Zusammenarbeitsformen
Formen der gemeinsamen Nutzung von Produktionsfaktoren zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles.
Zusammenarbeit wird sowohl inner- als auch überbetrieblich praktiziert.
Der Gemeinschaftsweidebetrieb, die Betriebszweiggemeinschaft und die Betriebsgemeinschaft sind in der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung definiert (SR 910.91 art. 8, art. 10, art. 12).
Als innerbetriebliche Zusammenarbeitsformen gelten die Generationengesellschaft (oft auch Generationengemeinschaft bezeichnet) sowie die Geschwistergesellschaft (oder -gemeinschaft).
Aus rechtlicher Sicht werden viele Zusammenarbeitsformen als einfache Gesellschaften betrachtet. Sie können aber auch andere Rechtsformen annehmen (zum Beispiel Aktiengesellschaft, GmbH, usw.).