Geschwistergemeinschaft
Gemeinsame Bewirtschaftung eines Betriebes durch zwei Personen der gleichen Generation (z.B. Gebrüder, Cousins).
In der Regel befindet sich der Betrieb im Mit- oder Gesamteigentum der Bewirtschafter. Agrarpolitisch gilt die Geschwistergemeinschaft (oder Geschwistergesellschaft) als ein Betrieb.