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Kontakt

Martin Heiniger
Belzhaus 21
4952 Eriswil

Eckdaten

Entstehung: Die Maschinengemeinschaft wurde 1979 von einer Person gegründet mit dem Zweck:

  • Maschinen gemeinsam zu halten, um die Maschinenauslastung zu erhöhen und so Geld zu sparen,
  •  Vermietung der Maschinen aus der Gemeinschaft hinaus
  • Anschaffungs-, Unterhalts-, Versicherungs-, Platzbedarfs- und Abschreibungskosten zu reduzieren

Nach und nach kamen weitere Gesellschafter aus der Umgebung dazu und der Maschinenpark erweiterte sich. Mittlerweilen befinden sich acht Maschinen in der Gemeinschaft.

Gründung: 1979
Rechtsform: Einfache Gesellschaft
Maschinenbesitz: Die sich in der Gemeinschaft befindenden Maschinen wurden gemeinsam angeschafft und bezahlt. Bei Neuanschaffungen von Maschinen oder Geräten wird die Summe durch die Anzahl Gesellschafter geteilt, sodass jeder den gleichen Anteil bezahlt.
Mitgliedschaft: Die Gesellschaft besteht aus 7 Gesellschaftern. Mittlerweile sind bereits Zweit- und Drittgenerationen in dieser einfachen Gesellschaft vertreten.

Eine Aufnahme von weiteren Gesellschaftern ist unter Einverständnis aller Gesellschafter möglich. Dazu muss man sich jedoch entsprechend einkaufen.

Organisation: Drei Personen teilen sich die Verantwortung und Leitung. Diese umfasst die Wartung und die Abrechnung der einzelnen Maschinen. So werden externe Vermietungen durch diese Personen organisiert. Sie machen auch die Vorschläge, wann eine Maschine erneuert werden sollte. Obwohl die drei Personen die Leitung der Maschinenverwaltung übernehmen, sind bei der Entscheidungsfindung alle Gesellschafter gleichberechtigt.
Abrechnung: Jährlich gibt es einen gemeinsamen Abend mit allen Gesellschaftern. Dabei werden auch die Abrechnungen bar beglichen. Jede Maschine hat einen eigenen Ordner mit allen erforderlichen Unterlagen. Bei der jährlichen Abrechnung wird jede Maschine gleich abgerechnet. Über das Jahr werden alle Benutzungen genau protokolliert. Zudem werden die Vermietungen, Reparaturen und die Platzmiete notiert. Für die Berechnung wird nun die Anzahl Fuder zusammengezählt und den Preis bestimmt, welcher aus einem Grundpreis und der stillen Reserve zusammengesetzt ist. Nach allen Abzügen wird der Anteil pro Mitglied ermittelt. Dann wird für jeden Gesellschafter eine Abrechnung erstellt, basierend auf dem Guthaben und den Anzahl ausgebrachter Fuder. Am Schluss bekommen die einzelnen Personen ihren Anteil ausbezahlt oder müssen die Rechnung begleichen, je nach Anzahl ausgebrachter Fuder.
Vertragliche Regelungen: Wie es bei einer einfachen Gesellschaft üblich ist, sind die Beiträge/Anteile an den Maschinen gleichmässig aufgeteilt. Bei einem Gewinn wird dieser unter den Gesellschaftern zu gleichen Teilen verteilt, selbiges gilt bei einem Verlust. Die Mitgliedschaft kann auf 6 Monate gekündigt werden.
Konfliktregelung: Mit dem unkomplizierten und stetigen Austausch werden Konflikte vorgebeugt, sodass sie erst gar nicht entstehen.
Reparatur an Maschinen Unterhalt und Wartungen wird von dem Verantwortlichen gemacht, der für die gewisse Maschine zuständig ist. Diese Arbeit wie auch die Reparaturen werden fair aufgeteilt und abgerechnet.