Eine Hofübergabe wirft auch Versicherungsfragen auf. Im konkreten Einzelfall ist der Einbezug einer landwirtschaftlichen Versicherungsberatung unbedingt zu empfehlen.
Warum ist eine Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes wichtig?
Sowohl die Risikosituation als auch die Risikofähigkeit unterscheiden sich deutlich zwischen der übernehmenden und der abtretenden Generation. Beim Hofübernehmer steht der Risikoschutz für Invalidität und Tod im Vordergrund, beim Hofabtreter die Finanzierung des Ruhestandes.
Auseinanderhalten schafft Klarheit
Auf einem Landwirtschaftsbetrieb ist eine Vielzahl von Versicherungspolicen vorhanden. Um die Übersicht zu behalten, hilft die Unterscheidung zwischen Personen-, Sach- und Vermögensversicherungen. Eine weitere Hilfestellung im «Versicherungsdschungel» bietet die Aufteilung in private und betriebliche Versicherungen.
Personenversicherungen des Hofübernehmers und seiner Familie
Im Vordergrund steht der Aufbau eines bedarfsgerechten Risikoschutzes für die Betriebsleiterfamilie und die Absicherung des Landwirtschaftsbetriebes, damit dieser auch nach einem Schicksalsschlag in der Familie gehalten werden kann. Dazu gehören: Einschluss Unfallrisiko in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, Taggeldversicherung sowie Invaliditäts- und Todesfallleistungen.
Ob zum Zeitpunkt der Betriebsübernahme der Aufbau einer Altersvorsorge Sinn macht, ist im Einzelfall zu prüfen. Es gilt der Grundsatz «Risiko vor Sparen». In der Regel werden die vorhandenen Mittel in den Aufbau von Betrieb und Familie investiert und sind nicht für die zweite oder dritte Säule verfügbar.
Personenversicherungen der Hofabtreter
Bei der abtretenden Generation geht es um die Anpassung des Risikoschutzes, die Anmeldung für die staatlichen Sozialversicherungen sowie den Bezug von allfälligen Guthaben der zweiten resp. dritten Säule. Zu einer umfassenden Finanzplanung des Ruhestandes gehört aber auch die Berücksichtigung folgender Aspekte: Erlös aus Hofübergabe, Wohnsituation, Steuerfolgen der Hofübergabe, Absicherung des Ehepartners. Ausserdem kann in der Regel mit der Betriebsübergabe auch der Risikoschutz (Taggeld, Invalidität, Todesfall) für die abtretende Generation angepasst werden.
Übrigens: Wenn die abtretende Generation ihren Ruhestand proaktiv gestalten will, darf die Altersvorsorge nicht erst beim Erreichen des Pensionsalters ein Thema werden. Spätestens ab Alter 50 sollte man sich mit der Planung des dritten Lebensabschnittes auseinandersetzen.
Sach- und Vermögensversicherungen
Die Vorgängergeneration hat für den Betrieb bereits verschiedene Versicherungen abgeschlossen. Laut Gesetz gehen beim Eigentümerwechsel die Verträge betrieblicher Sach- und Vermögensversicherungen auf den neuen Eigentümer über. Allerdings können sowohl der neue Eigentümer wie das Versicherungsunternehmen solche Verträge nach dem Eigentümerwechsel künden. Die private Hausratversicherung, die Privathaftpflichtversicherung, die Privatrechtsschutzversicherung, die Motorfahrzeugversicherung des Privatautos sowie weitere private Versicherungen (z.B. Reiseversicherung) bleiben hingegen bei der abtretenden Generation.
Versicherungen der Angestellten
Die abtretende Generation kündigt die Versicherungen der Betriebsangestellten (Unfall, Vorsorge, Krankentaggeld etc.) zum Zeitpunkt der Hofübergabe. Der neue Betriebsleiter muss diese Versicherungen neu abschliessen, um den obligatorischen Versicherungsschutz für die familienfremden Angestellten sicherzustellen.
Gesamtversicherungsberatung
Wie eingangs erwähnt, erklären die obigen Ausführungen lediglich die wichtigsten Aspekte und Grundsätze. Nur eine Gesamtversicherungsberatung für den Hofübernehmer und die abtretende Generation durch einen landwirtschaftlichen Versicherungsspezialisten gewährleistet einen korrekten Versicherungsschutz für alle.
Weitere Details zu Versicherungsfragen werden im Kapitel Versicherungsaspekte bei der Hofübergabe diskutiert.