Bäuerin sein und einen Hof führen ist ein Beruf, den man nicht einfach so ausüben kann. Eine gute Ausbildung ist wichtig, um eine optimale Bewirtschaftung Ihres Hofs zu gewährleisten. Es gibt mehrere Ausbildungen, dank denen Sie als landwirtschaftliche Bewirtschafterin anerkannt werden und Anspruch auf Direktzahlungen erheben können:
Berufliche Grundbildung im Berufsfeld «Landwirtschaft und deren Berufe» mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) oder Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder höhere Ausbildung in diesen Berufen (Fachhochschule, ETH, usw.).
Eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) ausserhalb des Berufsfelds Landwirtschaft, ergänzt durch eine landwirtschaftliche Weiterbildung oder eine ausgewiesene praktische Tätigkeit während mindestens drei Jahren als Bewirtschafter/in, Mitbewirtschafter/in oder Angestellte/r auf einem Landwirtschaftsbetrieb. Der Ehepartner oder die Ehepartnerin erfüllt die Anforderungen bezüglich Praxisnachweis ohne formelle Bestätigung (vgl. Direktzahlungsverordnung, Kommentar zu Art. 4 Abs. 2 Bst. b).
Bäuerin mit Fachausweis oder diplomierte Bäuerin.
Es ist wichtig, die Bildungspläne sorgfältig zu studieren und die Ausbildung zu wählen, die Ihren Erwartungen und Bedürfnissen am besten entspricht.