Kontakt

5453 Remetschwil

Eckdaten

Entstehung: Per 2013 wurde bereits eine Personengesellschaft gegründet. Diese wurde von Samuel, Imboden, Vroni Peterhans und Niklaus Peterhand initiiert. Die Personengesellschaft wurde auf dem einen Betrieb «Algier» geführt.

Per 2015 kam ein zweiter Landwirtschaftsbetrieb, die Vögelrüti, dazu.

Per 2019 wurde ein dritter Landwirtschaftsbetrieb dazu gepachtet. Um die Administration so gering wie möglich zu halten wurde eine BG gegründet.

Betriebsspiegel Kooperationsteilnehmer Die drei zusammengeführten Betriebe weisen diverse Betriebszweige auf. Gemeinsam werden nun Milchkühe, Mutterkühe, Jungvieh, wenige Pferde und Hühner gehalten. Im Bereich Ackerbau werden verschiedene Saatgetreide, Futtergetreide, Körner- und Silomais angebaut. Diverse Ökoelemente runden die Kulturen auf den Feldern ab. Weiter wird eine Biogasanlage, Holzschnitzeltrocknungsanlage, Photovoltaikanlage und Schule auf dem Bauernhof betrieben.
Rechtsform: Einfache Gesellschaft
Dauer: 10 Jahren. Der Vertrag geht anschliessend in einen unbefristeten Vertrag über.
Voraussetzungen: Die drei Kooperationsteilnehmer kennen sich bereits länger. Die Philosophie, die Vision des Landwirtschaftsbetriebes und die Ziele müssen in etwa ähnlich sein. Eine offene Kommunikation, Kompromissfähigkeit und eine gewisse Toleranz muss jeder Partner mitbringen.
Entscheide: Die Gesellschafter führen den Betrieb gemeinsam. Grundsatzentscheidungen müssen einstimmig getroffen werden und werden schriftlich festgehalten. Dazu wird das Protokoll jeweils durch Verlangen mit der Unterschrift aller Gesellschafter bestätigt. Zu unterscheiden gilt zwischen Investitionen innerhalb oder ausserhalb der Gesellschaft. Für Käufe und Verkäufe innerhalb der Gesellschaft benötigt es ab 5’000.- einen Grundsatzentscheid.
Aufgabenteilung: Die Gesellschafter tragen die Verantwortung für alle Betriebszweige der Gesellschaft gemeinsam. Die gesamten Betriebszweige und übergeordneten Tätigkeiten wurden einer Person zugeteilt. So ist der eine Partner für die Milchkühe hauptverantwortlicher, der andere für den Ackerbau usw. Auch die Aufgaben der Partnerinnen sind fest zugeteilt. So betreibt beispielsweise jemand die gesamte Administration von Schule auf dem Bauernhof inkl. der Durchführung. Hingegen betreut eine andere Person den Internetauftritte und die Öffentlichkeitsarbeit. Eine weitere Partnerin widmet sich der Buchhaltung.
Gewinnteilung: Die definitive Verteilung des gemeinsamen Einkommens wird jeweils am Ende des Geschäftsjahres als „kapitalfixe Abgeltung“ in nachstehender Reihenfolge durchgeführt:

  • Zinsanspruch

Abgeltung des Zinsanspruches auf dem zu Beginn des Rechnungsjahres bestehenden Eigenkapital. Der Zinsfuss entspricht dem Zinssatz gemäss den jährlichen Richtzahlen zur landwirtschaftlichen Buchhaltung. Werden diese Empfehlungen nicht mehr herausgegeben, so sind Tagesansatz und Zinssatz jeweils mit einem Grundsatzentscheid festzulegen;

  • Abgeltung der Arbeitsleistung

Verteilung des Resteinkommens nach geleisteten Arbeitsstunden (ohne mitarbeitende Familienmitglieder).

Zu diesen Zweck führt jeder Gesellschafter buch über die geleisteten Arbeitsstunden.

Die so ermittelten Anteile der Gesellschafter am Gesamteinkommen sind mit den Vorbezügen zu verrechnen. Nichtbezogene Einkommensanteile werden dem Eigenkapital der einzelnen Gesellschafter gutgeschrieben, zu viel Bezogene davon in Abzug gebracht. Tilgungszahlungen für Investitionskredite (Starthilfe, private IK) sind Bestandteile der Vorbezüge (sofern siegemeinsam realisiert und finanziert werden).

Ausserbetriebliches Einkommen: Einkommen, das ein Gesellschafter aus ausserbetrieblicher Tätigkeit während der normalen Arbeitszeit erzielt, fällt der Gesellschaft zu, es sei denn, die Gesellschafter treffen im Einzelfall eine andere Regelung. Einkommen aus privatem Vermögen sind von dieser Vereinbarung nicht betroffen.

Die Einkommen der Ehepartnerin/des Ehepartners gehören nicht der Gesellschaft.

Freizeit, Ferien und Weiterbildung: Die Arbeitsleistung mitarbeitender Familienmitglieder wird nicht der Arbeitsleistung der Gesellschafter angerechnet. Mitarbeitende Familienmitglieder werden zu einem festzulegenden Ansatz pro Stunde entschädigt.
Familieneigene und fremde Arbeitskräfte: Die Arbeitsleistung mitarbeitender Familienmitglieder wird nicht der Arbeitsleistung der Gesellschafter angerechnet. Mitarbeitende Familienmitglieder werden zu einem festzulegenden Ansatz pro Stunde entschädigt.
Kommunikation: Wöchentlich am Montag auf dem «Kernbetrieb» Algier, im Betriebsbüro wird eine Sitzung zur Wochenplanung durchgeführt. Dabei sind alle involvierten willkommen, jedoch nur  die drei Kooperationspartner Samuel, Niklaus und Raphael müssen verpflichtend anwesend sein.

Beim Kaffee trinken wird die Wochenplanung, insbesondere Personalbedarf geklärt und Personen zugeteilt, über Aktualitäten ausgetauscht und diskutiert.

4 x jährlich werden Planungssitzungen durchgeführt. Dabei sind auch die Partnerinnen anwesend. Beim gemütlichen Zusammensein werden Ziele sowie zukünftige Planungen diskutiert.