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Versicherung

Wenn Sie nicht auswärts arbeiten, ist es unwahrscheinlich, dass Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen können. Eine Bäuerin ohne Einkommen leistet nämlich keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung und hat deshalb auch keinen Anspruch auf deren Leistungen.

Eine im Betrieb angestellte Bäuerin gilt als mitarbeitendes Familienmitglied in einem Landwirtschaftsbetrieb. Sie leistet keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung und hat keinen Anspruch auf deren Leistungen. Dasselbe gilt für eine selbständig erwerbende Bäuerin: Auch sie muss keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen und hat somit auch kein Anrecht auf deren Leistungen.

Mitarbeitende Familienmitglieder in einem Landwirtschaftsbetrieb haben die Möglichkeit, eine Taggeldversicherung abzuschliessen, die einen Einkommensausfall aufgrund von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft abdeckt. Die Höhe dieses Taggelds sollte die Kosten für die Stellvertretung decken. Eine solche Versicherung ermöglicht es zudem, Hilfe für die Hausarbeit oder Kinderbetreuung zu engagieren.

Wenn Sie ein AHV-Einkommen als Angestellte oder Selbständigerwerbende deklarieren, haben Sie Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung in der Form von Tagegeld.

Durch den Abschluss einer Risikoversicherung können die Leistungen der AHV und der IV ergänzt werden, wobei auf die Bedürfnisse der versicherten Person eingegangen wird. Die beiden Risiken Krankheit und Unfall müssen immer auf die gleiche Weise versichert werden.

Wenn Sie AHV-Beiträge bezahlen, können Sie sich bei der Pensionskasse Ihres Berufsverbandes erkundigen, ob die Todes- und Invaliditätsrisiken im Rahmen der freiwilligen Säule 2b versichert werden können. Diese Deckungen können den Bedürfnissen der Familie angepasst werden und sind mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Wenn Sie nicht als erwerbstätig gemeldet sind, können Sie in der freiwilligen Säule 3b eine Risikoversicherung abschliessen. Diese ist jedoch steuerlich nicht abzugsfähig.

Nützliche Dokumente und Links

Merkblattserie Bewusst Bäuerin sein, Merkblatt Nr. 5: Tod oder Invalidität auf dem Bauernhof, AGRIDEA
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Merkblattserie Bewusst Bäuerin sein, Merkblatt Nr. 6: Vorsorge der Bauernfamilie richtig aufbauen, AGRIDEA
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Standardwerk landwirtschaftliches Versicherungswesen, Agrisano Stiftung, Brugg 2015
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Webseite des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands, Soziale Absicherung
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