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Konkubinat

Das Testament

Mit einem Testament (oder Erbvertrag) können sich Konkubinatspartner gegenseitig begünstigen.

Dabei sind die Formvorschriften für Testament und Erbvertrag zu beachten (siehe Tipps/Infos zum Testament). Ein Testament kann jederzeit geändert werden, im Gegensatz zum Erbvertrag. Das Konkubinatspaar muss sich überlegen, welche Form geeigneter ist.

Das folgende Muster bezieht sich auf das Fallbeispiel im Kapitel Konkubinatsvertrag:

Ich, Laura Blaser, geb. am 6. 4. 1986, wohnhaft im Lindberg, Baumwil, verfüge letztwillig wie folgt:
1. Ich widerrufe sämtliche letztwilligen Verfügungen, die ich jemals geschrieben habe.
2. Unter Vorbehalt allfälliger Pflichtteilsrechte setze ich meinen Lebenspartner Beat Lang, geb. 14.1.1987 und wohnhaft im Lindberg, Baumwil, als Alleinerben meiner gesamten Hinterlassenschaft ein.
3. Beat Lang steht, sofern er die Erbschaft mit anderen Erben teilen muss, überdies das Recht zu, die von ihm gewünschten Vermögenswerte und Gegenstände meiner Erbschaft auf Anrechnung an seinen Erbteil vorab zu bestimmen.
4. Folgende Gegenstände/Vermögenswerte sollen anderen Personen/Institutionen zukommen (Aufl isten der Anschriften Begünstigter).
5. Diese letztwillige Verfügung fällt dahin, wenn wir uns dauernd trennen oder wenn wir uns verheiraten.

Ort …… Datum …… Unterschrift ……