beim Aufbau eines Cateringservice sollten folgende rechtlichen Bedingungen beachtet werden:
- Beachtung der kantonalen Lebensmittelgesetzgebung und deren Regelung von Patenten und Sonderlizenzen.
- Einhaltung der allgemeinen Vorschriften zu Verarbeitung, Hygiene, Deklaration, Kontrolle von Lebensmitteln gemäss den entsprechenden Verordnungen und Weisungen des Bundes.
- Kenntnis über Konsequenzen der Produkthaftpflicht und Festlegung entsprechender Qualitätssicherungsmassnahmen.
- Organisation des Projektes in einer anerkannten Rechtsform (Risikoverminderung und professionelle Wirkung nach aussen).
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen für Catering-Services (pdf)
Weitere Informationen zu Vertragsvorlagen für Catering-Services (pdf)
Weitere Informationen zu Ausstiegsmodalitäten in Catering-Services (pdf)
Durchschnittliche Laufzeiten für gemeinschaftliche Gastro-Angebote sind:
- Gründungsprozess: 6 – 12 Monate.
- Vertragsdauer: 5 – 15 Jahre, je nach Ambitionen, Investitionsumfang und Lebensplanung der Partner/innen.
Eine Verlängerung der Laufzeit ist jederzeit möglich und im Idealfall auch bereits im Vertrag geregelt. Der Vertrag sollte ebenfalls auch zwingend Regelungen für den Fall eines vorzeitigen Ausstiegs enthalten, damit dieser möglichst reibungslos abläuft.
Weitere Informationen zur Zeitdauer von Catering-Services (pdf)
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen für Catering-Services (pdf)
Weitere Informationen zu Vertragsvorlagen für Catering-Services (pdf)
Weitere Informationen zu Ausstiegsmodalitäten in Catering-Services (pdf)
Auskünfte zum gemeinschaftlichen Cateringservice finden sich:
- im direkten Gespräch mit Kolleg/innen, die bereits Erfahrung mit Cateringservices haben;
- im Kontakt mit entsprechenden Fachberatungsstellen und Spezialist/innen, welche auch vor und während der Gründung eines Cateringservices zur Beratung beigezogen werden können;
- Im Kontakt mit kantonalen Lebensmittelinspektoraten.
Weil sich die möglichen Konflikte und kritischen Situationen bei einem gemeinschaftlichen Cateringservice sehr ähnlich gestalten wie bei Betriebs- oder Betriebszweiggemeinschaften, wird hier auf die entsprechenden Informationen zu Konflikten in diesen Kooperationsformen verwiesen, aber auch auf die allgemeinen Hinweise zum Konfliktmanagement:
- Informationen zur Konfliktlösung in Catering-Services (pdf)
- Informationen zur Konfliktlösung in Betriebsgemeinschaften (pdf)
- Informationen zur Konfliktlösung in Betriebszweiggemeinschaften(pdf)
- Website Konflikttheorie
Häufig gestellte Fragen
Damit Sie bei einem Schadenfall nicht die vollen Kosten übernehmen müssen, sollten bei der Erarbeitung des Gemeinschaftsprojekts folgende Versicherungen überprüft (wenn schon vorhanden) resp. neu eingerichtet werden: Betriebshaftpflicht, Brandschutzversicherung, • Diebstahlversicherung, Produktehaftpflichtversicherung, Sozialversicherungen für fremde oder familieneigene Arbeitskräfte (AHV, IV, EO, Pensionskasse und Unfallversicherung). Durch den Beizug einer Versicherungsberatung kann vermieden werden, dass etwas vergessen geht.
In der Anfangsphase kann eine gemeinschaftliche Vermarktungsinitiative auch ohne formelle Strukturen auskommen, einfach mit gegenseitigen mündlichen Abmachungen: Abrechnung gegenüber den Kunden via Marktkasse, Abrechnung innerhalb der Gemeinschaft mit Rechnungen für Lieferungen resp. Entschädigungen für Arbeitsleistungen oder Fahrkosten.
Doch bei diesem formlosen Konzept handelt es sich bereits um eine einfache Gesellschaft gemäss Obligationenrecht (OR Art. 530 ff.). Diese Rechtsform entsteht auch stillschweigend ohne schriftlichen Vertrag – es gelten dann jene Regeln, welche im OR für die einfache Gesellschaft vorgesehen sind. Warum also nicht aktiv eine einfache Gesellschaft gründen und dabei einige wichtige Grundsätze nach eigenen Bedürfnissen regeln, wie z.B. Entscheidungsregeln, Entschädigungsansätze, Gewinn- und Verlustverteilung, Vorgehen bei Auflösung? Zusammen mit der Betriebsberatung kann ohne grossen Aufwand eine praktische Lösung gefunden werden.
Zur Gästebewirtung auf dem Bauernhof muss eine ganze Reihe von gesetzlichen Voraussetzungen und Vorschriften beachtet werden. Zuallererst sollte geprüft werden, ob die raumplanerischen Bedingungen für eine Bewirtung in der Landwirtschaftszone gegeben sind (z.B. enger sachlicher Bezug zur Landwirtschaft durch Verwendung hofeigener Produkte, Arbeiten überwiegend durch Bewirtschafterfamilie geleistet). Dann müssen baulich dieselben Rahmenbedingungen eingehalten werden, wie sie für Gastgewerbebetriebe in vergleichbaren Situationen in den Bauzonen gelten (Lebensmittelhygiene, Brandschutz, Unfallverhütung, Sanitäreinrichtungen etc.). Bei der Verarbeitung von Lebensmitteln gilt es selbstverständlich auch sämtliche Regelungen bezüglich Herkunft, Qualität, Hygiene, Deklaration etc. zu beachten und mittels Selbstkontrolle zu dokumentieren. Zudem sind arbeitsrechtliche Bestimmungen zu beachten (Gesamtarbeitsvertrag Gastronomie resp. Normalarbeitsvertrag Landwirtschaft wenn weniger als 50% in Gastgewerbe tätig, AHV-Abrechnung etc.). Schliesslich müssen für die Gästebewirtung auch Bewilligungen eingeholt (Wirtepatent, Alkoholausschank usw.) sowie Meldepflichten erfüllt werden.
Das wird schnell anspruchsvoll, darum lässt man sich mit Vorteil beraten!
Praxisbeispiele
so-fein Bäuerinnen und Landfrauenapéro (SO)
Cateringservice - Alle Praxisbeispiele (PDF) Kontakt so-fein GmbH Bäuerinnen- & Landfrauenapéro 4712 Laupersdorf www.so-fein.ch ...
Baselbieter Bäuerinnen Apéro (BL)
Cateringservice - Alle Praxisbeispiele (PDF) Kontakt Baselbieter Bäuerinnen Apéro GmbH Chrüeglihof 462 Rickenbach www.blba.ch ...