Der Käufer muss den Hof selbständig führen und auf eigene Verantwortung bewirtschaften. Zur Vorbereitung dieser Herausforderung gehören insbesondere die Ersparnisbildung sowie die Festigung der beruflichen und sozialen Kompetenzen. Dieser Reifungsprozess kann sich in verschiedenen Phasen vollziehen, wobei eine solide Berufsausbildung die Grundvoraussetzung bildet.
Mitarbeit im Betrieb
Durch die Mitarbeit auf dem elterlichen Betrieb lernt der künftige Käufer den Betrieb und sein Umfeld bestens kennen. Rechtlich entsteht dabei ein Anstellungsverhältnis, bei dem beide Parteien die Bedingungen und den marktüblichen Lohn festlegen müssen. Lohnbestandteil sind auch Leistungen für Kost und Logis im Haushalt der Eltern. Kann der Betrieb eine zusätzliche Arbeitskraft nicht finanzieren, bleibt diese Möglichkeit verwehrt oder ist auf wenige Monate zu beschränken (ähnlich Praktikum).
Im Idealfall wird dem mitarbeitenden Familienmitglied regelmässig der volle Lohn ausbezahlt, unter Verrechnung von Kost, Logis und Haushaltsarbeit. Ist die Auszahlung eines Barlohnes aus Liquiditätsgründen nicht möglich, kann ein Darlehen (sogenannte Lohngutschrift) vereinbart werden, welches verzinst wird und vom Nachfolger zur Finanzierung der Betriebsübernahme eingesetzt werden kann. Erhält das mitarbeitende Familienmitglied neben Koste und Logis lediglich ein Taschengeld, entsteht der sogenannte Lidlohn, der beim Verlassen des Haushalts oder spätestens bei Erbteilung des Lidlohnschuldners geltend gemacht werden kann. Lidlohnverhältnisse bringen eine Reihe gravierender Nachteile und sollten vermieden werden.
Selbständige Erwerbstätigkeit
Das Ziel des künftigen Nachfolgers, sein eigener „Herr und Meister“ zu werden, kann vor der eigentlichen Betriebsübernahme auf dem elterlichen Betrieb in verschiedenen Vorstufen geübt werden, sei es mit eigenem Betriebszweig auf dem elterlichen Betrieb oder durch Kooperation mit dem bisherigen Betriebsleiter. Von der Miete oder Pacht einzelner Betriebsteile über die Gemeinschaft eines einzelnen selbständigen Betriebszweigs mit dem elterlichen Hauptbetrieb bis zur Generationengemeinschaft ist alles möglich.
Ziel Betriebsübernahme
Der Käufer muss sich im Klaren darüber sein, wie er den Betrieb führen will und welche Rollen er, seine Partnerin, seine Eltern und die übrige Familie übernehmen sollen. Ein wichtiges Planungsinstrument dazu ist ein Betriebskonzept, welches den künftigen Betriebserfolg in Szenarien vorausplant (z.B. als bester, mittlerer und schlechtester Fall). Selbst im schlechtesten Szenario darf die Existenz des Unternehmens nicht in Gefahr geraten.
Die Hofübernahme muss für den Nachfolger finanzier- und tragbar sein und sollte auf Stabilität und langfristigen Erhalt des Betriebs ausgerichtet sein. Zur Finanzierung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Eigene Ersparnisse, Mittel der beruflichen Vorsorge, Privatdarlehen der Eltern oder Verwandten, Kredite von Bund und Kantonen (Starthilfen und Investitionshilfen), Hypotheken und andere Bankkredite, gemeinnützige Gesellschaften und Stiftungen, alternative Finanzierungsmodelle (Crowdfunding etc.).
Der Gesetzgeber hat als Massnahme gegen die Überschuldung von Landwirtschaftsbetrieben die Belastungsgrenze im BGBB eingeführt. Sie entspricht dem um 35% erhöhten Ertragswert und setzt eine Obergrenze für grundpfandgesicherte Kredite für Landwirtschaftsgewerbe fest, die nur für Starthilfen sowie für Investitions und Betriebshilfekredite überschritten werden darf.
Weitere Details zur Vorbereitung der Betriebsübernahme werden im Kapitel Situation des Käufers diskutiert.