Die Bewirtschaftungsarrondierung im Lötschental ist schweizweit ein Pilotprojekt.

Das Beizugsgebiet der Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental beinhaltet:

  • Sämtliche landwirtschaftlichen Privatparzellen im Talgrund der Gemeinden Ferden, Kippel, Wiler und Blatten aus-serhalb der Bauzone
  • Sämtliche landwirtschaftlichen Privatparzellen in den Mittelbergen
  • Die landwirtschaftlichen Nutzflächen auf den Voralpen (ohne Sömmerungsweiden)
  • Bei den Parzellen, die zum Teil im Wald sind und zum anderen Teil als bewirtschaftete Fläche genutzt sind, wird der landwirtschaftliche Teil ebenfalls ins Beizugsgebiet integriert.

Die Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental respektiert die vorhandenen übergeordneten Konzepte und Planungen im Beizugsgebiet.

Weitere Informationen: Website der Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental

Die Zerstückelung des Eigentums ist im Lötschental stark ausgeprägt. Dies geht auf die Realteilung zurück, welche für die Selbstversorgung der Bevölkerung notwendig war und bis heute praktiziert wird. Nach dem 2. Weltkrieg hat der Strukturwandel in der Landwirtschaft eingesetzt. Der Ackerbau ist inzwischen praktisch verschwunden, die Milchwirt-schaft nimmt zu Gunsten einer extensiveren Landwirtschaft mit Schmalvieh (Kleinvieh) und Mutterkuhhaltung immer mehr ab. Die landwirtschaftliche Nutzfläche der vier Talgemeinden, rund 600 Hektaren, ist in 9000 Parzellen aufgeteilt, die sich im Eigentum von 1250 Personen befinden, aber von nur noch ca. 50 Landwirtschaftsbetrieben bewirtschaftet werden. Die bestehenden Betriebe bearbeiten zwischen 2 und 750 Eigentumsparzellen. Der kleinste Betrieb bearbeitet nur Eigenland, der grösste hat Parzellen von über 200 Eigentümern gepachtet. Im Mittel bewirtschaftet ein Betrieb rund 8 ha Wiesland und 4 ha Weideland, das im Eigentum von 37 verschiedenen Eigentümern steht. Für eine wirtschaftliche Nutzung sind die Bewirtschaftungseinheiten zu klein, ungünstig verteilt und schlecht geformt, was einen hohen Zeitauf-wand und viele Fahrten zur Folge hat.

Weitere Informationen: Website der Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental

Die Bewirtschaftungsarrondierung bezweckt eine Optimierung der landwirtschaftlichen Nutzung im Lötschental. Die Arrondierung begünstigt eine einfachere Bewirtschaftung, steigert die Effizienz durch die Senkung des Zeit- und Kostenaufwandes aufgrund der Rationalisierung des Personal-, Maschinen- und Materialeinsatzes der Bewirtschafter.

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Die kantonale Gesetzgebung des Kanton Wallis ist schweizweit einmalig (siehe Nutzungsarrondierung – Rechtsgrundlagen (PDF)). Das Gesetz über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes (GLER) und die dazugehörige Verordnung (VLER) traten 2007 in Kraft. Sie definieren die Bewirtschaftungsarrondierung als Landumlegungsverfahren im Sinn von Artikel 703 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das bedeutet, dass alle im Beizugsgebiet involvierten Grundeigentümer verpflichtet sind im Projekt mitzumachen, wenn sich sowohl die Hälfte der Grundeigentümer mit der Hälfte des Landes als auch die Hälfte der Bewirtschafter im Beizugsgebiet für das Projekt ausspricht.

In diesem Sinne kam es an der Beschlussfassung für die Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental zu einer Abstimmung der Grundeigentümer, welche sich mehrheitlich für das Verfahren aussprach. Anschliessend stimmten die Bewirtschafter ebenfalls mit einem Mehr für das Projekt, womit dieses rechtskräftig für alle Betroffenen verpflichtend war.

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Für die Ausarbeitung des Vorprojektes wurden Hofbesuche bei den Lötschentaler Bewirtschaftern, Sondiergespräche mit den Ackerbaustellenleitern und den kantonalen Fachstellen, sowie Besprechungen mit der lokalen Begleitgruppe durchgeführt und die Rückmeldungen aus den Informationsveranstaltungen eingearbeitet. Ebenfalls wurde eine Betriebsanalyse und ein Kosten- und Finanzierungsplan erarbeitet. Nachdem das Projekt vom Kanton genehmigt wurde, kam es zur Eigentümer- und anschliessend zur Bewirtschafterabstimmung. Da beide Abstimmungen positiv ausfielen wurde im 2013 die Genossenschaft gegründet. Die Bewirtschafter-Genossenschaft führt hauptsächlich die Arrondierung durch, kontrolliert die Bewirtschaftung, fordert die Pachtzinse von den Bewirtschaftern ein und bezahlt diese wieder an die Eigentümer aus. Die Genossenschaft wendet eine Pool-Lösung an, welche nach der Auflösung aller alten Pachtverträge die Pachtflächen aus dem Pool heraus neu an die Bewirtschafter verteilt. Dabei haben die Eigentümer kein Recht ihre Wünsche bezüglich der Pächterwahl anzubringen.

Im Projekt wurde als erstes der Altbestand mit Hilfe der Mitarbeit der Bewirtschafter erhoben und die Bonitierung erarbeitet. Darauf basierend wird die Anspruchsberechnung durchgeführt und öffentlich aufgelegt. Für die Neuzuteilung werden die Wünsche der Bewirtschafter entgegen genommen. Der Entwurf der Neuzuteilung wurde öffentlich aufgelegt und wenn keine Beschwerden weiterverfolgt werden, soll der Neubestand im Jahr 2020 angetreten werden. Abschliessend wird die Kostenverteilung erarbeitet und aufgelegt, worauf die Restkosten erhoben werden.

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Grundeigentümer

  • Die Grundeigentümer bleiben Eigentümer ihrer Parzellen. Es gibt keinen Eingriff ins Grundeigentum.
  • Die landwirtschaftlichen Flächen werden bewirtschaftet (12 Jahre). Die sachgemässe Bewirtschaftung wird durch die Genossenschaft kontrolliert.
  • Die Grundeigentümer müssen sich nicht an den Kosten der Bewirtschaftungsarrondierung beteiligen.
  • Die Grundeigentümer erhalten einen jährlichen Pachtzins von ca. 0.5 – 2.0 Rappen pro m2 (Fr. 50.- bis 200.- pro Hektare jährlich).
  • Die Grundeigentümer erhalten zusätzlich eine einmalige Entschädigung von bis zu 1200.- Fr.pro Hektare.

Bewirtschafter

  • Die Arrondierung wird verbessert. Die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen wird deutlich erleichtert. Für einen 10 ha Betrieb wird von einer jährlichen Arbeitserleichterung von ca. Fr. 1’600 ausgegangen.
  • Die Bewirtschafter haben einen Anspruch auf landwirtschaftliche Flächen in gleichem Umfang und gleicher Qualität wie bisher.
  • Bei Interesse kann zusätzliche Fläche dazu gepachtet werden. (Es scheint realistisch, dass die gesamte bewirtschaftete Fläche um 10% ausgedehnt werden kann).
  • Die Genossenschaft entlastet die Bewirtschafter von administrativen Arbeiten.
  • Die Bewirtschafter bestimmen die Geschicke der Genossenschaft selbst: Jeder Bewirtschafter mit registrier-tem Betrieb ist Mitglied der Genossenschaft. Der Vorstand der Genossenschaft besteht aus 4 bis 6 gewählten Bewirtschaftern und einem Delegierten der Gemeinden.

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Die Kostenschätzung beläuft sich für das Vorprojekt und das Hauptprojekt auf 1.3 Millionen Franken. Zusätzlich werden in Zukunft Kosten für die Betriebsphase anfallen. Da das Verfahren von Fachstellen unterstützt wird, übernimmt der Bund 43%, der Kanton 40% und die Gemeinde 10% der Kosten. Die restlichen 7% der Kosten (Restkosten) werden unter den Bewirtschaftern verhältnismässig aufgeteilt. Für die Grundeigentümer fallen keine Kosten an.

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