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Konkubinat

Das Zusammenleben von Paaren ohne Trauschein ist im Gesetz nicht geregelt. Es ist aber möglich, einen Konkubinatsvertrag und ein
Testament aufzusetzen und darin das Eigentum, die güterrechtliche Auseinandersetzung, die Erbfolge zwischen den Lebenspartnern oder auch die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zu regeln.

Wenn die Ehegatten in der Landwirtschaft zusammenarbeiten, muss unbedingt ein Rechtsstatus für diejenige Person festgelegt werden, die nicht der Betriebsleiter bzw. die Betriebsleiterin ist.

Nützliche Dokumente und Links

Merkblätter. Bundesamt für Justiz.
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Konkubinat, ch.ch.
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Merkblattserie Zusammenleben und -arbeiten in der Landwirtschaft – Rechte, Pflichten, soziale Aspekte. Agridea, 2026
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Paare im landwirtschaftlichen Unternehmen – Checkliste für Analyse und Diskussion. Agridea, 2013
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Orientierung im Sozialwesen Schweiz
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Webseite des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands
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Cash or crash, Dein Tool zur smarten Lebensplanung. Heiraten oder nicht?
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