Allgemeines
Bezug auf den Themenschwerpunkt Gesundheit und Hygiene ist auch das Schweizer Tierschutzgesetz ein zentrales Element.
Das Schweizer Tierschutzgesetzt hat den Zweck, das Wohlergehen und die Würde des Tieres zu schützen (Artikel 1, TSchG). Schwere Verstösse gegen die darin niedergeschriebenen Vorschriften können ein Verbot nach sich ziehen, Tiere zu halten, zu züchten, sich mit ihnen berufsmässig zu beschäftigen oder mit ihnen zu handeln. Einer der Grundsätze des Tierschutzgesetztes besagt, dass niemand einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten darf. Die Gesundheit der Tiere und das Vorbeugen von Krankheiten stellt eine zentrale Aufgabe der Nutztierhaltenden dar.
Die aktuelle Version des Tierschutzgesetztes kann auf der Publikationsplattform des Bundesrechts eingesehen werden.
Weitere Informationen zu Verordnungen und Gesetzen sind in Kapitel „Tierschutz und Tierwohl“ zu finden.
Tierarzneimittelverordnung
Die Tierarzneimittelverordnung verfolgt folgende Ziele:
- Vermittlung eines fachgerechten Einsatzes von Tierarzneimitteln (bedarfsgerechte und zielgerichtete Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika)
- Schutz von Konsument/innen vor unerwünschten Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft
- Sicherstellen einer Versorgung mit qualitativ hochstehenden, sicheren und wirksamen Tierarzneimitteln zum Schutz der Gesundheit der Tiere
Tierarzneimittel (TAM) dürfen grundsätzlich nur verschrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) zugelassen sind. Dabei werden die TAM in verschiedene Kategorien eingeteilt. TAM der Kategorie A und B, z.B. Antibiotika können Tierhaltende nur nach tierärztlicher Verschreibung beziehen. TAM der Kategorie C-E sind rezeptfrei erhältlich.
Tierarzneimittel-Vereinbarung
Die TAM-Vereinbarung zwischen Tierarzt/-ärztin und Nutztierhalter/in dient dazu, dass gewisse Arzneimittel auch auf Vorrat abgegeben werden können. Sie verpflichtet den/die Tierarzt/-ärztin dazu, den Gesundheitszustand der Tiere und die Anwendung der Arzneimittel mit regelmässigen Besuchen zu überprüfen. Während der/die Tierhalter/in sich verpflichtet, dass die an ihn abgegebenen TAM nach Anweisung anzuwenden und zu lagern sind, so muss der/die Tierarzt/-ärztin, der oder die im Rahmen einer TAM-Vereinbarung einen Betriebsbesuch durchführt, bei jedem Besuch für jede Tierart Folgendes überprüfen und schriftlich dokumentieren:
- die aktuelle Gesundheitssituation im Bestand;
- die seit dem letzten Besuch festgestellten gesundheitlichen Probleme sowie die erfolgten Behandlungen und Nachkontrollen;
- die seit dem letzten Besuch gestellten Indikationen für Prophylaxemassnahmen und Therapien;
- die Aufzeichnungen zum Tierarzneimitteleinsatz sowie die Ablagen der TAM, die im Rahmen der TAM-Vereinbarung abgegeben werden.
Zudem muss sie oder er mindestens alle zwei Jahre die fachgerechte Anwendung, insbesondere die Qualität der Schmerzausschaltung und die Anwendungssicherheit, von Arzneimitteln nach Artikel 8 Absatz 2 überprüfen, wenn solche zur Kastration von Ferkeln abgegeben werden.
Tabelle 1: Im Rahmen der TAM-Vereinbarung muss der/die Bestandestierarzt/-ärztin entsprechend der Betriebskategorie eine gewisse Anzahl Betriebsbesuche pro Jahr durchführen.
¹ Seit der TAM-Revision 2016 dürfen antimikrobielle Wirkstoffe, die zur prophylaktischen Behandlung von Nutztieren vorgesehen sind, nicht mehr auf Vorrat abgegeben werden.
Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht
Sowohl Veterinäre/-innen als auch Nutztierhaltende müssen den Bezug, die Lagerung, die Abgabe und die Anwendung von TAM dokumentieren (Kapitel 4 der Tierarzneimittelverordnung). Sie dient zur Rückverfolgbarkeit und somit der Lebensmittelsicherheit und trägt einen wichtigen Beitrag zum richtigen Umgang mit TAM und zur Sicherstellung der Tiergesundheit bei. Folgende Medikamente sind für Nutztierhaltende buchführungspflichtig:
- Verschreibungspflichtige TAM
- TAM mit Absetzfristen
- TAM, die umgewidmet wurden,
- Nicht zulassungspflichtige TAM
- Importierte TAM, sie brauchen eine Sonderbewilligung von Swissmedic.
Veterinäre/-innen sind verpflichtet, neben dem Wareneingang von TAM auch den Warenausgang zu dokumentieren. Anwendungsanweisungen und Rezeptkopien sind ebenfalls Teil der Buchführungs- und Aufbewahrungsfrist, die drei Jahre beträgt.
Zur Übersichtlichkeit und Unterstützung der Dokumentation werden TAM in einem Behandlungsjournal aufgezeichnet. Für alle auf dem Betrieb gelagerten TAM ist zusätzlich eine Inventarliste zu führen. Beide Dokumente müssen mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden. Anmerkung: Schweinehaltende, die am SuisSano-Gesundheitsprogramm teilnehmen, erfassen diese Daten im elektronischen Behandlungsjournal.
Im Zusammenhang mit der Tierarzneimittelverordnung und TAM-Vereinbarung gibt es zahlreiche Checklisten und Informationsblätter, die vom BLV erstellt worden sind.
- TAM-Vereinbarung Vorlage
- Information zur Frequenz der Betriebsbesuche
- Checkliste Betriebsbesuch Vorlage inklusive Bemerkungen
- Informationen zur Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung
Alle Änderungen des Rechts und Übergangsbestimmungen sind in der Tierarzneimittelverordnung unter Kapitel 6 zusammengefasst.
Kurz und knapp – wer macht was?
Was muss der/die Tierhalter/in tun?
- Erweiterte Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht (siehe Inventarliste und Behandlungsjournal)
- Bezug von verschreibungspflichtigen TAM (Liste A und B) auf Vorrat nur möglich, wenn mit dem/der Bestandestierarzt/-ärztin eine schriftliche TAM-Vereinbarung abgeschlossen wird.
- Tierarzneimittel auf dem Betrieb korrekt lagern (z. B. bei Bedarf gekühlt) und von Lebensmitteln getrennt aufbewahren.
- Absetzfristen exakt einhalten.
- Abgelaufene TAM dem/der Tierarzt/-ärztin zur fachgerechten Entsorgung übergeben.
- Dokumente während drei Jahren aufbewahren.
Was muss der/die Tierarzt/-ärztin tun?
- Keine Abgabe von Arzneimitteln mit antimikrobiellen Wirkstoffen zur Prophylaxe
- Keine Abgabe von Arzneimitteln mit folgenden antimikrobiellen Wirkstoffen auf Vorrat:
– Cephalosporine 3. Und 4. Generation
– Makrolide
– Fluorchinolone - Jedes angefangene TAM mit einer Etikette der Tierarztpraxis versehen und zusammen mit einer schriftlichen Anwendungsanweisung abgeben.
- Etikette und Anwendungsanweisung müssen Angaben zu Dosierung, Lagerung, Absetzfristen, Abgabedatum sowie den Namen des/der Tierhalters/in und der abgebenden Tierarztpraxis enthalten
- Die Anwendungsanweisung legt fest, für welche Tierart und welche Gesundheitsprobleme das Medikament eingesetzt werden darf.
Kranke und verletzte Tiere
Ein Tier ist krank, wenn es einen gestörten Allgemeinzustand aufweist und spezifische Symptome wie Lahmheit, Fieber oder Durchfall hat. Kranke und verletzte Tiere sind von der Gruppe zu separieren und müssen, wenn nötig, versorgt werden. Mit einem/einer Tierarzt/-ärztin wird entschieden, ob eine Behandlung lohnenswert ist, beziehungsweise wie es um die Heilungschancen steht. Kann ein Tier nicht geheilt werden ist zu entscheiden, ob eine Schlachtung möglich ist oder das Tier getötet und fachgerecht entsorgt werden muss.
Allgemein gilt:
- Nur transportfähige Tiere dürfen geschlachtet werden.
- Der Schlachthof muss willig sein, das kranke Tier zu schlachten (oft nicht der Fall).
- Wenn bereits klar ist, dass das Fleisch ungeniessbar sein wird, lohnt sich eine Schlachtung nicht.
Achtung: In Kantonen, welche Notschlachtanlagen betreiben, müssen kranke Tiere zwingend in der nächstgelegenen Anlage geschlachtet werden!
Oft ist es so, dass kranke Tiere nicht transportfähig sind, aufgrund der Verschleppungsgefahr der Krankheit nicht transportiert werden dürfen oder ihr Fleisch im Schlachthof für ungeniessbar erklärt werden würde. In diesen Fällen wird das Tier getötet und entsorgt. Die Euthanasie („Einschläfern“) durch den/die Tierarzt/-ärztin stellt in solchen Fällen die beste Lösung dar. Soll das Tier nach der Tötung im Labor untersucht werden, muss mit dem/der Tierarzt/-ärztin wegen der Tötungsmethode Rücksprache gehalten werden, da gewisse Krankheitsursachen nach einer Euthanasie nicht mehr nachweisbar sind. Soll die Tötung durch die Betriebsleitung selbst erfolgen konsultieren Sie das SGD-Merkblaltt “Fachgerechte Tötung“.
Entscheidungshilfe: Schlachtung oder Tötung im SGD-Merkblatt „Kranke und verletzte Schweine“.
Entscheidungshilfe zur Transportfähigkeit können hier nachgelesen werden.
Der Schweinegesundheitsdienst SGD
Ein modernes Gesundheitsmanagement auf dem Betrieb ist unabdingbar zur Gesunderhaltung des Schweinebestandes. Die Schweineproduktion in einem kontrollierten und gesunden Umfeld vermeidet sowohl das Einschleppen von Krankheitserregern als auch das Erkranken der Tiere. Dieses Ziel wird mit einem umfassenden Regelwerk (Richtlinien des SGD) und der Beratung und Betreuung der Betriebe erreicht. In SGD-Betrieben haben, je nach Betriebstyp und Status, folgende Krankheiten beim Auftreten eine Statusmutation zur Folge: Räude, Läuse, pRA (Schnüffelkrankheit), Dysenterie und Clostridien Perfingens Typ C.
Die wichtigsten Krankheiten bei Schweinen auf einen Blick
Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates
Allgemein
Häufig kommt es auf Grund von Bewegungsstörungen und Lahmheiten zu wirtschaftlichen Einbussen auf dem Betrieb. Es gibt eine grosse Anzahl möglicher infektiöser als auch nicht-infektiöser Ursachen, die zu Auffälligkeiten im Bewegungsapparat führen und in verschiedenen Altersklassen auftreten können. Durch eine gezielte Diagnosestellung und Umsetzung bestimmter Massnahmen lassen sich diese jedoch meist erfolgreich beheben. Im Bereich der Gelenke können unterschiedliche Erreger beispielsweise zu Gelenksentzündungen, Gelenkrotlauf oder der Glässerschen Krankheit führen. Weiter können im Bereich der Klauen Erkrankungen entweder durch Erreger (z. B. Panaritium) oder Fehler im Management (Stallböden, Fütterung etc.) ausgelöst werden und zu Rötungen, Schwellungen, Lahmheit und steifem Gang führen. Eine ausführliche Zusammenfassung zu den Störungen des Bewegungsapparates, der entsprechenden Ursache, Symptome, Behandlungsmöglichkeiten und vorbeugenden Massnahmen kann beim SGD nachgelesen werden.
Klauengesundheit
Die Klauengesundheit trägt massgeblich zum Wohlbefinden und der Leistung der Schweine bei, weshalb ihr besonders grosse Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Sie ist von zahlreichen Faktoren beeinflussbar. Dazu gehören beispielsweise stallbauliche Faktoren, das Management, die Klauenpflege, die Fütterung und die Genetik. Zu den häufigsten Verletzungen der Klauen zählen Quetschungen, Verletzungen der Klauenwand, Hornrisse, Defekte der weissen Linie, Wucherungen an den Ballen oder ein Abriss der Afterklaue. Wie die verschiedenen Einflussfaktoren optimiert werden und somit die Wirtschaftlichkeit und das Tierwohl beeinflusst werden können, wurde im SGD-Merkblatt „Klauengesundheit von Zuchtsauen“ in Zusammenarbeit mit der HAFL, der Vetsuisse Fakultät der Universität Zürich und der SUISAG zusammengetragen.
Schultergeschwüre
Vor allem während langer Liegezeiten in der Säugezeit können Schultergeschwüre vermehrt auftreten, die zudem bei entsprechenden anatomischen Gegebenheiten (hervorstehender Schulterknochen) begünstigt werden. Faktoren, wie ein besonders stark ausgeprägter Schulterknochen (Unterbein), schwache Körperkonditionierung (ungenügendes Fettpolster am Schulterblatt bei stark abgesäugten Sauen), vermehrtes Liegen auf Grund von Klauenerkrankungen und die Liegeflächenbeschaffenheit können zur Entstehung von Druckstellen beitragen. Diese können als Eintrittspforte für Krankheitserreger dienen, was wiederum zur Entstehung von Abszessen und eitrigen Geschwüren führen kann. Weitere Informationen zum Schultergeschwür sowie vorbeugende Massnahmen und Behandlungsmöglichkeiten können aus dem SGD-Merkblatt „Schultergeschwüre bei der Sau“ (Login-Bereich SGD) entnommen werden.
Parasiten
Kokzidiose
Bei der Kokzidiose handelt es sich um eine Infektion mit dem Parasiten Isospora suis, welcher sich ausschliesslich bei Saug- und Absetzferkeln durch gelblichen, breiigen und stinkenden Durchfall bemerkbar macht. Die Ferkel entwickeln sich langsamer und kümmern durch die Zerstörung der Darmzotten durch die Parasiten, die sich in den Darmzellen vermehren. Zusätzlich zu einer Behandlung mit kokzidienwirksamen Medikamenten, die zur Abschwächung des Krankheitsverlaufes beitragen kann, kann eine Elektrolyttränke beim Ausgleich des Flüssigkeitsverlustes helfen. Kokzidien sind hartnäckig und selbst eine sorgfältige Reinigung und Desinfektion schliesst eine weitere Übertragung nicht aus. Nichtsdestotrotz kann der Erregerdruck dadurch deutlich gesenkt werden. Eine Desinfektion mit speziell gegen Kokzidien wirksamen Mitteln, unter Beachtung der Behandlungsreihenfolge (erst gesunde, dann kranke Würfe), kann sowohl der Erregerdruck als auch die Vermehrung des Parasiten in den Darmzellen vermindern.
Mehr Infos dazu in der SGD-Richtlinie 3.07.
Wurmbefall
Der Schweinespulwurm (Ascaris suum) stellt meistens einen symptomlosen Verlauf dar. Er kann aufgrund von Minderzunahmen durch die gesundheitliche Beeinträchtigung der Tiere und Leberverwürfen nach dem Schlachten zu wirtschaftlichen Einbussen führen. Ein langes, struppiges Haarkleid und verminderte tägliche Zunahmen respektive Futterverwertung können auf einen Wurmbefall hindeuten. Die ca. 15 – 30 cm langen Würmer können nach einer Wurmbehandlung am Stallboden oder im Kot der befallenen Tiere (alle Altersklassen) erkannt werden. Die Infektion erfolgt über die orale Aufnahme der Wurmeier aus der Stallumgebung, von Schwein zu Schwein oder beim Säugen der Ferkel an der Sau. Nachdem die Würmer den Körper von Darm über Leber, Lunge und Speiseröhre zurück in den Magen-Darm-Trakt durchwandert haben, werden dort erneut Eier mit dem Kot ausgeschieden, die auch ausserhalb des Schweins bis zu zehn Jahren infektionsfähig bleiben können. Als wirkungsvolle Behandlungsmassnahme können Antiparasitika eingesetzt werden. Zudem sollte vorbeugend auf eine einwandfreie Hygiene (Desinfektion mit speziellen Schaumreinigern) und bei Bedarf auf eine prophylaktische Wurmbehandlung geachtet werden. Sauen sollten vor der Umstallung zudem gewaschen werden.
Weitere Informationen im SGD-Merkblatt „Entwurmung“.
Räude
Unter Räude versteht man den Befall von Schweinen durch die Grabmilbe Sarcoptes scabiei var. suis. Diese bohrt Gänge in die Haut des befallenen Tieres und legt dort ihre Eier ab, was mit Hautreizungen und –entzündungen sowie Narbenbildung verbunden ist. Typische Symptome bei Räude sind punktförmige Hautveränderungen, Juckreiz, dunkelbrauner aspestartiger Belag in den Ohrmuscheln und hinter den Ohren. Auch schuppige, brockenartig verdickte Hautstellen im Schulter- und Halsbereich treten auf. Eine Räudeerkrankung kann, durch subklinische Verläufe, zu starken Leistungsrückgängen und ökonomischen Einbussen führen. Durch das geschwächte Immunsystem kommt es vermehrt zu Ausbrüchen anderer Krankheiten. Räudebefallene Sauen zeigen zudem vermehrt Unruhe aufgrund des Juckreizes, was Erdrückungsverluste zur Folge haben kann und die Entwicklung der Ferkel beeinträchtigt. Ausserdem kann Unruhe bei Schweinen zu Kannibalismus führen. Räude wird oft mit Medikamenten zur Wasch- oder Sprühbehandlung oder zum Aufgiessen behandelt. Wichtig bei der Behandlung ist, dass die Haut der Tiere sauber ist, damit die Mittel wirken können. Zur Vorbeugung sollten nur Schweine von Räude freien Betrieb zugekauft werden.
Mehr Infos dazu in der SGD-Richtlinie 3.01.
Schweinelaus
Ein Befall durch die Schweinelaus (Haematopius suis) tritt heute nur noch äusserst selten auf. Die Übertragung der Laus ge schieht von Schwein zu Schwein, da die Laus ohne Wirt nicht lange überlebensfähig ist. Die Läuse können von blossem Auge auf der Haut der Schweine erkannt werden. In betroffenen Beständen herrscht oft Unruhe, da die Schweine unter Juckreiz leiden. Die Behandlung verläuft ähnlich wie bei einem Befall mit der Grabmilbe. Zudem sollte der/die Bestandestierarzt/-ärztin hinzugezogen werden.
Faktorenkrankheiten und sonstige Erkrankungen
Postpartales Dysgalaktie Syndrom (PPDS)
Das Postpartales Dysgalaktie Syndrom (PPDS) – auch bekannt als Mastitis Metritis Agalaktie (MMA) – ist ein Milchmangelsyndrom bei der Sau nach dem Abferkeln. Durch Gesäuge- und Ge bärmutterentzündungen entsteht ein Milchmangel. Mit dieser verminderten Milchleistung der Sau, steigt die Sterblichkeit der Ferkel, wodurch es zu finanziellen Verlusten kommt. Aufgrund dessen ist PPDS die wichtigste Erkrankung der Sau nach dem Abferkeln. Symptome von PPDS sind ein beeinträchtigter Allgemeinzustand, verminderte Fresslust, fehlender Kotabsatz und Fieber. Das Gesäuge ist heiss, gerötet und verhärtet. Die Sau liegt darauf, um es zu kühlen und lässt die Ferkel nicht trinken, weshalb diese Unruhe zeigen. Auch eitriger Gebärmutterausfluss tritt auf. Zur Behandlung ist der/die Bestandestierarzt/-ärztin hinzuzuziehen. PPDS ist eine multifaktorielle Krankheit. Ursachen finden sich in der Fütterung und dem Management sowohl vor wie auch nach dem Abferkeln. Für detailliertere Informationen zu Ursachen und der Vorbeugung von PPDS konsultieren Sie das SGD-Merkblatt „Postpartales Dysgalaktie Syndrom bei Muttersauen“.
Schnüffelkrankheit (Progressive Rhinitis athropicans, pRA)
Die progressive Rhinitis atrophicans ist eine bakterielle Infektionskrankheit, bei der es zur Toxinbildung durch Pasteurellen (Pasteurella multocida) kommt. Die Bakterien werden über die Luft übertragen und in geschlossene Bestände durch Zukäufe eingeschleppt. Im Anfangsstadium gleicht die pRA, mit vermehrtem Nasenausfluss, Niesen oder Schniefen, einer Rhinitis. Andere Symptome treten erst mehrere Wochen nach einer Infektion mit unterschiedlich starker Ausprägung auf: Aufwölbungen oder Hautfaltenbildung auf dem Nasenrücken, verkürzter Oberkiefer, verkrümmte Nasen oder Nasenbluten, welches zu einer Blutanämie führen kann. Es kann zum Verschluss des Tränen-Nasen-Kanales kommen, weshalb häufig schwarze Sekretspuren unter den Augen sichtbar werden. Während adulte Schweine nach einer Infektion oft symptomfrei bleiben, wird bei wachsenden Tieren die Knochenbildung in der Nase gestört, was zu den genannten Fehlbildungen führen kann. Schweine mit hochgradigen Nasenveränderungen bleiben oft im Wachstum zurück, weil die Filterfunktion der Nase eingeschränkt wird, weswegen sie anfälliger für Lungenentzündung werden. Bei progressiver Rhinitis athropicans handelt es sich um eine Faktorenkrankheit. Die Krankheit kann ohne Symptome im Bestand vorhanden sein, wobei diverse Faktoren wie Schadgase, hoher Staubgehalt in der Lauft oder andere Infektionskrankheiten zu einem Ausbruch führen können. Leikönnen Trägertiere nicht identifiziert werden. Die Krankheit kann nur nach einem akuten Ausbruch mittels Nasentupfern bestätigt werden. Die Behandlung erfolgt mit Antibiotika. Veränderungen der Knochensubstanz sind nicht reversibel.
Hämorrhagisches Intestinal-Syndrom (HIS)
Das Hämorrhagische Intestinal-Syndrom (HIS), auch Darmblähung oder Darmdrehung genannt, ist die häufigste Ursache für plötzliche Abgänge ohne vorangegangene Symptome (v. a. bei Mastschweinen). Bei HIS verdrehen sich Darmschlingen entweder um ihre Aufhängung oder um sich selbst. Durch die Verdrehung wird der Blutabfluss über die Darmvenen verhindert, während weiterhin Blut durch die Arterien dem Darm zugeführt wird. Durch den Blutstau werden die Venenwände durchlässig und Blut gelangt in das Darmlumen. Die Tiere sterben in Folge des grossen Blutverlustes an akutem Herz-Kreislauf-Versagen. Auf Grund des schnellen Verlaufes ist keine Behandlung möglich. Nicht selten fällt bei den verendeten Tieren aus dem Anus austretende Enddarmschleimhaut auf. Für die klare Diagnose sollte jedoch eine Sektion durch einen erfahrene/n Tierarzt/-ärztin erfolgen. Die Gründe der Erkrankung sind multifaktoriell. Sie wird durch Aspekte der Fütterung (z. B. Rohfasergehalt oder Vermahlungsgrad), der Hygiene (Fütterungshygiene und -lagerung), der Genetik und des Managements (Fütterungstechnik, Stabilisierung von Nebenprodukten) begünstigt.
Weitere Informationen im SGD-Merkblatt „Hämorrhagisches Intestinal-Syndrom – HIS“.
Teschener Krankheit
Die Teschener Krankheit ist eine Viruserkrankung, welche das Zentralnervensystem betrifft. Sie tritt in verschiedenen Verlaufsformen auf. Hochvirulente Stämme des Teschovirus verursachen die schwere Verlaufsform und die eigentliche Teschener Krankheit, während weniger virulente Stämme des Virus die Talfan-Krankheit verursachen. Der Virus wird über den Kot und Harn verbreitet, sodass die Hauptübertragungswege fäkal kontaminierte Umwelt, Futter und Wasser sind. Symptome beider Krankheiten treten erst nach einer langen Inkubationszeit von 10 – 35 Tagen auf. Die Symptome der Teschener Krankheit sind zu Beginn hohes Fieber, Appetitlosigkeit, schlechte Koordination und Nachhandschwäche. Später treten auch Zittern, unkontrollierte Augenbewegungen, Paralyse, Muskelkrämpfe und Festliegen auf. Die Krankheit kann innert 3 – 4 Tagen zum Tod des Tieres führen. Die Krankheit betrifft Schweine jeden Alters, wobei die Verläufe bei Ferkeln besonders schwer sind. Bei Muttersauen geht die Teschener Krankheit mit Totgeburten, Aborten und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Die Talfan-Krankheit ist die mildere Form. Sie tritt vorwiegend bei Saug- und Absetzferkeln auf. Symptome sind Fieber, Nachhandschwäche (Hundesitz) und neurologisch bedingte Störungen der Bewegungsabläufe. In der Schweiz wurde die Teschener Krankheit nie offiziell festgestellt. Die Krankheit ist schwer nachzuweisen, da zum Zeitpunkt einsetzender Symptome oft keine Viren mehr nachgewiesen werden können. Auch Wildschweine können sich mit dem Teschovirus infizieren.
Mehr Informationen unter „Fachinformation BLV Teschener Krankheit“.
Nabelbruch
Falsches Einkürzen des Nabels, zu starke Manipulationen oder ungenügende Buchthygiene führen zu Entzündungen des Bindegewebes, aus welchen sich später Nabelbrüche entwickeln. Auch Mykotoxine im Sauenfutter begünstigen Nabelbrüche. Um Nabelbrüche zu verhindert ist das sachgerechte Abtrennen der Nabelschnur mit einer Kastrationszange (nicht dem Skalpell) wichtig. Der Nabel sollte möglichst wenig angefasst werden und mit Jodspray oder Hygienepulver behandelt werden. Obwohl die Erblichkeit von Nabelbrüchen niedrig ist, sollte deren Vorkommen gemeldet und Vollgeschwister nicht zur Zucht verwendet werden. Nabelbruchtiere sollten, wenn sie durch Buchtgenossen belästigt werden oder durch die Grösse des Nabelbruches eine Verletzungsgefahr besteht, separiert gehalten und frühzeitig geschlachtet werden. Die Transportfähigkeit eines Nabelbruchtieres zu beurteilen ist nicht immer leicht. Weiterführende Informationen dazu sind im SGD Merkblatt zu „Nabelbrüchen“ zu finden.
Zoonosen
Zoonosen sind Krankheiten, welche vom Tier auf den Menschen und umgekehrt übertragen werden können. Für Schweinehaltende sind beide Infektionswege von Bedeutung. Die wichtigsten Zoonosen beim Schwein sind Influenza (Grippe), Rotlauf, Salmonellen und Steptococcus suis. Gewisse Zoonosen wie Salmonellen sind meldepflichtig. Ob eine Zoonose meldepflichtig ist, hängt nicht zwangsläufig von der Schwere der Erkrankung von Menschen oder Tier ab. So ist eine Infektion durch Streptococcus suis sowohl für Schwein und Mensch gefährlich, aber dennoch nicht meldepflichtig. Es ist daher wichtig bei einer infektiösen Erkrankung des Stallpersonales, den/die behandelnde/n Arzt/Ärztin umgehend über den engen Kontakt mit Schweinen zu informieren. Zudem ist es wichtig, sich beim Umgang mit den Tieren richtig zu schützen, was auch vom Erreger beziehungsweise der Übertragungsart des Erregers abhängt.
Weitere Informationen im SGD-Merkblatt „Zoonosen“.
Mykotoxikose
Mykotoxine sind von Schimmelpilzen produzierte Giftstoffe. Während ca. 200 verschiedene Schimmelpilze bekannt sind, sind nur 25 der 400 wahrscheinlich existierenden Mykotoxine nachweisbar. Bereits kleine Mengen an Mykoxotinen im Futter können eine Vergiftung (Mykotoxikose) bei Mensch und Tier verursachen. Auch über verschimmeltes Stroh im Stall können Mykotoxine aufgenommen werden. Handelt es sich beim Giftstoff produzierenden Pilz um einen Fusarienpilz, wird die verursachte Vergiftung auch Fusarientoxikose genannt. Die Mutterkornvergiftung wird durch die Mykotoxingruppe Ergotalkaloide hervorgerufen. Andere Mykotoxingruppen sind die Zearalenone oder die Trichothecene. Spezifische Symptome auf Grund der hormonähnlichen Wirkung der Mykotoxine können unter anderem häufiges Umrauschen, Scheinbrunst, Absterben von Embryonen, mangelhafte Spermaqualität oder vermehrte Mastdarmvorfälle sein. Weiter unspezifische Symptome sind Durchfall, MMA, Erbrechen, plötzliche Todesfälle oder tiefe Aufzuchtleistungen. Für die Diagnose einer Mykotoxikose sollte eine Untersuchung der kranken Tiere durch den/die Tierarzt/-ärztin erfolgen, um infektiöse Krankheiten auszuschliessen. Im Falle eines Mykotoxikoseverdachtes sollten Futterproben genommen und analysiert werden. Die einzige effektive Behandlungsmöglichkeit einer akuten Mykotoxikose ist das sofortige Absetzen des verunreinigten Futters.
Achtung: Die Merkblätter des SGD sind zum Teil nur für Kunden einsehbar. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein bestimmtes Merkblatt benötigen und keinen Zugriff haben.
Gesundheitsprogramme
Zur Gesunderhaltung des Schweinebestandes ist ein konstruktives Gesundheitsmanagement auf dem Betrieb unabdingbar. Der Schweinegesundheitsdienst der SUISAG (SGD) bietet hierfür den Betrieben an, am SuisSano-Gesundheitsprogramm teilzunehmen und somit einen national anerkannten und geschützten SGD Status zu verleihen, der u.a. zum Ziel hat, die Gesundheit des Bestandes zu sichern. Teilnehmende Betriebe oder auch Ringe werden regelmässig vom SUISAG-SGD-Beratenden oder Veterinären/innen im Auftrag der SUISAG-SGD besucht. Zusätzlich zum Beratungsbesuch sind Spezialbesuche bei akuten Problemen möglich.
Wie kann ein Betrieb am SuisSano-Gesundheitsprogramm teilnehmen?
- Zu Beginn findet ein Aufnahmebesuch durch SUISAG-SGD statt
- Danach erfasst der Betrieb alle Tierbehandlungen im elektronischen Behandlungsjournal (EBJ)
Zuchtbetriebe erfassen ihre Leistungsdaten elektronisch mittels Sauenplaner oder via Onlinetool Reprojournal der SUISAG
Das neue SuisSano Gesundheitsprogramm des SGD vereint die Richtlinien der Schweine-Plus-Gesundheitsprogramme mit den Richtlinien des damaligen SGD-Basisprogramms. Die Richtlinie 1.1 (SuisSano Gesundheitsprogramm) regelt sämtliche Aspekte und Prozesse von der Aufnahme, über Rechte und Pflichten des/der Tierhalters/in bis hin zum Ausschluss. Die SGD-Betriebe werden über das offizielle Kommunikationsorgan der Suisseporcs und via Website/Newsletter über die aktuellen Richtlinien und Merkblätter informiert.
Alle Informationen rund um das SuisSano-Gesundheitsprogramm inklusive Tutorials und Tarifübersichten können auf der Website des SGD abgerufen werden.
Eine Reihe von Richtlinien legt bestimmte Rahmenbedingungen fest:
Impfungen
Impfungen sind Vorbeugemassnahmen, um Schweine vor spezifischen Krankheiten zu schützen, ersetzen aber nie gute Hygiene und gutes Management. Impfungen müssen im Behandlungsjournal aufgeführt werden und dürfen nur von einem/einer Tierarzt/-ärztin verschrieben und abgegeben werden. Es dürfen nur gesunde Tiere geimpft werden, da das Immunsystem von kranken und gestressten Tieren (Absetzen, Umstellen, unmittelbar vor Geburt) bereits vorbelastet ist und deshalb nach einer Impfung zu wenige Antikörper ausbildet. Nach einer Impfung dauert es zwei Wochen bis die Immunität aufgebaut ist. Bei Mutterschutzimpfungen nehmen die Saugferkel den Impfschutz über das Kolostrum auf. Die aufgenommene Menge an Kolostralmilch nach der Geburt ist für eine optimale Immunisierung ausschlaggebend. Impfstoffe sind zwingend gemäss Packungsbeilage zu lagern und anzuwenden, ansonsten kann es unter anderem zur Inaktivierung des Impfstoffes kommen.
Für SGD Betriebe gelten spezielle Impfpflichten je nach Betriebsstatus, welche in den SGD-Richtlinie 2.4 zu finden sind. Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Impfungen“.
Potential von Arzneipflanzen
Neben Impfungen kann der begleitende Einsatz von Arzneipflanzen zur Stärkung des Immunsystems von jungen Tieren sinnvoll sein. Gerade die prophylaktische Gabe von verschiedenen Phytopräparaten kann das Immunsystem von Ferkeln stärken und so vor Erkrankungen schützen und den Einsatz von Antibiotika im Stall reduzieren. Zusätzlich können sie begleitend zur tierärztlichen Therapie die Genesung der Tiere unterstützen. Beispielsweise können einfache Massnahmen, wie Anfeuchten des Futters und kleinere Mengen mehrmals am Tag füttern in Kombination mit der Gabe eines Kräutertees aus Kamille, Thymian und Eichenrindenpulver, die Genesung von leichtem Durchfall bei frisch abgesetzten Ferkeln unterstützen, wodurch der Einsatz von Antibiotika reduziert werden kann.
Mehr zum Potential von Arzneipflanzen und was bei ihrem Einsatz zu beachten ist, kann im FiBL-Faktenblatt „Kälber und Ferkel mit Arzneipflanzen stärken“ nachgelesen werden.
Probenentnahme und Einsendung von Untersuchungsmaterial
Zur Abklärung von anzeigepflichtigen Krankheiten, Bestandesproblemen, Todesursache bei Einzeltieren oder zur Wirksamkeitsprüfung von Medikamenten kann es sinnvoll sein am Betrieb Proben zu entnehmen und diese in einem Labor auswerten zu lassen. Proben können am Tier (Organe, Kot, Blut, Sekrete) oder im Stall (Futter, Wasser, Stroh) genommen werden. Zur Vermeidung von Verunreinigungen und Verfälschungen der Proben müssen diese zwingend korrekt entnommen und aufbewahrt werden. Dies unterscheidet sich je nach Art der Probe und der verdächtigten Krankheit. Die Probennahme sollte daher immer in Absprache mit dem/der Bestandestierarzt/-ärztin und gegebenenfalls der SGD-Betreuungsperson erfolgen.
Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Probenentnahme“ und „Einsendung von Untersuchungsmaterial“. Zudem ist hier das Begleitformular für DNA-Proben zu finden.
Hygiene und Biosicherheit
Wie können Infektionen entstehen und übertragen werden?
Biologische Vektoren als Risikofaktoren für Erregerübertragung
Fliegen
Fliegen sorgen nicht nur für Unruhe bei den Schweinen, was deren Leistung vermindert (Kannibalismus, Ferkelerdrücken, verminderte Futteraufnahme), sondern können auch Vektoren für diverse Krankheitserreger sein. Der Grossteil der Fliegenpopulation sind Jungtierstadien, weswegen für eine erfolgreiche Reduzierung der Fliege alle Entwicklungsstadien gleichzeitig bekämpft werden sollten.
Weitere Informationen auch in der SGD-Richtlinie „2.2 Fliegenbekämpfung“.
Vögel
In Stallgebäuden und Futterlagern finden Vögel ideale Bedingungen für Nist- und Futterplätze. Durch die Vögel kommt es zur Verschmutzung und Schädigung von Futter und Stalleinrichtungen. Über ihren Kot können Vögel Erreger verbreiten. Sie dürfen im Gegensatz zu Schadnagern nicht durch Tötung bekämpft werden. Auskunft für die Bekämpfung kann beim zuständigen Wildhüter eingeholt werden. In der Brutzeit dürfen Vögel und ihre Nester nicht entfernt werden. Ställe und Futterlager sollten daher prophylaktisch vor Vogeleinflug geschützt werden.
Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Massnahmen gegen Vogeleinflug“.
Schadnager
Schadnager sind oft Träger von zahlreichen Krankheitserregern, welche sie sowohl auf Schweine als auch auf Menschen übertragen können. Sie fressen das Futter der Schweine und verunreinigen dieses mit Fäkalien. Oft wird auch Elektronik angefressen, was Ausfälle der Stalltechnik und sogar Brandgefahr mit sich bringt. Schadnager sollten dauernd durch das Ausbringen von Ködern bekämpft werden.
Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Schadnagerbekämpfung“. Zur Dokumentation und Kontrolle der Köder kann diese Formular genutzt werden.
Haustiere
Haustiere wie Hunde und Katzen gehören nicht in einen Schweinestall. Durch ihr freies Herumlaufen auf dem Betrieb können sie Krankheitserreger, unter anderem auch von Wildschweinen, in den Schweinebestand bringen.
Wildschweine
Wildschweine sind Verwandte des Hausschweines, Allesfresser und in der Schweiz weit verbreitet. Sie sind für dieselben Krankheiten empfänglich wie das Hausschwein und können so Erreger auf dieses übertragen. Darum gilt die Empfehlung in Gebieten mit grossen Wildschweinpopulationen, Ausläufe entsprechend einzuzäunen. Sobald Wildschweine in betriebsnähe gesichtet werden, ist die Jagdbehörde zu informieren. Kommt es nach dem Sichten von Wildschweinen oder dem Betreten des Betriebsgeländes durch solche zu Husten und unklaren Krankheitssymptomen in der Hausschweinherde, ist die SGD zu verständigen.
Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Wildschweine“.
Der Mensch als Risiko
Auch Menschen wirken als Vektoren von für die Schweinehaltung bedeutenden Krankheitserregern, wobei gewisse Schweineerkrankungen Zoonosen sind und auch für den Menschen gefährlich sein können. Betriebsfremde Personen müssen beim Stallbesuch mit sauberer Betriebskleidung oder mit Einwegplastiküberzügen ausgestattet werden, um die Einschleppung von Keimen zu verhindern. Für SGD-Betriebe gelten zusätzliche Richtlinien bezüglich der Reihenfolge von Besuchen zwischen SGD-Betrieben. Ausserdem besteht die Pflicht alle Besuchenden in einem Besucherjournal zu erfassen. Neue Mitarbeitende müssen sorgfältig eingearbeitet und über die betrieblichen Hygienemassnahmen informiert werde.
Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Einführung von neuen Mitarbeitende im Stall“, der „Richtlinie 2.01 Hygieneschleuse“ und der „Richtlinie 1.10 Betriebsbesuche“.
Transport und Fahrzeuge
Transporte stellen immer ein Risiko für die Verbreitung von Infektionskrankheiten dar. Die Tiere sind während des Transportes gestresst, weswegen es zu einer vermehrten Ausscheidung von Krankheitserregern über Kot und Harn kommt. Wird das Fahrzeug anschliessend nicht korrekt gereinigt, können diese Erreger über längere Zeit im Fahrzeug überdauern und Tiere anstecken. Vor allem beim Transport von Zuchttieren kann das Nicht-Beachten der Hygiene erheblichen Schaden für Betriebe verursachen.
Für SGD-Betriebe gelten zusätzliche Richtlinie 1.09 Transportbestimmungen für SGD-Schweine bezüglich des Transportes von SGD-Tieren.
Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen“ und den „Richtlinien 1.07 AFP Arbeitsteilige Ferkelproduktion “.
Von Schwein zu Schwein
Auf dem Betrieb
Damit sich eine ansteckende Krankheit nicht zwischen den Tieren eines Bestandes verbreitet, sollten kranke Tiere von der Gruppe separiert und getrennt von der Gruppe behandelt werden. Um die Verschleppung von Keimen zwischen Gruppen am Betrieb zu verhindern, ist das Rein-Raus-Verfahren beim Umstellen ein Muss.
Zukauf von Tieren
Der Zukauf von Tieren aus fremden Betrieben birgt immer das Risiko der Einschleppung von Krankheitserregern. Nach Zukäufen, beispielsweise von Jungsauen, sollten die Tiere nach Ankunft im Betrieb zunächst eine 2-wöchige Isolationsphase durchlaufen, bevor sie in den Bestand eingegliedert werden. Dies gilt auch für Tiere, welche aus demselben AFP-Ring stammen.
Tierausstellung
Tierausstellungen bergen einerseits auf Grund der hohen Anzahl von Tieren und Menschen sowie dem engen Kontakt ein erhöhtes Krankheitsübertragungsrisiko. Menschen können über die Luft (Schnüffelkrankheit, Influenza etc.) oder über Schuhe und Kleidung (Brachyspiren, Räude, Salmonellen etc.) diverse Zoonosen übertragen. Auch von anderen Schweinen und anderen Tieren geht ein erhöhtes Übertragungsrisiko aus. Zuständig für die Biosicherheit an Tierausstellungen ist das jeweilige kantonale Veterinäramt.
Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Tierausstellung“.
Werkzeug & Sonstiges
Überbetriebliche Verwendung von Instrumenten und Geräten
Der SGD empfiehlt ein eigenes Inhalationsnarkosegerät anzuschaffen. Für A-R Betriebe ist der überbetriebliche Einsatz von Inhalationsnarkose-Geräten und Verdampfereinheiten verboten. In AFP-Ringen darf das Gerät überbetrieblich verwendet werden, wobei es nach jedem Gerbrauch zu reinigen und desinfizieren ist. Wenn immer möglich sollte Einwegmaterial (Skalpell, Injektionsnadeln) verwendet werden.
Weitere Informationen in der „Richtlinie 2.06 Überbetrieblicher Einsatz von Inhalationsnarkose“.
Überbetrieblicher Einsatz von Gülle
Fast alle Schweine befallende Krankheitserreger können in die Gülle gelangen. Beim überbetrieblichen Einsatz von Gülle ist daher das Einlagern von betriebsfremder Gülle im Güllekellern von belegten Stallungen zu vermeiden. Denn bei Schäden beim Abnehmer kann der/die Gülleproduzent/in verantwortlich gemacht werden.
Gülle hat eine sogenannte selbsthygienisierende Wirkung, sodass nach einem Monat 90 % der eventuell vorhandenen Erreger eliminiert sind. Durch die Verdünnung mit Wasser und die UV-Strahlung beim Ausbringen werden die Erregerzahlen weiter gesenkt.
Mehr dazu inkl. Beispiel für Abnahmevertrag unter „Überbetrieblicher Einsatz von Gülle“.
Hygienemassnahmen
Hygieneschleuse und Eingangsbereich
Hygieneräume und –schleusen dienen dazu das Verschleppungsrisiko von Krankheitserregern duch Mensch und Tier zu minimieren. Anforderungen an den Eingangsbereich beziehungsweise die Hygieneschleuse werden der Bestandesgrösse und dem Schweinegesundheitsdienst (SGD)-Status entsprechend gestellt, wobei die Verantwortlichkeit für die Umsetzung bei dem/der EigentümerIn, BetriebsleiterIn und dem Stallpersonal liegen.
Allgemein git: Besuchende müssen sich in ein Besuchendejournal eintragen, um die Rückverfolgbarkeit von fremden Keimen zu gewährleisten. Weiter sollten Handwaschgelegenheiten und Stiefelreinigungsmöglichkeiten, vorhanden sein. Um unbefugtes Stallbetreten zu verhindern, sollten Hinweisschilder gut sichtbar am Stalleingang angebracht werden.
Weitere Informationen auch in der „Richtlinie 2.1 Hygieneschleuse“.
Desinfektionsmittel
Für den Schweinestall werden Desinfektionsmittel in Händedesinfektionsmittel, Instrumentendesinfektionsmittel, Desinfektionsmittel für Fütterungsanlagen, Desinfektionsmittel für Wasserleitungen und Flächendesinfektionsmittel für den Stall, Fahrzeuge und Geräte unterschieden. Bei letzterem ist speziell die erwünschte Erregerwirksamkeit zu beachten, da nicht jedes Desinfektionsmittel zur Bekämpfung jedes Erregers verwendet werden kann.
Im Allgemeinen gilt es, Desinfektionsmittel gemäss der Herstelleranleitung anzuwenden. Zu empfehlen sind 0,4 l gebrauchsfähige Lösung pro m2 Oberfläche.
Alle Desinfektionsmittel sind auf der Desinfektionsmittelliste der DVG (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft) aufgeführt.
Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Desinfektionsmittel“.
Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen
In Stresssituationen, wie einem Transport, kommt es zu einer erhöhten Ausscheidung von Krankheitserregern. Durch dies wird das Verschleppungsrisiko vor allem bei nicht sachgerechter Fahrzeugreinigung oder undichten Transportern stark erhöht. Transporteure und Chauffeure tragen ihren Kunden gegenüber daher eine grosse Verantwortung.
Bevor das Fahrzeug nass gereinigt wird, ist es besenrein zu putzen. Die Schritte einer optimalen Nassreinigung umfassen das Einweichen (oder das Verwenden eines Schaumreinigers), Hochdruckreinigen und Trocknen. Danach sollte desinfiziert werden. Alle Schritte werden von innen nach aussen durchgeführt. Das Reinigen eines Fahrzeuges beinhaltet zwingend auch das Putzen und Desinfizieren mitgeführter Utensilien wie Schaufel, Besen, Stiefeln und Stiefelkiste. Die Wirkung lässt je nach Desinfektionsmittel bei zu kurzer Einwirkzeit (<1 Std.) oder Temperaturen von unter 10 Grad C nach, weswegen die Konzentration angepasst werden muss.
Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Reingung und Desinfektion von Fahrzeugen“.
Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen in Schweineställen
Das korrekte Reinigen und Desinfizieren im Schweinestall verhindert die Übertragung von Krankheitserregern zwischen einzelnen Tiergruppen. Es ist auf einen korrekten Ablauf mit Vorbereitung, Grobreinigung und Desinfektion zu achten. Fehler beim Desinfizieren können vermieden werden indem gründlich vorgereinigt wird, Risse und Spalten, in denen sich Erreger festsetzen können, ausgebessert werden und das Verdünnen des Desinfektionsmittels dank gutem Abtrocknen verhindert wird. Für die Anwendung von Desinfektionsmittel bei kalten Temperaturen sollte entweder geheizt, die Konzentration erhöht oder die Einwirkungszeit verlängert werden.
Gewisse Desinfektionsmittel sind schädlich für den Menschen. Schützen Sie sich daher bei der Arbeit mit Schutzbrille, Schutzkleidung und Handschuhen. Achtung für Bio-Suisse-Betriebe sind gewisse Stalldesinfektionsmittel nicht zugelassen (Siehe Bio-Verordnung).
Beim Umstallen von Zuchttieren lohnt es sich, diese mit einem Tierschaum zu waschen, um das allfällige Verschleppen von Wurmeiern vorzubeugen.
Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Reinigung in Schweineställen“.
Futter und Wasser
Die Versorgung mit sauberem Wasser und einwandfreiem Futter ist lebenswichtig und muss daher immer gewährleistet sein sowie regelmässig überprüft werden. Gerade Jungtiere reagieren schnell auf eine verminderte Wasserqualität oder auf belastetes Futter. Mikroorganismen in Biofilmen können Giftstoffe produzieren, welche über das Tränkewasser zu den Tieren gelangen. Belastungen von Futtermittel mit Mykotoxinen oder anderen Erregern können ebenso die Gesundheit der Tiere gefährden. Durch das regelmässige Beproben können Qualitätsmängel erkannt und verbessernde Schritte vorgenommen werden.
Futterhygiene
Eine gute Futterhygiene spiegelt sich in der Akzeptanz, der Bekömmlichkeit und dem Wohlbefinden der Tiere wieder. Um die Qualität des Futters und damit die Gesundheit der Tiere und den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes zu gewährleisten, ist eine korrekte Futterhygiene „von der Ernte bis zum Trog“ zwingend. Das bedeutet, dass nicht nur die Hygiene der Futtermittel selbst oder der Futteranlage zu beachten sind, sondern auch die Hygiene aller vor- und nachgelagerten Prozesse und Anlagenteile, wie das Komponentenlager oder die Zubringersysteme.
Mögliche Folgen einer unzureichenden Futterhygiene, nicht sachgerechten Konservierung, Lagerung oder Aufbereitung sind u. a. Geruchsveränderungen, Verfärbungen, Konsistenz- oder Geschmacksveränderungen, aber auch Gasbildung, sichtbarer Bewuchs, Toxinbildung oder eine pH-Veränderung. Diese Veränderungen können z. B. durch Verunreinigungen (Erde, Sand, Spreu, Nagerkot etc.), Schädlinge, Mikroorganismen oder andere Toxine hervorgerufen werden und können zum Teil durch eine sensorische Prüfung des Futters bestimmt werden (Fühlen, Betrachten, Schmecken, Riechen). Darüber hinaus sind Laboruntersuchungen des Futters zur genaueren Abklärung empfehlenswert (mikrobiologisch und mikroskopisch). Die Beurteilung der mikrobiologisch-hygienischen Beschaffenheit von Futtermitteln werden Grenzwerte genutzt, um die Belastung mit Bakterien, Schimmelpilzen und Hefen einzuordnen.
Gezielte pflanzen- und ackerbauliche Massnahmen (Bodenbearbeitung, Sortenwahl, Düngung etc.) können helfen die Hygiene des Futters schon vor der Lagerung positiv zu beeinflussen. Gleichzeitig kann eine Fermentation des Futters die Haltbarkeit verbessern und erhöht zudem die Verwertbarkeit und Verträglichkeit. Dazu werden dem Futter entweder heterofermentative Milchsäurebakterien oder organische Säuren, wie z. B. Propionsäure, hinzugegeben. Wichtig ist, dass bereits fermentierte Futtermittel nicht noch einmal fermentiert werden (z. B. Maiskornsilage). Für eine kontrollierte Fermentation haben sich folgende Zugaben bewehrt:
2 % Milchsäure in der Frischmasse
Milch-/Essigsäureverhältnis >8:1
Bei Problembetrieben mit Flüssigfütterungsanlagen empfiehlt es sich konstant 0.1 – 0.3 % Konservierungssäure zuzugeben, um den pH zu stabilisieren (ideal: 4.0 – 4.5). Schotte sollte bereits bei der Anlieferung entsprechend stabilisiert werden (z. B. mit organischen Säuren oder Wasserstoffsuperoxyd).
Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Hygienekonzept für Flüssigfütterungsanlagen“ oder dem DLG-Merkblatt 464.
Wasserhygiene
Der Einfluss von Wasser als wichtigstes Futtermittel wird häufig unterschätzt. Um die Gesundheit der Tiere und die Qualität der tierischen Produkte nicht zu beeinflussen, muss die Qualität des Wassers einwandfrei sein und den Tieren uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Viele Krankheiten werden direkt von der Qualität des Wassers beeinflusst. Wird das Wasser für die Tiere direkt aus dem lokalen Wassernetz genutzt, sollte die Trinkwasserqualität garantiert sein und kann daher problemlos genutzt werden. Um eine dauerhaft gute Qualität gewährleisten zu können, ist es dennoch ratsam die Qualität (chemische Zusammensetzung, Mikrobiologie) des Wassers regelmässig zu überprüfen, indem Wasserproben untersucht werden. Das Wasser sollte frei von Erregern (z.B. Salmonellen, Campylobakter oder E. Coli) sein.
Die Wasserqualität kann durch Mikroorganismen oder Mineralstoffablagerungen deutlich beeinträchtigt werden. Durch spröde Oberflächen (Kunststoffschläuche) können Keime ins Wassersystem gelangen und es kann zu Ablagerungen sowie Biofilmen kommen. Biofilme, eine Schleimschicht, in welcher verschiedenste Mikroorganismen (Bakterien, Algen, Pilze etc.) eingebettet sind, entstehen unter anderem durch Sauerstoffeintritt. Eine verringerte Fliessgeschwindigkeit auf Grund eines hohen Kalkgehaltes im Wasser, Rost oder porösen Oberflächen erleichtert es den Mikroorganismen sich abzulagern. Durch Druckschwankungen werden Teile des Biofilms abgeschwemmt und von den Tieren beim Trinken aufgenommen. Biofilme können den Geschmack des Tränkewassers negativ beeinflussen, was dazu führen kann, dass die Tiere weniger Wasser aufnehmen, oder Krankheitserreger erhalten. Diese können neben der Gesundheit der Tiere auch die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Vor einer Neubelegung sollten Wasserleitungen deshalb gespült werden, um angesammelte Bakterien zu entfernen.
Tabelle 2: Richtwerte zur bakteriologischen Wasserbeurteilung (nach BMELV 2007).
Je nachdem, wie die Qualität des Wassers ist, sind Demineralisierungen nötig und die Nutzung von Hygieniserungsanlagen ratsam. Eine chemische Aufbereitung mittels Säuren kann ebenfalls als Prohylaxemassnahme dienen.
Mehr dazu finden Sie hier, im SGD-Merkblatt „Wasserversorgung bei Schweinen“ oder im DLG-Merkblatt 464.
Umgang mit Kadavermaterial
Kadaver und Organe wie erdrückte Ferkel, ausgeschlachtete Tiere oder Nachgeburten müssen zwingend sachgerecht aufbewahrt und entsorgt werden, um die Verbreitung von Krankheiten und Seuchen zu verhindern. Dabei gilt es Kadaver so rasch als möglich aus dem Stall zu entfernen. Dies kann mit einem dichten Eimer oder einem Kadaverwagen geschehen. Beides sollte nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden. Die Kadaver sollten bis zum Abtransport abseits des Stalles in einem Kadaverkühlschrank aufbewahrt werden, niemals offen.
Kadaver und Organe mit einem Gewicht bis zu 200 kg sind in der regionalen Tierkörpersammelstelle zu Entsorgen. Hygiene-Massnahmen wie das Tragen von Handschuhen, das Wechseln von Kleidern und desinfizieren von Stiefeln nach dem Besuch bei der Tierkadaverstelle sind unerlässlich. Bei Kadavern über 200 kg ist der Grosstierkörper-Sammeldienst zu rufen. Niemals sollten Tierkadaver oder Organe auf dem Miststock entsorgt werden.
Unbekannte Abgangsursachen sind dem SGD oder dem Bestandestierarzt bzw. der Bestandestierärztin zu melden, um Hinweise auf allfällige Bestandesprobleme zu erhalten.
Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Kadavermaterial auf Schweinebetrieben“ (Login-Bereich SGD).
Ausläufe und Weidehaltung
Über Ausläufe und vor allem Weiden können Krankheiten in eine Herde eingeschleppt werden. Die Erre ger können via direktem aber auch indirektem Kontakt mit Menschen, Hunden, Katzen, Mäusen, Nagern, Vögeln und Wildschweinen in den Bestand gelangen. Für ein sicheres Auslaufen und Weiden gilt daher diverses zu beachten:
Nager sollten auf dem Betrieb bekämpft werden und der Zugang zum Stall sollte für Hunde und Katzen verhindert werden. Der Stall sollte ferner vor Vogeleinflug geschützt sein. Schweinefütterungsverbotsschilder sollten installiert werden.
Um allgemein das Wohlergehen der Schweine im Auslauf und auf der Weide sicher zu stellen, müssen ausreichend Schatten und Unterstandplätze den Schweinen zur Verfügung stehen. Die Tiere sollten jederzeit Zugang zu den Trögen und Tränken erhalten. Wasserleitungen müssen im Winter vor Frost geschützt werden und die Tiere regelmässig entwurmt werden.
Treten im Bestand unklare Krankheitssymptome, Husten oder Aborte auf, ist der/die Tierarzt/-ärztin oder die SGD zu informieren und der Verkauf von Tieren einzustellen.
Schutz vor Wildschweinen und „Wie soll ich einen Zaun bauen?“
Um Hausschweine vor Wildschweinen zu schützen, sollte ein entsprechender Zaun gebaut werden. Dieser sollte 1m Abstand zum Auslauf aufweisen, damit der direkte Kontakt von Wildschwein zu Hausschwein verhindert werden kann. Mit einem 1.5m hohen Maschendraht, einer geringen Maschengrösse und einem Draht- oder Stromseil auf ca. 10cm Höhe können Wildschweine und Frischlinge effektiv davon abgehalten werden, sich unter dem Zaun durchzudrücken. Klassische Elektrozäune sind nicht zu empfehlen, da Wildschweine dazu neigen nach vorne zu fliehen anstatt zurückzuweichen. Auch Miststock, Strohlager und Silo sind zu umzäunen, da Wildschweine von Stall- und Futterresten angezogen werden.
Sobald Wildschweine in betriebsnähe gesichtet werden, ist die Jagdbehörde zu informieren. Kommt es nach dem Sichten von Wildschweinen oder dem Betreten des Betriebsgeländes durch solche zu Husten und unklaren Krankheitssymptomen in der Hausschweinherde, ist die SGD zu verständigen.
Schweinehaltenden wird empfohlen nicht selbst auf Wildschweinjagt zu gehen, da sie so als Vektoren für Krankheitserreger wirken können. Wird doch auf die Jagt gegangen sollten Jagt- und Betriebskleidung sowie Stiefel strikt voneinander getrennt werden.
Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Wie soll ich einen Zaun bauen?“.