Überbetriebliche Investitionen in Maschinen

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Überbetriebliche Investitionen in Maschinen2021-08-23T11:14:49+01:00
schlagkräftigere und spezialisierte Maschinen gemeinsam anschaffen und auslasten 

Bei der überbetrieblichen Maschineninvestition kommt es zu einer gemeinschaftlichen Anschaffung von Maschinen und Technik. Häufig geschieht dies in Form einer Maschinengemeinschaft mit jährlicher Abrechnung von Gut- und Lastschriften; aber auch Nachbarschaftshilfen, Maschinenmiete, lokale Maschinenvermittlungen oder die Vergabe von Lohnarbeiten sind möglich.

Durch die überbetriebliche Investition in Maschinen können Fixkosten wie Abschreibungen, Zinsen, Gebäude- und Versicherungskosten der Beteiligten reduziert und schlagkräftige, grössere, oder spezialisierte Maschinen angeschafft werden, die sonst nicht tragbar wären.

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«Bei uns haben auch sehr viele Leute im Maschinenring einen landwirtschaftlichen Hintergrund, arbeiten zum Teil noch selber auf einem Landwirtschaftsbetrieb oder haben einen, und das gibt natürlich dann wieder die Nähe direkt zu unseren Mitgliedern und verschafft uns auch ein bisschen einen Vorteil.»

Fabian Brühwiler, Geschäftsführer der Maschinenring Ostschweiz AG

«Wir kommen an nationale Grosskunden ran, die in der ganzen Schweiz tätig sind und in der ganzen Schweiz Dienstleistungen anbieten können, und so hat der Einzelne auch wieder die Möglichkeit zu sagen: Ich kann meine Maschinen besser auslasten.»

Fabian Brühwiler, Geschäftsführer der Maschinenring Ostschweiz AG

«Der Bauer ist soweit involviert, dass wir ihm helfen, die Maschinen, die er hat, mehr nutzen zu können, vor allem im Winterdienst, weil wir an Kunden herankommen, an die der Einzelne nicht herankommt.»

Fabian Brühwiler, Geschäftsführer der Maschinenring Ostschweiz AG

«Aktuell sind es 878 Maschinen und es sind schon über zwanzig Tausend Reservationen erfolgt in den letzten zwei Jahren. Das ist wirklich rein digital.»

Fabian Brühwiler, Geschäftsführer der Maschinenring Ostschweiz AG

«Wir kontaktieren vor Ort die Bauern oder unsere Mitglieder und vergeben die Aufträge weiter, damit sie diese in unserem Auftrag ausführen. Sie sind im Prinzip dann Subunternehmer von uns, und bei uns läuft die gesamte Verrechnung, Vertragsangelegenheiten zusammen ins Büro, da werden die ganzen Zahlungen gemacht, sodass die Mitglieder auch rechtzeitig zu ihrem Geld kommen.»

Fabian Brühwiler, Geschäftsführer der Maschinenring Ostschweiz AG

«Über die Mengenbündelung kommen wir zu attraktiven Preisen und bei vielen Produkten, die wir bei den Einkaufsgemeinschaften anbieten, ist es so, dass der Bauer bei vielen Firmen ja gar nicht als Unternehmung angesehen wird, sondern als Privatperson, und über den Verbund Maschinering wird er am Schluss dann auch als Unternehmung angesehen und kann durch das auch von besseren Konditionen profitieren.»

Fabian Brühwiler, Geschäftsführer der Maschinenring Ostschweiz AG

 Häufig gestellte Fragen

Eine Maschine in unserer Gemeinschaft ist beschädigt – es ist aber unklar, wer den Schaden verursacht hat. Wie können wir nun vorgehen betreffend Übernahme der Kosten?2020-12-06T15:08:23+01:00

Schäden können aufgrund der Abnutzung passieren und sollten dann durch die entsprechenden Rückstellungen für Reparaturen und Unterhalt der Gemeinschaft gedeckt sein. Geht aber eine Maschine durch Fehlmanipulationen kaputt, wäre eigentlich der Verursacher für den Schaden haftbar. Lässt sich der Schadenverursacher nicht ermitteln und bestehen vertraglich keine anderweitigen Abmachungen, muss die Maschinengemeinschaft die Kosten übernehmen.
Es ist darum sinnvoll, im Gemeinschaftsvertrag festzulegen, dass mutwillig oder fahrlässig verursachte Schäden an einer Maschine vom fehlbaren Maschinenbenützer bezahlt werden müssen. Ausserdem sollte sich jeder Benutzer verpflichten, die Risiken Unfall und Haftpflicht soweit nötig zu versichern. Damit immer klar ist, wer die Maschine genutzt hat und in welchem Zustand sie zurückgebracht wurde, empfiehlt es sich, jede Maschine der Gemeinschaft mit einem robusten „Bordheft“ auszurüsten (z.B. in einem eigens dafür angebrachten Kasten), in welchem jeweils Benutzer, Datum, Einsatzzeit und Zustand der Maschine bei der Übernahme notiert werden.

In welcher Form unterstützt der Bund Betriebe, die eine Maschinengemeinschaft gründen wollen?2020-12-06T15:10:06+01:00

Einerseits unterstützt der Bund Maschinengemeinschaften mit Investitionskrediten: Gemäss Art. 49 der Strukturverbesserungsverordnung (SVV) werden u. a. auch Produzenten und Produzentinnen unterstützt, die in gemeinsamer Selbsthilfe Maschinen und Fahrzeuge anschaffen, um ihre Betriebe zu rationalisieren.
Andererseits fördert der Bund auch Vorabklärungen, Gründung, fachliche Begleitung während der Startphase oder Weiterentwicklung von Zusammenarbeitsformen zur Senkung der Produktionskosten mit Beiträgen (Art. 19e SVV). Auch Maschinengemeinschaften können davon profitieren. Diese Beiträge können in der Höhe von 30 % der beitragsberechtigten Kosten ausgerichtet werden, jedoch höchstens für CHF 20‘000.- je Initiative.

Wie schlimm ist es, wenn ein Partner aus der Gemeinschaft aussteigt bzw. die Gemeinschaft aufgelöst werden muss?2020-12-06T15:10:45+01:00

Erfolgt die gemeinsame Maschineninvestition im Rahmen einer einfachen Gesellschaft, so werden die Gesellschafterinnen und Gesellschafter rechtlich Miteigentümerinnen resp. Miteigentümer der betreffenden Maschine. Je nach vertraglicher Regelung wird austretenden Mitgliedern der Zeitwert ihrer Anteile von den verbleibenden Gesellschafterinnen und Gesellschaftern ausbezahlt. Oder aber der Vertrag sieht vor, dass sie Ihren Miteigentumsanteil stehen lassen müssen und die Rückzahlung ihres Anteils im Verlauf der verbleibenden Abschreibungsdauer erfolgt. Schwierigkeiten können vor allem dann entstehen, wenn der die Maschine beim Austritt noch kaum abgeschrieben ist und entweder die verbleibenden Gesellschafter/innen hohe Beträge auszahlen müssen oder umgekehrt die/der Austretende entsprechend viel Kapital blockiert sieht.
Bei einer Auflösung der Gesellschaft kann das Maschinenkapital veräussert werden. Wenn der Buchwert der Maschineninvestitionen einigermassen deren Zeitwert entspricht, sollten die Anteile der Gesellschafterinnen und Gesellschafter ausgezahlt ohne grosse Verluste oder sogar mit einem kleinen Gewinn werden können.

Praxisbeispiele

Maschinenring Ostschweiz (TG)

Überbetriebliche Investitionen in Maschinen - Alle Praxisbeispiele (PDF) Kontakt Maschinenring Ostschweiz Frauenfeldstrasse 12 ...

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