Generationengemeinschaft

Gemeinsame Bewirtschaftung eines Betriebes durch zwei Personen unterschiedlicher Generationen (z.B. Vater und Sohn).

Ist in der Praxis eine häufige Alternative zur Verpachtung des Betriebes an die junge Generation. Agrarpolitisch gilt die Generationengemeinschaft als ein Betrieb.

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