Dem Entscheid, eine Vertragliche Landumlegung durchführen zu wollen, gingen erfolglose Versuche eine Gesamtmelioration durchzuführen voran. Eine Gesamtmelioration konnte nicht durchgeführt werden, da kein Sanierungsbedarf an den Entwässerungsanlagen bestand und das Wegnetz in gutem Zustand vorhanden war. Die Gemeindefinanzen mussten zudem geschont werden und es waren nicht alle Landwirte einer Landumlegung gegenüber positiv eingestellt. Schlussendlich haben sich die Beteiligten für das Verfahren der Vertraglichen Landumlegung entschieden. Dieses beruht auf dem Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG). Das Ziel der Vertraglichen Landumlegung ist, das Eigen- und das Pachtland unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten und der Betriebsstrukturen zu arrondieren. Die Abteilung für Strukturverbesserung des kantonalen Amtes für Landwirtschaft koordinierte und unterstützte das Verfahren.

Das Beizugsgebiet in Steinhof umfasste 130 Hektaren, worin auch 39 Hektaren Wald und drei Hektaren Strassen ent-halten waren. Dieser Alte Bestand setzte sich aus 151 Parzellen von insgesamt 28 Grundeigentümern zusammen. Nicht miteinbezogen wurden das Baugebiet und diejenigen Flächen, die bereits früher im Rahmen einer Landumlegung einer angrenzenden bernischen Gemeinde melioriert wurden.

Einleitend wurden die Grundsätze der Vertraglichen Landumlegung an einer Orientierungsversammlung vorgestellt. Innert zwei Wochen wurden diese Grundsätze durch alle Grundeigentümer unterschrieben, womit das Projekt rechtskräftig gestartet werden konnte. Im Rahmen des Verfahrens wurden nur planerische, jedoch keine baulichen Massnahmen durchgeführt.

Grundsätze der Vertraglichen Landumlegung Steinhof (SO)

  • Abtausch nach Fläche ohne Bonitierung.
  • Abtausche sind freiwillig.
  • Schrittweise Arrondierung von Eigen- und Pachtland nach dem Prinzip, dass alle Beteiligten einem Arrondierungsschritt zustimmen, bevor der nächste angegangen wird.
  • Überführung von Wegen, die mehr als einem Grundeigentümer oder der Öffentlichkeit dienlich sind, ins Eigentum der Gemeinde.
  • Bereinigung der Dienstbarkeiten mit der Landumlegung.
  • Abgeltung von Mehr- und Minderzuteilungen im Kulturland mit 5.- Fr. pro Quadratmeter.
  • Nur aufstossende Grenzen werden vermarkt

An Wunschtagen konnten die Grundeigentümer für jedes Gewann einen vorbereiteten Lösungsvorschlag besprechen. Bei Zustimmung zum vorgeschlagenen Tausch, wurde diese Lösung als Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte festgelegt. Im Falle, dass keine Zustimmung zum Lösungsvorschlag gefunden wurde, musste eine erneute Lösungssuche gestartet und der neue Vorschlag erneut vorgelegt werden. Aufgrund dieser Zusammenarbeit und Gesprächen konnte die definitive Neuzuteilung festgelegt werden. Durch die Lösungsgespräche wurde das Eigenland grösstenteils optimal zusammengelegt, worauf einige zusätzliche Grenzbereinigungen gemacht wurden. Für das Ausscheiden zweier neuer Wege akzeptierten mehrere Eigentümer Minderzuteilungen ihrerseits. In Folge der optimal mit dem Eigenland zusammengelegten Pachtlandflächen wurden für alle Bewirtschafter neue Pachtverträge durch das Bauernsekretariat abgeschlossen. Zusammen mit dem Grundbuchamt wurden die Dienstbarkeiten des Alten Bestandes erhoben und für den neuen Bestand überarbeitet und begründet. Viele Wegrechte und überholte Anmerkungen konnten gelöscht werden. Zum Abschluss der Neuzuteilung kamen sämtliche Grundeigentümer an einem Stichtag zur Unterzeichnung aller Dokumente zusammen. Von Bedeutung waren der Plan „Neuer Bestand“, das Grundeigentümer- und Flächenverzeichnis, der Plan und das Verzeichnis der Dienstbarkeiten sowie der provisorische Kostenverteiler.

Alter Bestand Neuer Bestand
Arrondierungserfolg Landwirtschaftsbetriebe (Eigenland).
Fläche (ha) Anzahl Parzellen (Stk.) Mittlere Parzellengrösse (ha) Fläche (ha) Anzahl Parzellen (Stk.) Mittlere Parzellengrösse (ha)
3 Landwirtschaftsbetriebe der Gemeinde Steinhof 51.19 75 (100%) 0.68 51.69 20 (27%) 2.58
Vertragliche Landumlegung Steinhof. Links: alter Bestand; rechts: definitive Neuzuteilung
Durch die Vertragliche Landumlegung entstanden in Relation zu anderen Landumlegungsarten nur geringe Gesamtkosten von 149‘361 Franken. Die Hauptkosten entstanden durch die Arbeiten des Ingenieurbüros und des Bauernsekretariates. Bund und Kanton beteiligten sich an den Kosten. Die Restkosten, welche nach Abzug der Beitragszahlungen von Bund und Kanton geleistet worden sind, beliefen sich auf 29‘767 Franken. Dieser Betrag wurde nach einem Schlüssel, der sich auf die Verfahrensgrundsätze stützt, auf die Grundeigentümer verteilt. Im Kostenteiler berücksichtigt wurden eine Pauschaule pro Grundeigentümer, die Anzahl Parzellen des Alten Bestandes, die Vermarkung, die Vorteile der Arrondierung sowie die Mehr- und die Minderzuteilung.

Zusammenstellung der Finanzierung
Institutionen / Geldgeber Kostenbeteiligung
Amt für Landwirdschaft Kanton Solothurn (35%, inkl. Fr. 10’000 für Pilotprojekt) FR. 50’936.-
Bundesamt für Landwirtschaft (31%) Fr. 36’258.-
Amt für Geoinformation Kanton Solothurn (Beitrag zur Grenzbereinigung) Fr. 32’400.-
Grundeigentümerbeiträge (= Restkosten) ca. Fr. 230.-/ha bzw. ca. Fr. 1’060.-/Eigentümer Fr. 29’767.-
Total Beträge Fr. 149’361.-
Zusammenstellung der Kosten
Leistungen / Arbeiten Kosten
Vermessungstechnische und planerische Arbeiten Fr. 133’139.-
Mitwirkung Bauernsekretariat (inkl. Pachtverträge) Fr.15’639.-
Diverses Fr. 583.-
Gesamtkosten Fr. 149’361.-
Spezifische Kosten ca. Fr. 1’150/ha