Gemeinschaftsweidebetrieb
Landwirtschaftliches Unternehmen, das der gemeinschaftlichen Weidehaltung von Tieren dient, Gemeinschaftsweiden aufweist, über Gebäude oder Einrichtungen für die Weidehaltung verfügt und von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Allmendkorporation bewirtschaftet wird.
Quelle: Landw. Begriffsverordnung (SR 910.91)