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Kontakt

Maschinenring Ostschweiz
Frauenfeldstrasse 12
9545 Wängi
https://www.maschinenring.ch/ostschweiz

Eckdaten

Entstehung: Ursprünglich als Lösung für die Abrechnung und Sozialleistungen vom Betriebshelferdienst, da diese einen immer grösseren Umfang annahmen. Daher die Gründung der Unternehmung, um auch rechtlich sauber abzurechnen. Vorher als Verein organisiert, dann neu als AG, mehrere kleinere Maschinenring wurden in die MBR Thurgau AG integriert und anschliessend in die Maschinenring Ostschweiz AG umgewandelt.
Gründung: 1999 Gründung der MBR Thurgau AG, 2018 Umbenennung in Maschinenring Ostschweiz AG
Rechtsform: AG, vor allem für die rechtliche und finanzielle Absicherung der Mitglieder/innen, damit diese nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Auch zur finanziellen Absicherung der Verbände, die mit dem Maschinenring zusammenarbeiten
Trägerschaft: 6-Köpfiger Verwaltungsrat, bestehend aus Mitglieder/innen mit folgenden Hintergründen:

  • Thurgauer Verband für Landtechnik
  • Thurgauer Milchproduzentenverband
  • Thurgauer Landfrauenverband
  • Galler Bauernverband

Mitglieder/innen der regionalen Maschinenringe (wie der Maschinenring Ostschweiz) können auch nationale oder über die Region hinausgehende Aufträge erhalten, da die regionalen Maschinenringe im Dachverband «Maschinering Schweiz» zusammengeschlossen sind

Dienstleistungen: Der Maschinenring Ostschweiz bietet Leistungen für die Landwirtschaft, für Firmen und Gemeinden, sowie für Privatkunden an:

Landwirtschaft:

  • Koordination des Betriebshelferdienstes (Angebot und Nachfrage)
  • Koordination von Einsätzen von Landwirt/innen im Gewerbe als Nebenerwerb
  • Haushaltshilfe
  • Koordination und Support für die «FarmX» App, auf der Landwirt/innen ihre freien Maschinen anderen zur Verfügung stellen können, und wo ebenfalls ersichtlich ist, welche Maschine gerade frei ist und welche nicht.
  • Beratung, Planung, Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen durch die Tochter AG des Maschinenrings, «MBRsolar AG» (auch Personalvermittlung, wenn Landwirt/innen Arbeit im Gewerbe suchen)
  • Einkaufsgemeinschaften (Koordination Sammelbestellungen, Sonderkonditionen, Mengenrabatte, etc.)
  • Güllekastenkontrolle
  • Recyceln von gebrauchten Siloballenfolien, Stromkontrollen, Bodenproben.

Firmen und Gemeinden:

  • Umgebungspflege und Winterdienst
  • Reinigungsarbeiten (ausgeführt durch die 26 im Haushaltsdienst angestellten Frauen)

Privatkunden:

  • Haushaltsdienst
  • Vegetations- und Baumpflege
  • Winterdienst
Maschinenbesitz: Der Maschinenring Ostschweiz hat nur wenige eigene Maschinen für den Winterdienst, sonst ist die AG verantwortlich für das Verteilen von Aufträgen an Landwirt/innen, die ihre Maschinen besser auslasten möchten.

Unterschied Maschinenring und Maschinengemeinschaft: Eine Maschinengemeinschaft investiert direkt in Maschinen und überlässt diese ihren Mitglieder/innen zur Nutzung, während ein Maschinenring eher die koordinativen Aufgaben übernimmt und Landwirt/innen hilft, ihre eigenen Maschinen besser auszulasten und einen Zusatzerwerb zu haben.

Mitgliedschaft: Grundsätzlich kann jeder/jede Mitglied im Maschinenring werden, aber auch Nichtmitglieder können die Dienstleistungen der AG in Anspruch nehmen (Mitglieder haben jedoch unter Umständen Vorzugsrechte).

Die Mitgliedschaft ist nicht vertraglich fixiert; die Maschinen können von den Landwirt/innen auf dem online-Verzeichnis angeboten und nach Belieben wieder entfernt werden.

Organisation: Die Koordination der überbetrieblichen Maschinennutzung läuft über die «FarmX» App. Dort können Landwirt/innen direkt und ohne Beizug des Maschinenrings miteinander Abmachungen treffen und ihre Maschinen auslasten.

Für grössere Aufträge (z. B. Organisation Ernteketten und Logistik beim Zuckerrübentransport) übernimmt der Maschinenring die Aufgabe der Koordination und Abrechnung.

vertragliche Regelungen
  • Zur Verfügung stellen und Nutzung von Maschinen auf der «FarmX» App nicht vertraglich geregelt (von den Landwirt/innen selber anpassbares Maschinenverzeichnis)
  • Einsatzverträge für den Personalverleih und den Betriebshelferdienst
  • Auftragsverhältnis für Landwirt/innen, die für regionale und nationale Kunden Aufträge erledigen (falls nicht möglich, auch Anstellungsverhältnis)

Wichtig ist dem Maschinenring, dass Sozialleistungen sauber abgerechnet werden können und die Dienstleisterinnen und Dienstleister rechtlich abgesichert sind und nicht schwarzarbeiten.

Konfliktregelung Innerhalb der AG versucht man, möglichst offen und sachlich und bereits frühzeitig miteinander zu kommunizieren und einen respektvollen Umgang zu pflegen, um Konflikte auch möglichst vorzubeugen.
Finanzen der AG Ziel des Maschinenrings ist ein erhöhter Nutzen für die Landwirtinnen und Landwirte. Manche Unternehmenszweige erzielen keinen Gewinn, werden aber durch andere Zweige getragen und können so für die Landwirt/innen weiter einen Nutzen generieren.

Geld wird vor allem mit den gewerblichen Tätigkeiten erwirtschaftet (Winterdienst, Umgebungspflege, Bau von Photovoltaikanlagen durch die Tochter-AG «MBRsolar AG»), damit die landwirtschaftlichen Dienstleistungen wirklich nur als Leistung für die Landwirtinnen und Landwirte da sind und man dort kein Geld verdienen muss.

Reparatur an Maschinen Wenn bei einem Einsatz Schäden an einer Maschine entstehen, liegt die Reparatur grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Landwirtin/des jeweiligen Landwirtes, da sie/er ihre/seine eigene Maschine benützt und auch für die Ausführung der Aufträge bezahlt wird.

Unterschied zu Maschinengemeinschaften: In Gemeinschaften beteiligen sich meist alle Mitglieder an den Reparaturkosten, da die Maschinen in gemeinschaftlichen Besitz stehen