Ausbildung

Es besteht keine Ausbildungspflicht, um auf einem Hof zu leben. Wenn Sie auswärts arbeiten und nicht beabsichtigen, im Betrieb mitzuwirken, benötigen Sie keine spezielle Ausbildung. Wenn Sie sich hingegen in die Arbeit auf dem Hof einbringen und an Entscheidungen beteiligt werden möchten, ist es ratsam, eine entsprechende Ausbildung zu absolvieren.

Wenn Sie Mitunternehmerin werden, ist die Ausbildung obligatorisch, ebenso wenn Sie nach einem bestimmten Ereignis (Tod, Invalidität oder Ruhestand des Ehemannes) den Betrieb übernehmen und Direktzahlungen erhalten möchten. Es stehen Ihnen verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten offen.

Sie müssen sich gut überlegen, welcher dieser Wege am besten zu Ihrer gegenwärtigen oder zukünftigen Situation passt. Die verschiedenen Möglichkeiten sind in der Antwort zur nächsten Frage aufgelistet.

Bäuerin sein und einen Hof führen ist ein Beruf, den man nicht einfach so ausüben kann. Eine gute Ausbildung ist wichtig, um eine optimale Bewirtschaftung Ihres Hofs zu gewährleisten. Es gibt mehrere Ausbildungen, dank denen Sie als landwirtschaftliche Bewirtschafterin anerkannt werden und Anspruch auf Direktzahlungen erheben können:

Berufliche Grundbildung im Berufsfeld «Landwirtschaft und deren Berufe» mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) oder Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder höhere Ausbildung in diesen Berufen (Fachhochschule, ETH, usw.).

Eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) ausserhalb des Berufsfelds Landwirtschaft, ergänzt durch eine landwirtschaftliche Weiterbildung oder eine ausgewiesene praktische Tätigkeit während mindestens drei Jahren als Bewirtschafter/in, Mitbewirtschafter/in oder Angestellte/r auf einem Landwirtschaftsbetrieb. Der Ehepartner oder die Ehepartnerin erfüllt die Anforderungen bezüglich Praxisnachweis ohne formelle Bestätigung (vgl. Direktzahlungsverordnung, Kommentar zu Art. 4 Abs. 2 Bst. b).


Bäuerin mit Fachausweis oder diplomierte Bäuerin.

Es ist wichtig, die Bildungspläne sorgfältig zu studieren und die Ausbildung zu wählen, die Ihren Erwartungen und Bedürfnissen am besten entspricht.

Nützliche Dokumente und Links

 Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV), Art. 4
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Merkblattserie Bewusst Bäuerin sein, Merkblatt Nr. 10: Selbständigerwerbend auf dem Betrieb. AGRIDEA
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Informationen über die verschiedenen Ausbildungsgmöglichkeiten: Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband, Bildung
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Agri-Job, Berufsfeld Landwirtschaft
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