Es ist keine leichte Aufgabe, den Betrieb loszulassen und einem Nachfolger zu übergeben. Aber es lohnt sich, die Vorbereitung des Generationenwechsels früh genug anzupacken, auch wenn man Mitte Fünfzig noch lange nicht ans Aufhören denkt. So gewinnt man ausreichend Zeit, um nicht nur passende Sachlösungen für die Betriebsübergabe zu finden, sondern auch deren emotionalen Herausforderungen zu bewältigen.

Betriebsübergabe ist ein langer Prozess

Der effektive Verkauf des Betriebs ist zwar ein wichtiger Schritt, aber eben nur ein Schritt auf dem langen Weg der Betriebsübergabe. Um diesen Prozess erfolgreich umzusetzen, müssen sich Unternehmer, Nachfolger und Familie ihrer persönlichen Vorstellungen, Interessen, Werte und Zukunftspläne bewusst werden.

Wichtig ist, dass der Verkäufer diese Aufgabe selber in die Hand nimmt und damit frühzeitig beginnt. Dann können die beiden Parteien und die Familie die Zeit bis zum effektiven Wechsel nutzen, um die Übergabe so vorzubereiten, dass die Interessen aller beteiligten Personen gebührend berücksichtigt werden können. Sollen diese langen Verhandlungen nicht ins Stocken geraten, muss der Prozess aktiv gestaltet und mit klaren Aufgabenerteilungen und Terminvereinbarungen gesteuert werden.

Rahmenbedingungen des BGBB

Der Eigentümer kann über sein Eigentum grundsätzlich frei verfügen. Das bäuerliche Bodenrecht schreibt aber vor, wem (Selbstbewirtschafter) und zu welchem Preis (i.d.R. zum Ertragswert) der Betrieb zu übergeben ist, und es sichert den Familienbetrieb durch weitere gesetzliche Einschränkungen. Auch wenn der Betrieb an einen Nachkommen weitergegeben werden soll, sind diese Rechte zu beachten.

Die Begünstigung des selbstbewirtschaftenden Nachfolgers durch das Ertragswertprinzip wird durch eine Reihe von Sicherungsmassnahmen begleitet. Dazu gehören folgende Regelungen: Der Ertragswert kann bei Vorliegen bestimmter Umstände angemessen erhöht werden. Beim Verkauf des Betriebs (i.d.R. inkl. Familienwohnung) ist die Zustimmung des Ehegatten notwendig. Der Verkäufer sollte sich ein vertragliches Rückkaufsrecht sichern für den Fall, dass der Nachfolger die Selbstbewirtschaftung aufgibt.

Bei lebzeitigem Verkauf muss ein vertragliches Gewinnanspruchsrecht vereinbart werden, damit ein Übernehmer die zum Ertragswert übernommenen Grundstücke nicht zum eigenen Gewinn weiterverkaufen kann. Die Geschwister und Geschwisterkinder erhalten bei einem allfälligen Verkauf an eine Drittperson in den ersten 25 Jahren ein Vorkaufsrecht, sofern sie die Eignung als Selbstbewirtschafter erfüllen.

Aufgaben, Aufgabenteilung

Die Erfahrung zeigt, dass das Loslassen der langjährigen Tätigkeit als selbständiger Landwirt nicht leicht fällt. Deshalb muss sich der Betriebsinhaber frühzeitig Gedanken machen über Aufgaben und Aktivitäten, die er nach der Betriebsübergabe weiter pflegen, neu entdecken oder ausbauen will. Wer offen ist für Neues, der trägt die Veränderungen leichter und mit Würde.

Weitere Informationen zur Ausgangslage des Vorgängers bietet das Kapitel Situation des Verkäufers.