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Eigentum

Es ist rechtlich durchaus möglich, dass Sie den Betrieb gemeinsam kaufen, solange Sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und den Hof mit Ihrem Ehemann zusammen bewirtschaften möchten. Allerdings müssen Sie die Vorteile und Risiken für sich selbst und den Betrieb analysieren.

Möglicherweise fühlen Sie sich besser geschützt und in Ihrer Position «beruhigter», wenn Sie Miteigentümerin werden. Sie sind dann aber auch voll finanziell mitverantwortlich für den Betrieb. Bei einer Scheidung müsste Ihr Ehemann Ihren Anteil zurückkaufen, was die wirtschaftliche Rentabilität des Betriebs beeinträchtigen kann.

Kurz gesagt müssen Sie genau analysieren, aus welchem Grund Sie Miteigentümerin werden wollen. Wenn Sie sich stärker anerkannt und einbezogener fühlen möchten, kann es sinnvoll sein, andere Möglichkeiten zu prüfen. Beispielsweise können Sie auch Mitarbeiterin werden, was finanziell vielleicht weniger riskant ist.

Da das Thema komplex und heikel ist, wird dringend empfohlen, sich vor einer Entscheidung beraten zu lassen.

Sie beide bleiben Eigentümerin respektive Eigentümer des eigenen Hofs. Gemäss der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung gelten beide Höfe in der Regel zusammen als ein Betrieb (Art. 2 Abs. 3). In Ausnahmefällen – wenn die beiden Höfe weiterhin als selbständig und unabhängig bewirtschaftet werden und zum Eigentum der jeweiligen Mitglieder der Partnerschaft gehören – werden sie nicht zusammengeführt.

Angesichts der Komplexität der Situation und ihrer Auswirkungen auf die Direktzahlungen, der Berechnung der SAK, des Zugangs zu Investitionskrediten, der Identifizierung der jeweiligen Beiträge der Ehegatten, usw. wird dringend empfohlen, sich beraten zu lassen, bevor entscheidende Schritte gesetzt werden.

Nützliche Dokumente und Links

Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (LBV)
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Webseite des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes. Mein und Dein in der Ehe
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