Die Pachtlandarrondierung (PA) wurde in das Verfahren der Modernen Melioration Boswil integriert. Dadurch konnte der Arrondierungserfolg optimiert werden. Ausschlaggebend war der Umstand, dass ein grosser Teil des Pachtlandes der Gemeinde gehört. Die freiwillige PA basierte auf Vereinbarungen der Beteiligten. Der Entwurf für die Zuweisung der Pachtflächen wurde von der Ausführungskommission und der technischen Leitung erstellt. Er beruht auf der Neuzuteilung der Melioration und wurde eng mit dieser koordiniert

Gesamtmelioration Praxisbeispiel (PDF) 

Eines der Hauptziele war die Arrondierung der bestehenden Landwirtschaftsbetriebe mit Zusammenlegung und Bereinigung der Pachtflächen (Pachtlandarrondierung). Daneben wurden auch diverse andere Zielsetzungen angestrebt. Da ein Pachtlandanteil von rund der Hälfte aller Parzellen vorlag, war es sinnvoll eine PA vorzunehmen. Die Arrondierung war freiwillig und basierte deshalb auf der Mitwirkung der Beteiligten. Nachdem die Neuzuteilung des Eigenlandes feststand, wurde ein Entwurf für die Neuzuteilung der Pachtflächen an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter erarbeitet. Dabei wurde beachtet, dass die Landwirt/innen wieder ungefähr gleich viel Pachtland bewirtschaften können wie im alten Besitzstand. Die neuen Pachtverhältnisse wurden in Pachtverträgen nach ordentlichem Pachtrecht festgehalten. Die Berechnung des Pachtzinses erfolgte auf der Grundlage der Bonitierung. Indem nun Eigen- und Pachtland unter Berücksichtigung der Neuzuteilung möglichst sinnvoll zusammen bewirtschaftet werden kann, wurde der Nutzen der Landumlegung zusätzlich erhöht.

In der Vorbereitungsphase wurde einleitend eine Orientierungsversammlung durchgeführt. Daraufhin wurde ein Grundeigentümer/innen- und Flächenverzeichnis aufgestellt sowie der Entscheid gefällt, dass die Pachtlandarrondierung auf freiwilliger Basis durchgeführt werden soll. Alle Beteiligten konnten darüber entscheiden, ob sie an der PA teilnehmen wollten. Wenn sie zustimmten, wurden mit diesen Pächter/innen  Vereinbarungen abgeschlossen.

Als Grundlage wurden also die bisherigen Pachtverhältnisse erfasst. In einem ersten Schritt in Richtung des neuen Bestandes wurden Wünsche der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter entgegengenommen. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse wurde ein erster Entwurf der Neuzuweisungen  erstellt. In einem nächsten Schritt fanden Besprechungen über den Neuzuteilungs- und Pachtlandentwurf statt. Anschliessend konnte die definitive Neuzuteilung berechnet werden und der Entwurf der Pachtlandzuweisung wurde zusammen mit dem Neuzuteilungsentwurf aufgelegt. Das Abstecken der neuen Pachtgrenzen sowie die Ausarbeitung der Pachtverträge waren die letzten Arbeitsschritte vor dem Neuantritt der Pachtverhältnisse mit der Neuzuteilung.

Die Pachtlandarrondierung wurde nach folgenden Regeln durchgeführt:

  • Die PA erfolgt auf freiwilliger Basis.
  • Als Basis der Pachtflächen pro Eigentümer gilt der Zustand vom 30. März 2003.
  • Beim Kauf einer Pachtparzelle wird der Pachtlandanspruch um die gekaufte Fläche reduziert.
  • Die Landwirte sollen nach der Neuzuweisung etwa gleich viel Pachtland bewirtschaften wie im alten Besitzstand.
  • Landwirt/innen und Pächter/innen erklären sich bereit, die Zuweisung des Pachtlandes durch die Ausführungskommission in Zusammenarbeit mit der Technischen Leitung zu akzeptieren.
  • Die neuen Pachtverhältnisse werden in Pachtverträgen nach ordentlichem Pachtrecht festgehalten. Die Berechnung der Pachtzinsen erfolgt auf der Grundlage der Bonitierung.

Die Kosten für die PA setzen sich aus den Aufwänden der verschiedenen Arbeitsschritte zusammen. Die Kosten einer PA sind beitragsberechtigt, weshalb der Bund, der Kanton und die Gemeinde ebenfalls einen Teil der Kosten übernehmen. Die restlichen Kosten wurden unter den beteiligten Pächter/innen im Verhältnis zu deren Pachtlandflächen aufgeteilt, was schlussendlich für die Bewirtschafter zu Restkosten von rund Fr. 16.- pro Hektar führte.

Plangrundlagen Fr.       5’000.–
Erhebung bisherige Pachtverhältnisse Fr.     30‘000.–
Neuzuteilung Pachtverhältnisse Fr.     30’000.–
Pachtverträge / Beitragsberechnungen Fr.     15’000.–
Pachtgrenzen abstecken, def. Pläne Fr.       5’000.–
Mehrwertsteuer Fr.       6’460.–
Verschiedenes, Unvorhergesehenes Fr.       8’540.–

Total Pachtlandarrondierung

Fr.   100’000.–

Ausgangslage

In Bünzen war die Gemeinde die Initiantin des Verfahrens. Grundlegend für den Entscheid zur Durchführung war das Bedürfnis, das Eigentumsland der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Bünzen neu zu verteilen. Die betreffende Fläche umfasst 36 Hektaren, die bislang ungleichmässig auf 18 Landwirtinnen und Landwirte verteilt waren und von diesen bewirtschaftet wurden.

Ziel der PA in Bünzen war es, mit der Neuzuteilung diesem Ungleichgewicht entgegen zu wirken. Die betroffenen Flächen verteilen sich über das gesamte Gemeindegebiet, weshalb besonders auf eine passende Zuteilung bezüglich der Lage des jeweiligen Landwirtschaftsbetriebs Rücksicht genommen wurde.

Kriterien der Neuzuteilung

In persönlichen Gesprächen mit den Bewirtschafter/innen wurde unter anderem überprüft, ob ein Landwirt/eine Landwirtin für eine Neuzuteilung in Frage kam. Dazu musste er oder sie verschiedenen Anforderungen entsprechen, welche eine Berücksichtigung bei der Pachtlandzuteilung zuliessen. Primär wurden nur Landwirt/innen berücksichtigt, die sich zum Zeitpunkt der Neuzuteilung nicht im AHV-Rentenalter befanden. Ausserdem musste ein Betrieb mehr als 0.75 SAK (Standardarbeitskraft) ausweisen und Anspruch auf Direktzahlungen haben. Ein weiteres Kriterium war die Erfüllung der Mindestbestimmungen des ökologischen Leistungsnachweises nach Direktzahlungsverordnung des Bundes (DZV). Die Bewirtschafter/innen mussten zudem ortsansässig und steuerpflichtig sein. Des Weiteren durften sie keine finanziellen Ausstände gegenüber der Gemeinde haben und kein Eigenland an Dritte verpachten. Aufgrund dieser Kriterien waren schlussendlich nur noch 13 Landwirtinnen und Landwirte übrig, welche Anspruch auf eine Neuzuteilung hatten. Unter ihnen wurde das zur Verfügung stehende Land gleichmässig aufgeteilt.

Verfahren

Nach den Gesprächen mit den Bewirtschafter/innen wurden die alten Besitzstände kontrolliert sowie die Berechtigung bezüglich der Neuzuteilungskriterien geprüft. Zur Berücksichtigung der Neuzuteilung wurden die zukünftigen Absichten der Betriebsführung aufgenommen. Spezialisierung auf Tierhaltung hatte zur Folge, dass das gepachtete Land nahe dem Betrieb und in Form von Weide- und Grasland verfügbar sein sollte. Bei Ackerbaubetrieben war die Bewirtschaftung entsprechend grosser Parzellen in einer grösseren Entfernung akzeptabel.

Daraus ergab sich für die 13 berechtigten Landwirt/innen, dass sie jeweils 277 Aren Bewirtschaftungsfläche neu als Pachtland zugeteilt erhielten. Bezüglich der Pachtverträge wurde auf eine detaillierte Bonitierung der Pachtflächen verzichtet, da dieser Aufwand nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu den übrigen Projektkosten ausgefallen wäre. So ergaben sich einheitliche Pachtzinse für jede Eigentumszelle der Gemeinde. Als Verfahrensabschluss wurden die neuen Pachtlandgrenzen verpflockt und somit die Abgrenzung zwischen den neuen Parzellen im Gelände gekennzeichnet.