Allgemeines

Bezug auf den Themenschwerpunkt Gesundheit und Hygiene ist auch das Schweizer Tierschutzgesetz ein zentrales Element.

Das Schweizer Tierschutzgesetzt hat den Zweck, das Wohlergehen und die Würde des Tieres zu schützen (Artikel 1, TSchG). Schwere Verstösse gegen die darin niedergeschriebenen Vorschriften können ein Verbot nach sich ziehen, Tiere zu halten, zu züchten, sich mit ihnen berufsmässig zu beschäftigen oder mit ihnen zu handeln. Einer der Grundsätze des Tierschutzgesetztes besagt, dass niemand einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten darf. Die Gesundheit der Tiere und das Vorbeugen von Krankheiten stellt eine zentrale Aufgabe der Nutztierhaltenden dar.

Die aktuelle Version des Tierschutzgesetztes kann auf der Publikationsplattform des Bundesrechts eingesehen werden.

Weitere Informationen zu Verordnungen und Gesetzen sind in Kapitel „Tierschutz und Tierwohl“ zu finden.

Tierarzneimittelverordnung

Die Tierarzneimittelverordnung verfolgt folgende Ziele:

  • Vermittlung eines fachgerechten Einsatzes von Tierarzneimitteln (bedarfsgerechte und zielgerichtete Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika)
  • Schutz von Konsument/innen vor unerwünschten Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Sicherstellen einer Versorgung mit qualitativ hochstehenden, sicheren und wirksamen Tierarzneimitteln zum Schutz der Gesundheit der Tiere

Tierarzneimittel (TAM) dürfen grundsätzlich nur verschrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) zugelassen sind. Dabei werden die TAM in verschiedene Kategorien eingeteilt. TAM der Kategorie A und B, z.B. Antibiotika können Tierhaltende nur nach tierärztlicher Verschreibung beziehen. TAM der Kategorie C-E sind rezeptfrei erhältlich.

Tierarzneimittel-Vereinbarung

Die TAM-Vereinbarung zwischen Tierarzt/-ärztin und Nutztierhalter/in dient dazu, dass gewisse Arzneimittel auch auf Vorrat abgegeben werden können. Sie verpflichtet den/die Tierarzt/-ärztin dazu, den Gesundheitszustand der Tiere und die Anwendung der Arzneimittel mit regelmässigen Besuchen zu überprüfen. Während der/die Tierhalter/in sich verpflichtet, dass die an ihn abgegebenen TAM nach Anweisung anzuwenden und zu lagern sind, so muss der/die Tierarzt/-ärztin, der oder die im Rahmen einer TAM-Vereinbarung einen Betriebsbesuch durchführt, bei jedem Besuch für jede Tierart Folgendes überprüfen und schriftlich dokumentieren:

  1. die aktuelle Gesundheitssituation im Bestand;
  2. die seit dem letzten Besuch festgestellten gesundheitlichen Probleme sowie die erfolgten Behandlungen und Nachkontrollen;
  3. die seit dem letzten Besuch gestellten Indikationen für Prophylaxemassnah­men und Therapien;
  4. die Aufzeichnungen zum Tierarzneimitteleinsatz sowie die Ablagen der TAM, die im Rahmen der TAM-Vereinbarung abgegeben werden.

Zudem muss sie oder er mindestens alle zwei Jahre die fachgerechte Anwendung, insbesondere die Qualität der Schmerzausschaltung und die Anwendungssicherheit, von Arzneimitteln nach Artikel 8 Absatz 2 überprüfen, wenn solche zur Kastration von Ferkeln abgegeben werden.

Tabelle 1: Im Rahmen der TAM-Vereinbarung muss der/die Bestandestierarzt/-ärztin entsprechend der Betriebskategorie eine gewisse Anzahl Betriebsbesuche pro Jahr durchführen.
TierkategorieProduktionsartAnzahl PlätzeEinstall- prophylaxemit AntibiotikaAnzahl BesucheSchweineFerkelaufzucht> 200mind. 2 Besuche/JahrMutterschweine> 50neinmind. 2 Besuche/Jahr> 100möglichst bei jeder Einstallung, mind. 2 Besuche/JahrMastschweine> 100ja¹möglichst bei jeder Einstallung, ab > 4 Einstallungen/Jahr mind. 4 Besuche bei verschiedenen Einstallgruppen übers Jahr verteilt

¹ Seit der TAM-Revision 2016 dürfen antimikrobielle Wirkstoffe, die zur prophylaktischen Behandlung von Nutztieren vorgesehen sind, nicht mehr auf Vorrat abgegeben werden.

Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht

Gewisse Tierarzneimittel müssen gekühlt werden (© Suisseporcs)

Gewisse Tierarzneimittel müssen gekühlt werden (© Suisseporcs)

Sowohl Veterinäre/-innen als auch Nutztierhaltende müssen den Bezug, die Lagerung, die Abgabe und die Anwendung von TAM dokumentieren (Kapitel 4 der Tierarzneimittelverordnung). Sie dient zur Rückverfolgbarkeit und somit der Lebensmittelsicherheit und trägt einen wichtigen Beitrag zum richtigen Umgang mit TAM und zur Sicherstellung der Tiergesundheit bei. Folgende Medikamente sind für Nutztierhaltende buchführungspflichtig:

  • Verschreibungspflichtige TAM
  • TAM mit Absetzfristen
  • TAM, die umgewidmet wurden,
  • Nicht zulassungspflichtige TAM
  • Importierte TAM, sie brauchen eine Sonderbewilligung von Swissmedic.

Veterinäre/-innen sind verpflichtet, neben dem Wareneingang von TAM auch den Warenausgang zu dokumentieren. Anwendungsanweisungen und Rezeptkopien sind ebenfalls Teil der Buchführungs- und Aufbewahrungsfrist, die drei Jahre beträgt.

Zur Übersichtlichkeit und Unterstützung der Dokumentation werden TAM in einem Behandlungsjournal aufgezeichnet. Für alle auf dem Betrieb gelagerten TAM ist zusätzlich eine Inventarliste zu führen. Beide Dokumente müssen mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden. Anmerkung: Schweinehaltende, die am SuisSano-Gesundheitsprogramm teilnehmen, erfassen diese Daten im elektronischen Behandlungsjournal.

Im Zusammenhang mit der Tierarzneimittelverordnung und TAM-Vereinbarung gibt es zahlreiche Checklisten und Informationsblätter, die vom BLV erstellt worden sind.

  • TAM-Vereinbarung Vorlage
  • Information zur Frequenz der Betriebsbesuche
  • Checkliste Betriebsbesuch Vorlage inklusive Bemerkungen
  • Informationen zur Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung

Alle Änderungen des Rechts und Übergangsbestimmungen sind in der Tierarzneimittelverordnung unter Kapitel 6 zusammengefasst.

Kurz und knapp – wer macht was?

Was muss der/die Tierhalter/in tun?

  • Erweiterte Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht (siehe Inventarliste und Behandlungsjournal)
  • Bezug von verschreibungspflichtigen TAM (Liste A und B) auf Vorrat nur möglich, wenn mit dem/der Bestandestierarzt/-ärztin eine schriftliche TAM-Vereinbarung abgeschlossen wird.
  • Tierarzneimittel auf dem Betrieb korrekt lagern (z. B. bei Bedarf gekühlt) und von Lebensmitteln getrennt aufbewahren.
  • Absetzfristen exakt einhalten.
  • Abgelaufene TAM dem/der Tierarzt/-ärztin zur fachgerechten Entsorgung übergeben.
  • Dokumente während drei Jahren aufbewahren.

Was muss der/die Tierarzt/-ärztin tun?

  • Keine Abgabe von Arzneimitteln mit antimikrobiellen Wirkstoffen zur Prophylaxe
  • Keine Abgabe von Arzneimitteln mit folgenden antimikrobiellen Wirkstoffen auf Vorrat:
    – Cephalosporine 3. Und 4. Generation
    – Makrolide
    – Fluorchinolone
  • Jedes angefangene TAM mit einer Etikette der Tierarztpraxis versehen und zusammen mit einer schriftlichen Anwendungsanweisung abgeben.
  • Etikette und Anwendungsanweisung müssen Angaben zu Dosierung, Lagerung, Absetzfristen, Abgabedatum sowie den Namen des/der Tierhalters/in und der abgebenden Tierarztpraxis enthalten
  • Die Anwendungsanweisung legt fest, für welche Tierart und welche Gesundheitsprobleme das Medikament eingesetzt werden darf.

Kranke und verletzte Tiere

Ein Tier ist krank, wenn es einen gestörten Allgemeinzustand aufweist und spezifische Symptome wie Lahmheit, Fieber oder Durchfall hat. Kranke und verletzte Tiere sind von der Gruppe zu separieren und müssen, wenn nötig, versorgt werden. Mit einem/einer Tierarzt/-ärztin wird entschieden, ob eine Behandlung lohnenswert ist, beziehungsweise wie es um die Heilungschancen steht. Kann ein Tier nicht geheilt werden ist zu entscheiden, ob eine Schlachtung möglich ist oder das Tier getötet und fachgerecht entsorgt werden muss.

Ferkel im Stroh (© Stephanie Renz)

Ferkel im Stroh (© Stephanie Renz)

Allgemein gilt:

  • Nur transportfähige Tiere dürfen geschlachtet werden.
  • Der Schlachthof muss willig sein, das kranke Tier zu schlachten (oft nicht der Fall).
  • Wenn bereits klar ist, dass das Fleisch ungeniessbar sein wird, lohnt sich eine Schlachtung nicht.

Achtung: In Kantonen, welche Notschlachtanlagen betreiben, müssen kranke Tiere zwingend in der nächstgelegenen Anlage geschlachtet werden!

Oft ist es so, dass kranke Tiere nicht transportfähig sind, aufgrund der Verschleppungsgefahr der Krankheit nicht transportiert werden dürfen oder ihr Fleisch im Schlachthof für ungeniessbar erklärt werden würde. In diesen Fällen wird das Tier getötet und entsorgt. Die Euthanasie („Einschläfern“) durch den/die Tierarzt/-ärztin stellt in solchen Fällen die beste Lösung dar. Soll das Tier nach der Tötung im Labor untersucht werden, muss mit dem/der Tierarzt/-ärztin wegen der Tötungsmethode Rücksprache gehalten werden, da gewisse Krankheitsursachen nach einer Euthanasie nicht mehr nachweisbar sind. Soll die Tötung durch die Betriebsleitung selbst erfolgen konsultieren Sie das SGD-Merkblaltt  “Fachgerechte Tötung“.

Entscheidungshilfe: Schlachtung oder Tötung im SGD-Merkblatt „Kranke und verletzte Schweine“.

Entscheidungshilfe zur Transportfähigkeit können hier nachgelesen werden.

Der Schweinegesundheitsdienst SGD

Ein modernes Gesundheitsmanagement auf dem Betrieb ist unabdingbar zur Gesunderhaltung des Schweinebestandes. Die Schweineproduktion in einem kontrollierten und gesunden Umfeld vermeidet sowohl das Einschleppen von Krankheitserregern als auch das Erkranken der Tiere. Dieses Ziel wird mit einem umfassenden Regelwerk (Richtlinien des SGD) und der Beratung und Betreuung der Betriebe erreicht. In SGD-Betrieben haben, je nach Betriebstyp und Status, folgende Krankheiten beim Auftreten eine Statusmutation zur Folge: Räude, Läuse, pRA (Schnüffelkrankheit), Dysenterie und Clostridien Perfingens Typ C.

Die wichtigsten Krankheiten bei Schweinen auf einen Blick

Coli-Durchfall

Saugferkel mit starkem, wässrigen Durchfall (© Uniklinik Bern)

Saugferkel mit starkem, wässrigen Durchfall (© Uniklinik Bern)

Coli-Durchfall wird durch enterotoxinbildende Stämme von Escherichia coli verursacht, welche die am häufigsten vorkommenden Durchfallerreger in Schweizer Schweinebeständen darstellen. Verschmutzte Tränken, Futtertröge und Flächen, sowie ungenügend gereinigte Abferkelbuchten, Ferkelnester und Geräte stellen mögliche Infektionsquellen dar, worüber die Ferkel den Erreger oral aufnehmen. E. coli kommt am häufigsten in der ersten Lebenswoche und in den ersten zwei Wochen nach dem Absetzen vor. Wässriger Durchfall, verbunden mit extremem Flüssigkeitsverlust und eingefallenen Augen, Gewichtsverlust, Kümmern sowie Benommenheit sind klinische Anzeichen für Coli-Durchfall und können bis zum Tod führen. Um die Krankheit von weiteren Durchfallerkrankungen sicher unterschieden zu können, sind vor einer Behandlung Laboruntersuchungen in Form von Kottupfern und Sektionen von typisch erkrankten Tieren durchzuführen. Eine Antibiotikabehandlung nach Absprache mit dem/der Tierarzt/-ärztin (diagnostischer Erregernachweis) und reichliches Wasserangebot in Kombination mit Elektrolyt- und Glukoselösung sind zwingend erforderlich. Mögliche Prophylaxe-Massnahmen sind: Rein-Raus-Verfahren mit anschliessender Reinigung und Desinfektion für eine keimarme Umgebung, Stress vermeiden, Betreuungsreihenfolge beachten (kranke Bucht zuletzt betreten), Kontrolle der Wasserqualität, Kolostrumversorgung sicherstellen und Zugluft und Auskühlen der Ferkel vermeiden.

Weitere Informationen im SGD-Merkblatt „Coli – Durchfall und Ödemkrankheit nach dem Absetzen“ und den SGD-Richtlinie 3.09.

Ödemkrankheit (Colienterotoxämie)

Ödembildung durch eine Infektion mit E. coli (© Uniklink Bern)

Ödembildung durch eine Infektion mit E. coli (© Uniklink Bern)

Die Ödemkrankheit ist eine typische Krankheit bei Absetzferkeln, welche meistens wenige Tage nach dem  Absetzen auftritt. In seltenen Fällen sind auch ältere Tiere betroffen. Escherichia coli gehört zur normalen Flora des Dickdarms, kann aber, bei hochgradiger Vermehrung krankmachender Stämme für das Tier gesundheitsgefährdend werden. Die Bakterien setzen Giftstoffe frei, welche die Blutgefässe beschädigen, wodurch Blutserum austritt und Gewebeödeme entstehen. Diese treten meist im Kopfbereich am Nasenrücken und den Augenliedern auf. Auch der Kehlbereich kann anschwellen, was zu veränderten Lautäusserungen führt. Sammelt sich Wasser in den Lungen, kommt es zur Atemnot. Durch die beschränkte Funktion der Blutgefässe wird das zentrale Nervengewebe in Mitleidenschaft gezogen. Bei Schäden am Rückenmark sind Querschnittslähmungen typisch. Ist zudem das Gehirngewebe betroffen kommt es zu deutlichen Zwangsbewegungen und Koordinationsproblemen.

Betroffene Tiere können mit Antibiotika behandelt werden. Allerdings ist die Krankheit oft schon zu weit fortgeschritten, weshalb sich betroffenes Nervengewebe nicht regenerieren kann.

Zur Vorbeugung sollte jeglicher Stress, wie Futterwechsel, Operationen, Impfungen oder Transport um den Absetztermin, vermieden werden. Die Sau sollte zum Absetzen ausgestallt werden, während die Ferkel noch einige Tage in der Abferkelbucht bleiben. Eine zu energie- und proteinreiche Fütterung sollte vermieden werden. In Problembeständen sollte geimpft werden oder auf genetisch resistente Sauen- und Eberlinien gesetzt werden.

Weitere Informationen können aus der SGD-Richtlinie 3.08 entnommen werden.

Clostridiose bei Saugferkeln

Blutiger Durchfall beim Saugferkel (© Uniklinik Bern)

Blutiger Durchfall beim Saugferkel (© Uniklinik Bern)

Clostridiose wird durch Clostridium perfringenswird beim ersten Saugen durch ein verschmutztes Gesäuge oder direkt über die Aufnahme vom Kot der Sau oral aufgenommen. Eine Erkrankung äussert sich durch blutigen Durchfall, rötlich verschmierten After und teils auch durch bläulich verfärbte Haut der Saugferkel. In den meisten Fällen sterben die Ferkel, bevor diese Symptome sichtbar werden. Eine korrekte Antibiotikabehandlung, das Sicherstellen der Flüssigkeitszufuhr in Verbindung mit einem extra Angebot von Elektrolyten und die Impfung der Mutterschweine stellen Massnahmen bei einem akuten Ausbruch dar. Da die Sporen von C. perfringens (Typ C) Jahrzehnte lang in der Umwelt überleben können, stellt die Impfung der betriebseigenen Tiere und der Zukauf von geimpften Tieren, neben der Optimierung der Biosicherheit, die wirksamste Massnahme gegen einen Ausbruch dar.

Weitere Informationen im SGD-Merkblatt „Die Clostridiose der Saugferkel“.

Ileitis

Blutiger Durchfall kann auf eine Ileitis hinweisen (© Uniklinik Bern)

Blutiger Durchfall kann auf eine Ileitis hinweisen (© Uniklinik Bern)

Der Erreger Lawsonia intracellularis führt bei älteren Absetzferkeln, Mastschweinen und Remonten zu Krankheitsausbrüchen der sogenannten Ileitis in akuter, chronischer oder subklinischer Form. Mehrtägiger Durchfall mit Fressunlust sind Anzeichen eines milden Verlaufs. Bei älteren Mastschweinen und Jungsauen tritt häufig der akute Verlauf mit plötzlichen Todesfällen auf. Starker blutiger bis hin zu teerartigem, übel riechendem Durchfall und plötzliche Todesfälle sind Anzeichen dafür. Die chronische Form hingegen tritt in der gesamten Aufzucht- und Mastphase auf, wobei Durchfall, deutliches Auseinanderwachsen und eine mehrwöchig andauernde Klinik auftreten. Die subklinische Form hingegen tritt in der gesamten Zucht, Aufzucht und Mast auf und führt zu mangelnder Aufzucht- und Mastleistung und Auseinanderwachsen der Mastgruppen. Eine auf den Betrieb angepasste Behandlungsstrategie mit Antibiotika stellt eine notwendige Massnahme zur Bekämpfung dar. Zudem stellen eine Schluckimpfung der Ferkel und stressarme Haltungsbedingungen wichtige vorbeugende Massnahmen dar.

Weitere Informationen können aus der SGD-Richtlinie 3.05 entnommen werden.

Dysenterie und Spirochäten-Durchfall

Dysenterie-Durchfall bei Mastschweinen (© Uniklinik Bern)

Dysenterie-Durchfall bei Mastschweinen (© Uniklinik Bern)

Dysenterie und Spirochäten-Durchfall sind Durchfallerkrankungen, welche auf Grund einer Infektion mit verschiedenen Arten von Brachyspiren entstehen. Die Übertragung von Brachyspiren erfolgt durch die Aufnahme von Kot infizierter Tiere. Mäuse, Ratten, aber auch Hunde und Katzen, Vögel und Fliegen können als Vektoren wirken. Die Symptome einer Infektion mit Brachyspira hyodysenteriae (Dysenterie) sind akuter oder chronischer Durchfall – oftmals mit Blut- und Schleimbeimengungen, eigefallenen Flanken, schlechte Tageszunahmen und plötzlichen Todesfällen. Bei einer Infektion mit Brachyspira pilosicoli (Spirochäten-Durchfall) werden ähnliche Symptome beobachtet, jedoch verläuft die Erkrankung milder. Die Futteraufnahme bleibt kaum eingeschränkt, Blut und Schleim werden nur selten im klebrig-glänzenden, grau bis braunen Durchfallkot beobachtet und Todesfälle sind selten. Spirochäten-Durchfall kann über infizierte, aber nicht sichtlich erkrankte, Tieren verbreitet werden. Bei Auftreten der Symptome müssen Kotproben entnommen und untersucht und eine geeignete Behandlung mit Antibiotika durchgeführt werden (Unterscheidet sich zwischen Infektionen mit B. hyodysentiae und B. pilosicoli). Als vorbeugenden Massnahmen sind eine konsequente Schadnager- und Fliegenbekämpfung und strikte Hygieneregeln unerlässlich. Informationen zur Sanierung können aus den Richtlinien des SGD entnommen werden.

Weitere Informationen im SGD-Merkblatt „Brachyspiren – Durchfall“ und in der SGD-Richtlinie 3.13 .

Salmonellose

Zyanosen am Ohr eines Ferkels als Anzeichen einer Salmonelleninfektion (© Uniklinik Bern)

Zyanosen am Ohr eines Ferkels als Anzeichen einer Salmonelleninfektion (© Uniklinik Bern)

Salmonellen sind typische Durchfallerreger, die über infizierten Kot, verunreinigtes Futter bzw. Tränkewasser und Schadnager, Vögel und Haustiere auf den Bestand übertragen werden können. Hohes Fieber, muffiger und wässriger Kot von dunkler Farbe bis hin zu akuten Fällen mit Apathie und Zyanosen an Ohren-, Schwanzspitzen und Gliedmassen stellen wichtige Anzeichen für eine Salmonelleninfektion dar. Dabei können Altersgruppen vom Absetzferkel bis hin zum Mastschwein und Muttersauen betroffen sein. Am häufigsten treten jedoch symptomlose, latente Infektionen auf. Diese spielen vor allem auch im Sinne des Verbraucherschutzes eine grosse Rolle, da so am Schlachthof Kontaminationen stattfinden können und auf Grund der Übertragbarkeit auf den Menschen eine Gefahr darstellen können. In akuten Fällen stellt eine Antibiotikaverabreichung nach Erstellung eines Resistenztest eine geeignete Massnahme zur Behandlung dar. Für eine erfolgreiche Absenkung des Erregerdrucks sind hygienische Massnahmen wie Rein- Raus-Verfahren, Schädlingsbekämpfung und Futtermittelhygiene unerlässlich.

Ferkelruss (Exsudative Epidermitis)

Ferkel mit starken Anzeichen von Ferkelruss am ganzen Körper (© Uniklinik Bern)

Ferkel mit starken Anzeichen von Ferkelruss am ganzen Körper (© Uniklinik Bern)

Die sogenannte Pechräude entsteht durch die Infektion mit Staphylococcus hyicus. Sie äussert sich vor allem in einer Gruppe Saugferkel oder frisch abgesetzter Ferkel durch anfänglich leichte Hautrötungen, die sich zu nässenden, bräunlichen Hautentzündungen entwickeln. Eine dunkel verfärbte Hautoberfläche und ein verklebtes Haarkleid sind typische Symptome. Bei Saugferkeln können auf Grund mangelnder Milchaufnahme und Nierenversagen innerhalb weniger Tage Todesfälle auftreten. Der Erreger ist auf der Hautflora in vielen gesunden Beständen nachweisbar und kann beim Einstallen dieser Trägertiere in freie, nicht immunisierte Bestände ausbrechen. Begünstigt wird die Übertragung durch Hautläsionen, hohe Belegdichte und hohe Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit. Eine Behandlung mit Antibiotika des gesamten Wurfes und ein Angebot an zusätzlichen Tränkeschalen bei Absetzferkeln sind wichtige behandlungsmassnahmen von Ferkelruss. Zudem stellt neben einer strengen Reinigung und Desinfektion der Abferkelställe eine stallspezifische Mutterschutzimpfung in der Trächtigkeit eine Prophylaxe-Massnahme dar.

Streptokokkenmeningitis

In nahezu jedem Schweinebestand sind Streptokokken nachweisbar. Kommt es jedoch zu einem erhöhten Keimdruck und reduzierter Abwehrkraft, so können, vor allem in der Ferkelaufzucht, auch für den Menschen ansteckende Krankheiten, ausbrechen. Erste Symptome können Niedergeschlagenheit, Futterverweigerung, erhöhte Körpertemperatur und Lahmheit sowie plötzliche Todesfälle sein. Ursache für derartige Bestandesprobleme sind in der Regel Infektionen mit Streptococcus suis. Wobei angenommen wird, dass sich Ferkel oft schon während der Geburt anstecken. Nach Überwinden Blut-Hirn-Schranke kommt es durch den Erreger zu einer Hirnhautentzündung, die zentralnervöse Störungen (Benommenheit, unkoordiniertes Laufen, Zittern und Krämpfe) auslöst. Zusätzlich sind Gelenksentzündungen, respiratorische Erkrankungen und Aborte häufig. Verendete Ferkel liegen häufig mit nach hinten gebeugtem Kopf in Seitenlage, bevor der Tod eintritt. Die Behandlung sollte in möglichst frühem Krankheitsstadium mit Antibiotika erfolgen. Ein konsequentes Rein-Raus-Verfahren mit anschliessender Reinigung und Desinfektion ist unerlässlich. Als weitere vorbeugende Massnahmen sind die Nabeldesinfektion bei Neugeborenen, Wundbehandlung nach dem Kastrieren, Vermeidung von Verletzungen und eine stallspezifische Muttersauenimpfung zu erwähnen.

Strahlenpilz (Aktinomykose)

Ausgeprägtes Granolum am Gesäuge einer Sau (© Uniklinik Bern)

Ausgeprägtes Granolum am Gesäuge einer Sau (© Uniklinik Bern)

Bei der Aktinomykose, auch Strahlenpilz oder chronische granulomatöse Mastitis, handelt es sich um eine infektiöse Erkrankung des Gesäuges von Muttersauen. Entgegen der veralteten Annahme wird die Krankheit nicht durch das Actinomyces Bakterium, sondern durch unterschiedlichsten bakteriellen Erregern ausgelöst. Typisch für die Krankheit sind erbsen- bis kirschgrosse knotige Gewebeneubildungen, sogenannte Granulome, an den hinteren Zitzen. Die Milchleistung der betroffenen Gesäugeabschnitte nimmt stark ab. Austretender Eiter ist hochansteckend. Im Gegenteil zu akuten Mastitiden zeigen betroffene Sauen keine Schmerzen beim Abtasten des Gesäuges, Fieber oder ein gestörtes Allgemeinbefinden. Die genaue Übertragung der Erreger ist noch nicht vollständig geklärt, Mögliche Ansteckungswege sind das Eindringen von Bakterien durch Mikroläsionen am Gesäuge und auch über die Mundflora der Ferkel während des Säugens. Eine Behandlung ist nicht möglich. Befallene Sauen sollten isoliert werden und innert kürzester Zeit geschlachtet werden, um das Anstecken weiterer Tiere zu verhindern. Dies ist zugleich die wichtigste Prophylaxe. Weitere vorbeugende Massnahmen sind optimale hygienische Bedingungen, das Vermeiden von Hautverletzungen bzw. Mikroläsionen durch z. B. grannenhaltiges Stroh und eine gute Immunabwehr der Tiere.

Weitere Informationen im SGD-Merkblatt „Strahlenpilz“.

Glässersche Krankheit

Der bakterielle Erreger Glaesserella parasuis (früher Haemophilus parasuis (HPS)) besiedelt überwiegend die oberen Atemwege bei Schweinen, kann aber unter ungünstigen Bedingungen auch den gesamten Organismus befallen, wodurch eine schwere systematische Krankheit ausgelöst wird. Die Krankheit ist von Schwein zu Schwein übertragbar und tritt vor allem bei Absetzferkeln und vor dem Einstallen in die Mast in Zusammenhang mit Stress- und Belastungssituationen auf („Transportkrankheit“). Entzündung der Körperinnenhäute, Fieber, Appetitlosigkeit, geschwollene Gelenken, flache, leicht beschleunigte Atmung, trockener Husten, Festliegen und je nach Serotyp kann die Mortalitätsrate bis zu 10 % betragen. Behandelt wird die Krankheit durch eine frühzeitige Antibiotikatherapie der gesamten Gruppe und entzündungshemmenden Arzneimitteln.

Weitere Informationen können aus der SGD-Richtlinie 3.10 entnommen oder hier nachgelesen werden.

Enzootische Pneumonie (EP)

Die EP wird als zu bekämpfende Tierseuche eingestuft und gilt in der Schweiz bis auf einzelne Reininfektionen pro Jahr dank einer landesweiten Flächensanierung als getilgt. Das Krankheitsbild zeichnet sich durch Lungenveränderungen und trockenen, chronischen Husten aus, der sich durch Auftreiben der Tiere auslösen lässt. Der Erreger (Mycoplasma hyopneumoniae) befällt und öffnet das Flimmerepithel der Atemwege, welches für die Selbstreinigung der Lunge verantwortlich ist, und bietet weiteren Erregern einen einfacheren Zugang. Kommt es zu einer bakteriellen Sekundärinfektion, so kann es zusätzlich zu einer erhöhten Körpertemperatur kommen. Übertragen wird der Erreger hauptsächlich von Schwein zu Schwein (Tröpfcheninfektion). Eine extrem gute Übertragung über die Luft kann zu wiederkehrenden Infektionen in schweinereichen Regionen führen, was Einzelsanierungsversuche aussichtslos macht. Eine weitere Infektionsquelle sind zudem Wildschweine.

Rotlauf

Junges Schwein mit Hautrotlauf und den typischen Hautveränderungen (© Uniklinik Bern)

Junges Schwein mit Hautrotlauf und den typischen Hautveränderungen (© Uniklinik Bern)

Bei Rotlauf handelt es sich um eine Infektionskrankheit, hervorgerufen durch das Bakterium Erysipelothrix rhusiopathiae, die sowohl von Tier zu Tier als auch von Tier zu Mensch übertragen werden kann. Bei Schweinen kann Rotlauf sowohl in akuter als auch chronischer Form auftreten und äussert sich dabei durch unterschiedliche Symptome. Zu den akuten Formen gehören die Septikämie (Blutvergiftung), der Hautrotlauf, der durch die typischen Backsteinblattern sichtbar wird und das Absterben von Föten. Zu den chronischen Verläufen gehören folgende Krankheitsbilder wie Gelenksrotlauf, Herzklappenrotlauf und seltener auch Hautnekrosen. Der Erreger wird über Kot, Harn und Speichel ausgeschieden, kommt überall vor, ist sehr widerstandsfähig und bleibt über mehrere Monate infektiös, weshalb die sorgfältige Reinigung und Desinfektion eine sehr wichtige Massnahme darstellt. Zudem ist eine korrekte Impfung von Sauen und Ebern sowie der Zukauf von geimpften Tieren empfehlenswert.

Weitere Informationen unter:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/Rotlauf.html

https://www.diegruene.ch/artikel/tierhaltung/schweinegesundheitsdienst-rotlauf-hat-viele-gesichter-355617

Actinobacillus Pleuropneumonie (APP)

APP kann vor allem bei jungen Tieren schnell zum Tod führen (© Uniklinik Bern)

APP kann vor allem bei jungen Tieren schnell zum Tod führen (© Uniklinik Bern)

Die APP ist als Erkrankung der Mastschweine bekannt, wobei bei den Verlaufsformen zwischen perakut, akut, chronisch und symptomlos unterschieden wird. Der Erreger Actinobacillus pleuropneumoniae bildet Toxine, die das Lungengewebe zerstören. Je nach Stamm können subklinische, chronische, akute und perakute Verlaufsformen auftreten. Bei der perakuten Form kommt es zu einer hochgradigen Atemnot und plötzlichen Todesfällen innerhalb weniger Stunden. Zum Teil hohes Fieber (bis zu 42 °C), Erbrechen, Teilnahmslosigkeit und zum Teil schaumig-blutiger Nasenausfluss können beobachtet werden. Bei akuten Verlaufsformen zeigt sich eine erhöhte Atemfrequenz mit Husten, Fieber, Futterverweigerung und Teilnahmslosigkeit. Unbehandelt verenden die Tiere meist innerhalb von wenigen Tagen. Bei der chronischen Form sind Krankheitsanzeichen nur schwer zu erkennen. Es treten leichtes Fieber, vereinzelt Husten nach Belastung oder Wachstumsrückgänge auf. Symptomlos infizierte Tiere sind lediglich Träger des Erregers. Übertragen wird es vor allem durch infizierte Tiere. In der Schweiz sind die Bestände nach einer landesweiten Flächensanierung grösstenteils frei von Actinobacillose.

Weitere Informationen können aus der Fachinformation zur Actinobacillose des BLV entnommen werden.

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Verendete Schweine mit dem Verdacht auf die Afrikanische Schweinepest (© Uniklinik Bern)

Verendete Schweine mit dem Verdacht auf die Afrikanische Schweinepest (© Uniklinik Bern)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) steht aktuell sehr stark im Fokus, da das Risiko der Einschleppung in der Schweiz weiterhin hoch ist. Es handelt sich bei dieser Krankheit um eine hochansteckende, nicht behandelbare, anzeigepflichtige Tierseuche, bei der Verdachtsfälle sofort dem/der Bestandstierarzt/-ärztin gemeldet werden müssen. Vor allem der Kontakt zu Wildschweinen, verunreinigte Geräte und Fahrzeuge, aber auch virushaltige Speisereste oder Blut (blutiger Durchfall) stellen die Hauptübertragungswege des Virus dar. In akutem Stadium zeigt sich hohes Fieber und eine hämolytische Anämie. Betroffene Tiere weisen Bewegungsstörungen, Apathie, Fressunlust und flächenhaft rot-violette Hautverfärbungen auf. Sowohl plötzliche Todesfälle als auch das Verenden einer Gruppe nach zwei bis drei Wochen sind typische Anzeichen. Bei der chronischen Verlaufsform hingegen zeigt sich ein weniger eindeutiges Krankheitsbild. Husten, Durchfall, Fressunlust, aber auch Verstopfung, Aborte und Totgeburten können auftreten. Schutzmassnahmen zur Verhinderung der Einschleppung stellen die wichtigsten Prophylaxe-Massnahmen dar. Dazu gehört,  das strenge Unterlassen des Verfütterns von Speiseabfällen, das Vermeiden des Kontaktes zu Wildschweinen sowie eine Hygieneschleuse. Mit Hilfe eines Online-Tools der SUSISAG und Uni Vechta, der sogenannten Risiko-Ampel, kann die betriebsindividuelle Biosicherheitssituation im Hinblick auf die Eintragsrisiken der Afrikanischen Schweinepest beurteilt werden.

Weitere Informationen zu aktuellen Lage können über die Seiten des BLV abgerufen werden:

Porzines Reproduktives und Respiratorisches Syndrom (PRRS)

Schwein mit Maulatmung (© Uniklinik Bern)

Schwein mit Maulatmung (© Uniklinik Bern)

Bei dem Porzinen Reproduktiven und Respiratorischen Syndrom (PRRS) handelt es sich um eine Viruserkrankung, bei der vor allem Erkrankungen der Atemwege auftreten. Zudem kann es zu Fruchtbarkeitsstörungen führen, wodurch die Umrauschequote erhöht wird. Zudem können entzündliche Veränderungen der Plazentagefässe zu Spätaborten führen. Symptome, die das Respirationssystem der Ferkel betreffen sind verzögertes Wachstum, Bindehautentzündungen, Fieber, Niesen, Husten, erschwerter Atem und folglich verminderte Mastleistungen bis hin zu Kümmern und Verenden. Mastschweine zeigen ähnliche Krankheitsbilder mit weniger starker Ausprägung. Übertragen wird das Virus vor allem von Schwein zu Schwein, kontaminierte Injektionsnadeln oder auch über Ebersperma. Eine Behandlung ist nicht möglich. Die Schweiz ist derzeit amtlich anerkannt frei von der meldepflichtigen Virusinfektion – Verdachtsfälle müssen sofort dem/der Bestandstierarzt/-ärztin gemeldet werden.

Pseudowut (Aujeszkysche Krankheit, AK)

Die für den Menschen ungefährliche Infektion mit dem Suiden Herpesvirus 1 wird über die sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen. Sie befällt das zentrale Nervengewebe sowie die oberen Atemwege. Je jünger das Schwein ist, desto schwerwiegender ist der zu beobachtende Krankheitsverlauf. Saugferkel zeigen sehr hohes Fieber, zentralnervöse Störungen und vereinzeltes Festliegen mit überstrecktem Kopf und Hals. Die Sterblichkeit kann in dieser Altersgruppe bis zu 100 % betragen. Bei Mastschweine äussert sich die Krankheit eher durch Symptome bakterieller Sekundärinfektionen, wie Atemwegsinfektionen mit vermehrtem Nasenausfluss und Husten in Kombination mit Fieber, während bei tragenden Sauen Aborte auftreten können. Die Aujeszkysche Krankheit ist eine meldepflichtige Tierseuche, die stichprobenartig untersucht wird. Die Schweiz ist derzeit frei von dieser Herpesvirusinfektion.

Schweinegrippe (Influenza A)

Eine Infektion mit Influenza-A-Viren führt zur schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Respirationstraktes. Je nach Stamm ist sie zudem auch auf den Menschen übertragbar. Der Krankheitsverlauf ähnelt dem typischen Verlauf einer Grippe. Schmerzhafter Husten, Atemnot (Entlastung des Zwerchfells im Hundesitz) und Fieber stellen Symptome dar, die in der Regel nach ca. einer Woche wieder abklingen. Die Infektion breitet sich schnell im gesamten Bestand aus, wobei Futterverweigerung und Abgeschlagenheit ebenfalls typisch sind. Bei Muttersauen können durch die hohe Körpertemperatur Aborte und Fruchtbarkeitsstörungen auftreten. Zudem stellen schwere Verläufe mit Sekundärinfektionen nach der Grippe keine Seltenheit dar. Bei diesen kann eine Behandlung mit schmerzstillenden und entzündungs- sowie fieberhemmenden Medikamenten zu einer schnelleren Linderung der Symptome beitragen.

Circovirose (PCV2-Disease)

Vergrösserte inguinal Lymphknoten bei einem Ferkel mit PCVD (© Uniklinik Bern)

Vergrösserte inguinal Lymphknoten bei einem Ferkel mit PCVD (© Uniklinik Bern)

Das porzine Circovirus Typ 2 (PCVD, PCV2) ist ein sehr mutationsfreudiges Virus, das kein eindeutiges Krankheitsbild erzeugt. Vielmehr handelt es sich um eine Faktorenkrankheit, die erst im Zusammenhang mit Faktoren wie Stress, einem geschwächten Abwehrsystem, weitere Erreger, schlechte Hygiene oder mangelndes Management auftreten und unterschiedlichste Symptome hervorbringen kann. So treten z. B. bei dem postweaning multisystemic wasting syndrom (PMWS), einer Extremform des PCVD, nach dem Absetzen vermehrt Kümmerer, blasse Ferkel und eine erhöhte Sterblichkeitsrate auf. Zudem können Atemwegserkrankungen, geschwollene Lymphknoten und Durchfallerkrankungen beobachtet werden. Bei Sauen können Fruchtbarkeitsstörungen, Mumien und Totgeburten auf PCVD hinweisen. Eine weitere Form ist das sogenannte porzine Dermatitis und Nephropathie Syndrom (PDNS). Hierbei können Hautveränderungen vor allem im Bereich der Hintergliedmassen in Form von Hautnekrosen (rot-bläulich bis schwarz verfärbt) auftreten. Die porzine nekrotisierende Pneumonien (PNP) sind nicht therapierbare Lungenentzündungen, die ebenfalls durch PCVD entstehen können. Die effektivste Massnahme zur Vermeidung der Circovirose stellt neben der Vermeidung des Zukaufs von infizierten Tieren und strengen Hygienemassnahmen die Impfung für Sauen und Ferkel dar.

Parvovirose (Prozines Parvovirus, PPV)

Eine Infektion mit dem Parvovirus kann zu Aborten führen (© Uniklinik Bern)

Eine Infektion mit dem Parvovirus kann zu Aborten führen (© Uniklinik Bern)

Parvovirose ist eine der bedeutendsten Ursachen für Reproduktionsstörungen bei Schweinen. Die Übertragungswege der Parvovirose sind infizierte Tiere, Kot, Urin, Sperma und Schadnager. Das Virus kann lange im Stall überleben, was bei der Sanierung zu beachten ist. Das typische Krankheitsbild zeigt sich durch abgestorbene oder mumifizierte Embryonen in verschiedenen Entwicklungsstufen. Meist treten Krankheitssymptome eher schleichend auf. Man spricht auch von einem SMEDI-Syndrom:

S          Stillbirth (Totgeburt)
M         Mummification (Mumifizierung)
E          Embryonic (Embryonal)
D         Death (Tod)
I          Infertility (Unfruchtbarkeit)

Eine Behandlung ist nicht möglich. Jedoch hat sich die Schutzimpfung von Mutter- und Jungsauen als bewährte Präventions-Strategie bewährt.

Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates

Allgemein

Dekubitus Carpi bei einem jungen Saugferkel (© Uniklinik Bern)

Dekubitus Carpi bei einem jungen Saugferkel (© Uniklinik Bern)

Häufig kommt es auf Grund von Bewegungsstörungen und Lahmheiten zu wirtschaftlichen Einbussen auf dem Betrieb. Es gibt eine grosse Anzahl möglicher infektiöser als auch nicht-infektiöser Ursachen, die zu Auffälligkeiten im Bewegungsapparat führen und in verschiedenen Altersklassen auftreten können. Durch eine gezielte Diagnosestellung und Umsetzung bestimmter Massnahmen lassen sich diese jedoch meist erfolgreich beheben. Im Bereich der Gelenke können unterschiedliche Erreger beispielsweise zu Gelenksentzündungen, Gelenkrotlauf oder der Glässerschen Krankheit führen. Weiter können im Bereich der Klauen Erkrankungen entweder durch Erreger (z. B. Panaritium) oder Fehler im Management (Stallböden, Fütterung etc.) ausgelöst werden und zu Rötungen, Schwellungen, Lahmheit und steifem Gang führen. Eine ausführliche Zusammenfassung zu den Störungen des Bewegungsapparates, der entsprechenden Ursache, Symptome, Behandlungsmöglichkeiten und vorbeugenden Massnahmen kann beim SGD nachgelesen werden.

Klauengesundheit

Zu lange Klauen beeinträchtigen das Wohlbefinden der Schweine und dürfen nicht ignoriert werden (© Uniklinik Bern)

Zu lange Klauen beeinträchtigen das Wohlbefinden der Schweine und dürfen nicht ignoriert werden (© Uniklinik Bern)

Die Klauengesundheit trägt massgeblich zum Wohlbefinden und der Leistung der Schweine bei, weshalb ihr besonders grosse Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Sie ist von zahlreichen Faktoren beeinflussbar. Dazu gehören beispielsweise stallbauliche Faktoren, das Management, die Klauenpflege, die Fütterung und die Genetik. Zu den häufigsten Verletzungen der Klauen zählen Quetschungen, Verletzungen der Klauenwand, Hornrisse, Defekte der weissen Linie, Wucherungen an den Ballen oder ein Abriss der Afterklaue. Wie die verschiedenen Einflussfaktoren optimiert werden und somit die Wirtschaftlichkeit und das Tierwohl beeinflusst werden können, wurde im SGD-Merkblatt „Klauengesundheit von Zuchtsauen“ in Zusammenarbeit mit der HAFL, der Vetsuisse Fakultät der Universität Zürich und der SUISAG zusammengetragen.

Schultergeschwüre

Lange Liegezeiten oder schlechte körperliche Verfassungen können zu Schultergeschwüren beitragen (© Uniklinik Bern)

Lange Liegezeiten oder schlechte körperliche Verfassungen können zu Schultergeschwüren beitragen (© Uniklinik Bern)

Vor allem während langer Liegezeiten in der Säugezeit können Schultergeschwüre vermehrt auftreten, die zudem bei entsprechenden anatomischen Gegebenheiten (hervorstehender Schulterknochen) begünstigt werden. Faktoren, wie ein besonders stark ausgeprägter Schulterknochen (Unterbein), schwache Körperkonditionierung (ungenügendes Fettpolster am Schulterblatt bei stark abgesäugten Sauen), vermehrtes Liegen auf Grund von Klauenerkrankungen und die Liegeflächenbeschaffenheit können zur Entstehung von Druckstellen beitragen. Diese können als Eintrittspforte für Krankheitserreger dienen, was wiederum zur Entstehung von Abszessen und eitrigen Geschwüren führen kann. Weitere Informationen zum Schultergeschwür sowie vorbeugende Massnahmen und Behandlungsmöglichkeiten können aus dem SGD-Merkblatt „Schultergeschwüre bei der Sau“ (Login-Bereich SGD) entnommen werden.

Parasiten

Kokzidiose

Kokzidiosis beim Absetzferkel (© Uniklinik Bern)

Kokzidiosis beim Absetzferkel (© Uniklinik Bern)

Bei der Kokzidiose handelt es sich um eine Infektion mit dem Parasiten Isospora suis, welcher sich ausschliesslich bei Saug- und Absetzferkeln durch gelblichen, breiigen und stinkenden Durchfall bemerkbar macht. Die Ferkel entwickeln sich langsamer und kümmern durch die Zerstörung der Darmzotten durch die Parasiten, die sich in den Darmzellen vermehren. Zusätzlich zu einer Behandlung mit kokzidienwirksamen Medikamenten, die zur Abschwächung des Krankheitsverlaufes beitragen kann, kann eine Elektrolyttränke beim Ausgleich des Flüssigkeitsverlustes helfen. Kokzidien sind hartnäckig und selbst eine sorgfältige Reinigung und Desinfektion schliesst eine weitere Übertragung nicht aus. Nichtsdestotrotz kann der Erregerdruck dadurch deutlich gesenkt werden. Eine Desinfektion mit speziell gegen Kokzidien wirksamen Mitteln, unter Beachtung der Behandlungsreihenfolge (erst gesunde, dann kranke Würfe), kann sowohl der Erregerdruck als auch die Vermehrung des Parasiten in den Darmzellen vermindern.

Mehr Infos dazu in der SGD-Richtlinie 3.07.

Wurmbefall

Deutlicher Befall mit dem Schweinespulwurm (© Uniklinik Bern)

Deutlicher Befall mit dem Schweinespulwurm (© Uniklinik Bern)

Der Schweinespulwurm (Ascaris suum) stellt meistens einen symptomlosen Verlauf dar. Er kann aufgrund von Minderzunahmen durch die gesundheitliche Beeinträchtigung der Tiere und Leberverwürfen nach dem Schlachten zu wirtschaftlichen Einbussen führen. Ein langes, struppiges Haarkleid und verminderte tägliche Zunahmen respektive Futterverwertung können auf einen Wurmbefall hindeuten. Die ca. 15 – 30 cm langen Würmer können nach einer Wurmbehandlung am Stallboden oder im Kot der befallenen Tiere (alle Altersklassen) erkannt werden. Die Infektion erfolgt über die orale Aufnahme der Wurmeier aus der Stallumgebung, von Schwein zu Schwein oder beim Säugen der Ferkel an der Sau. Nachdem die Würmer den Körper von Darm über Leber, Lunge und Speiseröhre zurück in den Magen-Darm-Trakt durchwandert haben, werden dort erneut Eier mit dem Kot ausgeschieden, die auch ausserhalb des Schweins bis zu zehn Jahren infektionsfähig bleiben können. Als wirkungsvolle Behandlungsmassnahme können Antiparasitika eingesetzt werden. Zudem sollte vorbeugend auf eine einwandfreie Hygiene (Desinfektion mit speziellen Schaumreinigern) und bei Bedarf auf eine prophylaktische Wurmbehandlung geachtet werden. Sauen sollten vor der Umstallung zudem gewaschen werden.

Weitere Informationen im SGD-Merkblatt „Entwurmung“.

Räude

Schwein mit typischen Hautveränderungen bei Räude (© Uniklinik Bern)

Schwein mit typischen Hautveränderungen bei Räude (© Uniklinik Bern)

Unter Räude versteht man den Befall von Schweinen durch die Grabmilbe Sarcoptes scabiei var. suis. Diese bohrt Gänge in die Haut des befallenen Tieres und legt dort ihre Eier ab, was mit Hautreizungen und –entzündungen sowie Narbenbildung verbunden ist. Typische Symptome bei Räude sind punktförmige Hautveränderungen, Juckreiz, dunkelbrauner aspestartiger Belag in den Ohrmuscheln und hinter den Ohren. Auch schuppige, brockenartig verdickte Hautstellen im Schulter- und Halsbereich treten auf. Eine Räudeerkrankung kann, durch subklinische Verläufe, zu starken Leistungsrückgängen und ökonomischen Einbussen führen. Durch das geschwächte Immunsystem kommt es vermehrt zu Ausbrüchen anderer Krankheiten. Räudebefallene Sauen zeigen zudem vermehrt Unruhe aufgrund des Juckreizes, was Erdrückungsverluste zur Folge haben kann und die Entwicklung der Ferkel beeinträchtigt. Ausserdem kann Unruhe bei Schweinen zu Kannibalismus führen. Räude wird oft mit Medikamenten zur Wasch- oder Sprühbehandlung oder zum Aufgiessen behandelt. Wichtig bei der Behandlung ist, dass die Haut der Tiere sauber ist, damit die Mittel wirken können. Zur Vorbeugung sollten nur Schweine von Räude freien Betrieb zugekauft werden.

Mehr Infos dazu in der SGD-Richtlinie 3.01.

Schweinelaus

Eine Schweinelaus zwischen den Borsten des Schweins (© Uniklinik Bern)

Eine Schweinelaus zwischen den Borsten des Schweins (© Uniklinik Bern)

Ein Befall durch die Schweinelaus (Haematopius suis) tritt heute nur noch äusserst selten auf. Die Übertragung der Laus ge schieht von Schwein zu Schwein, da die Laus ohne Wirt nicht lange überlebensfähig ist. Die Läuse können von blossem Auge auf der Haut der Schweine erkannt werden. In betroffenen Beständen herrscht oft Unruhe, da die Schweine unter Juckreiz leiden. Die Behandlung verläuft ähnlich wie bei einem Befall mit der Grabmilbe. Zudem sollte der/die Bestandestierarzt/-ärztin hinzugezogen werden.

Faktorenkrankheiten und sonstige Erkrankungen

Postpartales Dysgalaktie Syndrom (PPDS)

Bei PPDS kann es zu eitrigem Ausfluss bei der Muttersau kommen (© Uniklinik Bern)

Bei PPDS kann es zu eitrigem Ausfluss bei der Muttersau kommen (© Uniklinik Bern)

Das Postpartales Dysgalaktie Syndrom (PPDS) – auch bekannt als Mastitis Metritis Agalaktie (MMA) – ist ein Milchmangelsyndrom bei der Sau nach dem Abferkeln. Durch Gesäuge- und Ge bärmutterentzündungen entsteht ein Milchmangel. Mit dieser verminderten Milchleistung der Sau, steigt die Sterblichkeit der Ferkel, wodurch es zu finanziellen Verlusten kommt. Aufgrund dessen ist PPDS die wichtigste Erkrankung der Sau nach dem Abferkeln. Symptome von PPDS sind ein beeinträchtigter Allgemeinzustand, verminderte Fresslust, fehlender Kotabsatz und Fieber. Das Gesäuge ist heiss, gerötet und verhärtet. Die Sau liegt darauf, um es zu kühlen und lässt die Ferkel nicht trinken, weshalb diese Unruhe zeigen. Auch eitriger Gebärmutterausfluss tritt auf. Zur Behandlung ist der/die Bestandestierarzt/-ärztin hinzuzuziehen. PPDS ist eine multifaktorielle Krankheit. Ursachen finden sich in der Fütterung und dem Management sowohl vor wie auch nach dem Abferkeln. Für detailliertere Informationen zu Ursachen und der Vorbeugung von PPDS konsultieren Sie das SGD-Merkblatt „Postpartales Dysgalaktie Syndrom bei Muttersauen“.

Schnüffelkrankheit (Progressive Rhinitis athropicans, pRA)

Fehlbildungen des Nasenrückens infolge einer Infektion mit Pasteurellen (© Uniklinik Bern)

Fehlbildungen des Nasenrückens infolge einer Infektion mit Pasteurellen (© Uniklinik Bern)

Die progressive Rhinitis atrophicans ist eine bakterielle Infektionskrankheit, bei der es zur Toxinbildung durch Pasteurellen (Pasteurella multocida) kommt. Die Bakterien werden über die Luft übertragen und in geschlossene Bestände durch Zukäufe eingeschleppt. Im Anfangsstadium gleicht die pRA, mit vermehrtem Nasenausfluss, Niesen oder Schniefen, einer Rhinitis. Andere Symptome treten erst mehrere Wochen nach einer Infektion mit unterschiedlich starker Ausprägung auf: Aufwölbungen oder Hautfaltenbildung auf dem Nasenrücken, verkürzter Oberkiefer, verkrümmte Nasen oder Nasenbluten, welches zu einer Blutanämie führen kann. Es kann zum Verschluss des Tränen-Nasen-Kanales kommen, weshalb häufig schwarze Sekretspuren unter den Augen sichtbar werden. Während adulte Schweine nach einer Infektion oft symptomfrei bleiben, wird bei wachsenden Tieren die Knochenbildung in der Nase gestört, was zu den genannten Fehlbildungen führen kann. Schweine mit hochgradigen Nasenveränderungen bleiben oft im Wachstum zurück, weil die Filterfunktion der Nase eingeschränkt wird, weswegen sie anfälliger für Lungenentzündung werden. Bei progressiver Rhinitis athropicans handelt es sich um eine Faktorenkrankheit. Die Krankheit kann ohne Symptome im Bestand vorhanden sein, wobei diverse Faktoren wie Schadgase, hoher Staubgehalt in der Lauft oder andere Infektionskrankheiten zu einem Ausbruch führen können. Leikönnen Trägertiere nicht identifiziert werden. Die Krankheit kann nur nach einem akuten Ausbruch mittels Nasentupfern bestätigt werden. Die Behandlung erfolgt mit Antibiotika. Veränderungen der Knochensubstanz sind nicht reversibel.

Hämorrhagisches Intestinal-Syndrom (HIS)

Plötzlich auftretende Darmdrehungen können schnell zum Tod führen (© Uniklinik Bern)

Plötzlich auftretende Darmdrehungen können schnell zum Tod führen (© Uniklinik Bern)

Das Hämorrhagische Intestinal-Syndrom (HIS), auch Darmblähung oder Darmdrehung genannt, ist die  häufigste Ursache für plötzliche Abgänge ohne vorangegangene Symptome (v. a. bei Mastschweinen). Bei HIS verdrehen sich Darmschlingen entweder um ihre Aufhängung oder um sich selbst. Durch die Verdrehung wird der Blutabfluss über die Darmvenen verhindert, während weiterhin Blut durch die Arterien dem Darm zugeführt wird. Durch den Blutstau werden die Venenwände durchlässig und Blut gelangt in das Darmlumen. Die Tiere sterben in Folge des grossen Blutverlustes an akutem Herz-Kreislauf-Versagen. Auf Grund des schnellen Verlaufes ist keine Behandlung möglich. Nicht selten fällt bei den verendeten Tieren aus dem Anus austretende Enddarmschleimhaut auf. Für die klare Diagnose sollte jedoch eine Sektion durch einen erfahrene/n Tierarzt/-ärztin erfolgen. Die Gründe der Erkrankung sind multifaktoriell. Sie wird durch Aspekte der Fütterung (z. B. Rohfasergehalt oder Vermahlungsgrad), der Hygiene (Fütterungshygiene und -lagerung), der Genetik und des Managements (Fütterungstechnik, Stabilisierung von Nebenprodukten) begünstigt.

Weitere Informationen im SGD-Merkblatt „Hämorrhagisches Intestinal-Syndrom – HIS“.

Teschener Krankheit

Die Teschener Krankheit ist eine Viruserkrankung, welche das Zentralnervensystem betrifft. Sie tritt in verschiedenen Verlaufsformen auf. Hochvirulente Stämme des Teschovirus verursachen die schwere Verlaufsform und die eigentliche Teschener Krankheit, während weniger virulente Stämme des Virus die Talfan-Krankheit verursachen. Der Virus wird über den Kot und Harn verbreitet, sodass die Hauptübertragungswege fäkal kontaminierte Umwelt, Futter und Wasser sind. Symptome beider Krankheiten treten erst nach einer langen Inkubationszeit von 10 – 35 Tagen auf. Die Symptome der Teschener Krankheit sind zu Beginn hohes Fieber, Appetitlosigkeit, schlechte Koordination und Nachhandschwäche. Später treten auch Zittern, unkontrollierte Augenbewegungen, Paralyse, Muskelkrämpfe und Festliegen auf. Die Krankheit kann innert 3 – 4 Tagen zum Tod des Tieres führen. Die Krankheit betrifft Schweine jeden Alters, wobei die Verläufe bei Ferkeln besonders schwer sind. Bei Muttersauen geht die Teschener Krankheit mit Totgeburten, Aborten und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Die Talfan-Krankheit ist die mildere Form. Sie tritt vorwiegend bei Saug- und Absetzferkeln auf. Symptome sind Fieber, Nachhandschwäche (Hundesitz) und neurologisch bedingte Störungen der Bewegungsabläufe. In der Schweiz wurde die Teschener Krankheit nie offiziell festgestellt. Die Krankheit ist schwer nachzuweisen, da zum Zeitpunkt einsetzender Symptome oft keine Viren mehr nachgewiesen werden können. Auch Wildschweine können sich mit dem Teschovirus infizieren.

Mehr Informationen unter „Fachinformation BLV Teschener Krankheit“.

Nabelbruch

Falsches Einkürzen des Nabels, zu starke Manipulationen oder ungenügende Buchthygiene führen zu Entzündungen des Bindegewebes, aus welchen sich später Nabelbrüche entwickeln. Auch Mykotoxine im Sauenfutter begünstigen Nabelbrüche. Um Nabelbrüche zu verhindert ist das sachgerechte Abtrennen der Nabelschnur mit einer Kastrationszange (nicht dem Skalpell) wichtig. Der Nabel sollte möglichst wenig angefasst werden und mit Jodspray oder Hygienepulver behandelt werden. Obwohl die Erblichkeit von Nabelbrüchen niedrig ist, sollte deren Vorkommen gemeldet und Vollgeschwister nicht zur Zucht verwendet werden. Nabelbruchtiere sollten, wenn sie durch Buchtgenossen belästigt werden oder durch die Grösse des Nabelbruches eine Verletzungsgefahr besteht, separiert gehalten und frühzeitig geschlachtet werden. Die Transportfähigkeit eines Nabelbruchtieres zu beurteilen ist nicht immer leicht. Weiterführende Informationen dazu sind im SGD Merkblatt zu „Nabelbrüchen“ zu finden.

Zoonosen

Zoonosen sind Krankheiten, welche vom Tier auf den Menschen und umgekehrt übertragen werden können. Für Schweinehaltende sind beide Infektionswege von Bedeutung. Die wichtigsten Zoonosen beim Schwein sind Influenza (Grippe), Rotlauf, Salmonellen und Steptococcus suis. Gewisse Zoonosen wie Salmonellen sind meldepflichtig. Ob eine Zoonose meldepflichtig ist, hängt nicht zwangsläufig von der Schwere der Erkrankung von Menschen oder Tier ab. So ist eine Infektion durch Streptococcus suis sowohl für Schwein und Mensch gefährlich, aber dennoch nicht meldepflichtig. Es ist daher wichtig bei einer infektiösen Erkrankung des Stallpersonales, den/die behandelnde/n Arzt/Ärztin umgehend über den engen Kontakt mit Schweinen zu informieren. Zudem ist es wichtig, sich beim Umgang mit den Tieren richtig zu schützen, was auch vom Erreger beziehungsweise der Übertragungsart des Erregers abhängt.

Weitere Informationen im SGD-Merkblatt „Zoonosen“.

Mykotoxikose

Mykotoxine sind von Schimmelpilzen produzierte Giftstoffe. Während ca. 200 verschiedene Schimmelpilze bekannt sind, sind nur 25 der 400 wahrscheinlich existierenden Mykotoxine nachweisbar. Bereits kleine Mengen an Mykoxotinen im Futter können eine Vergiftung (Mykotoxikose) bei Mensch und Tier verursachen. Auch über verschimmeltes Stroh im Stall können Mykotoxine aufgenommen werden. Handelt es sich beim Giftstoff produzierenden Pilz um einen Fusarienpilz, wird die verursachte Vergiftung auch Fusarientoxikose genannt. Die Mutterkornvergiftung wird durch die Mykotoxingruppe Ergotalkaloide hervorgerufen. Andere Mykotoxingruppen sind die Zearalenone oder die Trichothecene. Spezifische Symptome auf Grund der hormonähnlichen Wirkung der Mykotoxine können unter anderem häufiges Umrauschen, Scheinbrunst, Absterben von Embryonen, mangelhafte Spermaqualität oder vermehrte Mastdarmvorfälle sein. Weiter unspezifische Symptome sind Durchfall, MMA, Erbrechen, plötzliche Todesfälle oder tiefe Aufzuchtleistungen. Für die Diagnose einer Mykotoxikose sollte eine Untersuchung der kranken Tiere durch den/die Tierarzt/-ärztin erfolgen, um infektiöse Krankheiten auszuschliessen. Im Falle eines Mykotoxikoseverdachtes sollten Futterproben genommen und analysiert werden. Die einzige effektive Behandlungsmöglichkeit einer akuten Mykotoxikose ist das sofortige Absetzen des verunreinigten Futters.

Reiner, G. (2015). Krankes Schwein-kranker Bestand. UTB.

Harlizius, H., Henning-Pauka, I. (2014). Farbatlas Schweinekrankheiten. Ulmer Eugen Verlag.

Achtung: Die Merkblätter des SGD sind zum Teil nur für Kunden einsehbar. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein bestimmtes Merkblatt benötigen und keinen Zugriff haben.

Gesundheitsprogramme

Zur Gesunderhaltung des Schweinebestandes ist ein konstruktives Gesundheitsmanagement auf dem Betrieb unabdingbar. Der Schweinegesundheitsdienst der SUISAG (SGD) bietet hierfür den Betrieben an, am SuisSano-Gesundheitsprogramm teilzunehmen und somit einen national anerkannten und geschützten SGD Status zu verleihen, der u.a. zum Ziel hat, die Gesundheit des Bestandes zu sichern. Teilnehmende Betriebe oder auch Ringe werden regelmässig vom SUISAG-SGD-Beratenden oder Veterinären/innen im Auftrag der SUISAG-SGD besucht. Zusätzlich zum Beratungsbesuch sind Spezialbesuche bei akuten Problemen möglich.

Wie kann ein Betrieb am SuisSano-Gesundheitsprogramm teilnehmen?

Zuchtbetriebe erfassen ihre Leistungsdaten elektronisch mittels Sauenplaner oder via Onlinetool Reprojournal der SUISAG

suisag - suissano gesundheitsprogramm

Das neue SuisSano Gesundheitsprogramm des SGD vereint die Richtlinien der Schweine-Plus-Gesundheitsprogramme mit den Richtlinien des damaligen SGD-Basisprogramms. Die Richtlinie 1.1 (SuisSano Gesundheitsprogramm) regelt sämtliche Aspekte und Prozesse von der Aufnahme, über Rechte und Pflichten des/der Tierhalters/in bis hin zum Ausschluss. Die SGD-Betriebe werden über das offizielle Kommunikationsorgan der Suisseporcs und via Website/Newsletter über die aktuellen Richtlinien und Merkblätter informiert.

Alle Informationen rund um das SuisSano-Gesundheitsprogramm inklusive Tutorials und Tarifübersichten können auf der Website des SGD abgerufen werden.

Eine Reihe von Richtlinien legt bestimmte Rahmenbedingungen fest:

Impfungen

Ferkel werden geimpft, um sie vor Krankheiten zu schützen (© Suisseporcs)

Ferkel werden geimpft, um sie vor Krankheiten zu schützen (© Suisseporcs)

Impfungen sind Vorbeugemassnahmen, um Schweine vor spezifischen Krankheiten zu schützen, ersetzen aber nie gute Hygiene und gutes Management. Impfungen müssen im Behandlungsjournal aufgeführt werden und dürfen nur von einem/einer Tierarzt/-ärztin verschrieben und abgegeben werden. Es dürfen nur gesunde Tiere geimpft werden, da das Immunsystem von kranken und gestressten Tieren (Absetzen, Umstellen, unmittelbar vor Geburt) bereits vorbelastet ist und deshalb nach einer Impfung zu wenige Antikörper ausbildet. Nach einer Impfung dauert es zwei Wochen bis die Immunität aufgebaut ist. Bei Mutterschutzimpfungen nehmen die Saugferkel den Impfschutz über das Kolostrum auf. Die aufgenommene Menge an Kolostralmilch nach der Geburt ist für eine optimale Immunisierung ausschlaggebend. Impfstoffe sind zwingend gemäss Packungsbeilage zu lagern und anzuwenden, ansonsten kann es unter anderem zur Inaktivierung des Impfstoffes kommen.

Für SGD Betriebe gelten spezielle Impfpflichten je nach Betriebsstatus, welche in den SGD-Richtlinie 2.4 zu finden sind. Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Impfungen“.

Potential von Arzneipflanzen

Echinacea purpurea (Purpur-Sonnenhut) wirkt entzündungshemmend und immunstimulierend ( © Mike Goad)

Echinacea purpurea (Purpur-Sonnenhut) wirkt entzündungshemmend und immunstimulierend ( © Mike Goad)

Neben Impfungen kann der begleitende Einsatz von Arzneipflanzen zur Stärkung des Immunsystems von jungen Tieren sinnvoll sein. Gerade die prophylaktische Gabe von verschiedenen Phytopräparaten kann das Immunsystem von Ferkeln stärken und so vor Erkrankungen schützen und den Einsatz von Antibiotika im Stall reduzieren. Zusätzlich können sie begleitend zur tierärztlichen Therapie die Genesung der Tiere unterstützen. Beispielsweise können einfache Massnahmen, wie Anfeuchten des Futters und kleinere Mengen mehrmals am Tag füttern in Kombination mit der Gabe eines Kräutertees aus Kamille, Thymian und Eichenrindenpulver, die Genesung von leichtem Durchfall bei frisch abgesetzten Ferkeln unterstützen, wodurch der Einsatz von Antibiotika reduziert werden kann.

Mehr zum Potential von Arzneipflanzen und was bei ihrem Einsatz zu beachten ist, kann im FiBL-Faktenblatt „Kälber und Ferkel mit Arzneipflanzen stärken“ nachgelesen werden.

Probenentnahme und Einsendung von Untersuchungsmaterial

Zur Abklärung von anzeigepflichtigen Krankheiten, Bestandesproblemen, Todesursache bei Einzeltieren oder zur Wirksamkeitsprüfung von Medikamenten kann es sinnvoll sein am Betrieb Proben zu entnehmen und diese in einem Labor auswerten zu lassen. Proben können am Tier (Organe, Kot, Blut, Sekrete) oder im Stall (Futter, Wasser, Stroh) genommen werden. Zur Vermeidung von Verunreinigungen und Verfälschungen der Proben müssen diese zwingend korrekt entnommen und aufbewahrt werden. Dies unterscheidet sich je nach Art der Probe und der verdächtigten Krankheit. Die Probennahme sollte daher immer in Absprache mit dem/der Bestandestierarzt/-ärztin und gegebenenfalls der SGD-Betreuungsperson erfolgen.

Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Probenentnahme“ und „Einsendung von Untersuchungsmaterial“. Zudem ist hier das Begleitformular für DNA-Proben zu finden.

Hygiene und Biosicherheit

Wie können Infektionen entstehen und übertragen werden?

Biologische Vektoren als Risikofaktoren für Erregerübertragung

Fliegen

Fliegen sorgen nicht nur für Unruhe bei den Schweinen, was deren Leistung vermindert (Kannibalismus, Ferkelerdrücken, verminderte Futteraufnahme), sondern können auch Vektoren für diverse Krankheitserreger sein. Der Grossteil der Fliegenpopulation sind Jungtierstadien, weswegen für eine erfolgreiche Reduzierung der Fliege alle Entwicklungsstadien gleichzeitig bekämpft werden sollten.

Weitere Informationen auch in der SGD-Richtlinie „2.2 Fliegenbekämpfung“.

Vögel

In Stallgebäuden und Futterlagern finden Vögel ideale Bedingungen für Nist- und Futterplätze. Durch die Vögel kommt es zur Verschmutzung und Schädigung von Futter und Stalleinrichtungen. Über ihren Kot können Vögel Erreger verbreiten. Sie dürfen im Gegensatz zu Schadnagern nicht durch Tötung bekämpft werden. Auskunft für die Bekämpfung kann beim zuständigen Wildhüter eingeholt werden. In der Brutzeit dürfen Vögel und ihre Nester nicht entfernt werden. Ställe und Futterlager sollten daher prophylaktisch vor Vogeleinflug geschützt werden.

Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Massnahmen gegen Vogeleinflug“.

Schadnager

Schadnager sind oft Träger von zahlreichen Krankheitserregern, welche sie sowohl auf Schweine als auch auf Menschen übertragen können. Sie fressen das Futter der Schweine und verunreinigen dieses mit Fäkalien. Oft wird auch Elektronik angefressen, was Ausfälle der Stalltechnik und sogar Brandgefahr mit sich bringt. Schadnager sollten dauernd durch das Ausbringen von Ködern bekämpft werden.

Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Schadnagerbekämpfung“. Zur Dokumentation und Kontrolle der Köder kann diese Formular genutzt werden.

Haustiere

Haustiere wie Hunde und Katzen gehören nicht in einen Schweinestall. Durch ihr freies Herumlaufen auf dem Betrieb können sie Krankheitserreger, unter anderem auch von Wildschweinen, in den Schweinebestand bringen.

Wildschweine

Wildschweine sind Verwandte des Hausschweines, Allesfresser und in der Schweiz weit verbreitet. Sie sind für dieselben Krankheiten empfänglich wie das Hausschwein und können so Erreger auf dieses übertragen. Darum gilt die Empfehlung in Gebieten mit grossen Wildschweinpopulationen, Ausläufe entsprechend einzuzäunen. Sobald Wildschweine in betriebsnähe gesichtet werden, ist die Jagdbehörde zu informieren. Kommt es nach dem Sichten von Wildschweinen oder dem Betreten des Betriebsgeländes durch solche zu Husten und unklaren Krankheitssymptomen in der Hausschweinherde, ist die SGD zu verständigen.

Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Wildschweine“.

Der Mensch als Risiko

Auch Menschen wirken als Vektoren von für die Schweinehaltung bedeutenden Krankheitserregern, wobei gewisse Schweineerkrankungen Zoonosen sind und auch für den Menschen gefährlich sein können. Betriebsfremde Personen müssen beim Stallbesuch mit sauberer Betriebskleidung oder mit Einwegplastiküberzügen ausgestattet werden, um die Einschleppung von Keimen zu verhindern. Für SGD-Betriebe gelten zusätzliche Richtlinien bezüglich der Reihenfolge von Besuchen zwischen SGD-Betrieben. Ausserdem besteht die Pflicht alle Besuchenden in einem Besucherjournal zu erfassen. Neue Mitarbeitende müssen sorgfältig eingearbeitet und über die betrieblichen Hygienemassnahmen informiert werde.

Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Einführung von neuen Mitarbeitende im Stall“, der „Richtlinie 2.1 Hygieneschleuse“ und der „Richtlinie 1.10 Betriebsbesuche“.

Transport und Fahrzeuge

Transporte stellen immer ein Risiko für die Verbreitung von Infektionskrankheiten dar. Die Tiere sind während des Transportes gestresst, weswegen es zu einer vermehrten Ausscheidung von Krankheitserregern über Kot und Harn kommt. Wird das Fahrzeug anschliessend nicht korrekt gereinigt, können diese Erreger über längere Zeit im Fahrzeug überdauern und Tiere anstecken. Vor allem beim Transport von Zuchttieren kann das Nicht-Beachten der Hygiene erheblichen Schaden für Betriebe verursachen.

Für SGD-Betriebe gelten zusätzliche Richtlinie 1.09 Transportbestimmungen für SGD-Schweine  bezüglich des Transportes von SGD-Tieren.

Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen“ und den „Richtlinien 1.07 AFP Arbeitsteilige Ferkelproduktion “.

Von Schwein zu Schwein

Auf dem Betrieb

Damit sich eine ansteckende Krankheit nicht zwischen den Tieren eines Bestandes verbreitet, sollten kranke Tiere von der Gruppe separiert und getrennt von der Gruppe behandelt werden. Um die Verschleppung von Keimen zwischen Gruppen am Betrieb zu verhindern, ist das Rein-Raus-Verfahren beim Umstellen ein Muss.

Zukauf von Tieren

Der Zukauf von Tieren aus fremden Betrieben birgt immer das Risiko der Einschleppung von Krankheitserregern. Nach Zukäufen, beispielsweise von Jungsauen, sollten die Tiere nach Ankunft im Betrieb zunächst eine 2-wöchige Isolationsphase durchlaufen, bevor sie in den Bestand eingegliedert werden. Dies gilt auch für Tiere, welche aus demselben AFP-Ring stammen.

Tierausstellung

Tierausstellungen bergen einerseits auf Grund der hohen Anzahl von Tieren und Menschen sowie dem engen Kontakt ein erhöhtes Krankheitsübertragungsrisiko. Menschen können über die Luft (Schnüffelkrankheit, Influenza etc.) oder über Schuhe und Kleidung (Brachyspiren, Räude, Salmonellen etc.) diverse Zoonosen übertragen. Auch von anderen Schweinen und anderen Tieren geht ein erhöhtes Übertragungsrisiko aus. Zuständig für die Biosicherheit an Tierausstellungen ist das jeweilige kantonale Veterinäramt.

Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Tierausstellung“.

Werkzeug & Sonstiges

Überbetriebliche Verwendung von Instrumenten und Geräten

Der SGD empfiehlt ein eigenes Inhalationsnarkosegerät anzuschaffen. Für A-R Betriebe ist der überbetriebliche Einsatz von Inhalationsnarkose-Geräten und Verdampfereinheiten verboten. In AFP-Ringen darf das Gerät überbetrieblich verwendet werden, wobei es nach jedem Gerbrauch zu reinigen und desinfizieren ist. Wenn immer möglich sollte Einwegmaterial (Skalpell, Injektionsnadeln) verwendet werden.

Weitere Informationen in der „Richtlinie 2.06 Überbetrieblicher Einsatz von Inhalationsnarkose“.

Überbetrieblicher Einsatz von Gülle

Fast alle Schweine befallende Krankheitserreger können in die Gülle gelangen. Beim überbetrieblichen Einsatz von Gülle ist daher das Einlagern von betriebsfremder Gülle im Güllekellern von belegten Stallungen zu vermeiden. Denn bei Schäden beim Abnehmer kann der/die Gülleproduzent/in verantwortlich gemacht werden.

Gülle hat eine sogenannte selbsthygienisierende Wirkung, sodass nach einem Monat 90 % der eventuell vorhandenen Erreger eliminiert sind. Durch die Verdünnung mit Wasser und die UV-Strahlung beim Ausbringen werden die Erregerzahlen weiter gesenkt.

Mehr dazu inkl. Beispiel für Abnahmevertrag unter „Überbetrieblicher Einsatz von Gülle“.

Hygienemassnahmen

Hygieneschleuse und Eingangsbereich

Hygieneräume und –schleusen dienen dazu das Verschleppungsrisiko von Krankheitserregern duch Mensch und Tier zu minimieren. Anforderungen an den Eingangsbereich beziehungsweise die Hygieneschleuse werden der Bestandesgrösse und dem Schweinegesundheitsdienst (SGD)-Status entsprechend gestellt, wobei die Verantwortlichkeit für die Umsetzung bei dem/der EigentümerIn, BetriebsleiterIn und dem Stallpersonal liegen.

Allgemein git: Besuchende müssen sich in ein Besuchendejournal eintragen, um die Rückverfolgbarkeit von fremden Keimen zu gewährleisten. Weiter sollten Handwaschgelegenheiten und Stiefelreinigungsmöglichkeiten, vorhanden sein. Um unbefugtes Stallbetreten zu verhindern, sollten Hinweisschilder gut sichtbar am Stalleingang angebracht werden.

Weitere Informationen auch in der „Richtlinie 2.1 Hygieneschleuse“.

Desinfektionsmittel

Für den Schweinestall werden Desinfektionsmittel in Händedesinfektionsmittel, Instrumentendesinfektionsmittel, Desinfektionsmittel für Fütterungsanlagen, Desinfektionsmittel für Wasserleitungen und Flächendesinfektionsmittel für den Stall, Fahrzeuge und Geräte unterschieden. Bei letzterem ist speziell die erwünschte Erregerwirksamkeit zu beachten, da nicht jedes Desinfektionsmittel zur Bekämpfung jedes Erregers verwendet werden kann.

Im Allgemeinen gilt es, Desinfektionsmittel gemäss der Herstelleranleitung anzuwenden. Zu empfehlen sind 0,4 l gebrauchsfähige Lösung pro m2 Oberfläche.

Alle Desinfektionsmittel sind auf der Desinfektionsmittelliste der DVG (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft) aufgeführt.

Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Desinfektionsmittel“.

Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen

In Stresssituationen, wie einem Transport, kommt es zu einer erhöhten Ausscheidung von Krankheitserregern. Durch dies wird das Verschleppungsrisiko vor allem bei nicht sachgerechter Fahrzeugreinigung oder undichten Transportern stark erhöht. Transporteure und Chauffeure tragen ihren Kunden gegenüber daher eine grosse Verantwortung.

Bevor das Fahrzeug nass gereinigt wird, ist es besenrein zu putzen. Die Schritte einer optimalen Nassreinigung umfassen das Einweichen (oder das Verwenden eines Schaumreinigers), Hochdruckreinigen und Trocknen. Danach sollte desinfiziert werden. Alle Schritte werden von innen nach aussen durchgeführt.  Das Reinigen eines Fahrzeuges beinhaltet zwingend auch das Putzen und Desinfizieren mitgeführter Utensilien wie Schaufel, Besen, Stiefeln und Stiefelkiste. Die Wirkung lässt je nach Desinfektionsmittel bei zu kurzer Einwirkzeit (<1 Std.) oder Temperaturen von unter 10 Grad C nach, weswegen die Konzentration angepasst werden muss.

Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Reingung und Desinfektion von Fahrzeugen“.

Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen in Schweineställen

Desinfektion des Schweinestalles bevor neue Tiere einziehen (© Suisag)

Desinfektion des Schweinestalles bevor neue Tiere einziehen (© Suisag)

Das korrekte Reinigen und Desinfizieren im Schweinestall verhindert die Übertragung von Krankheitserregern zwischen einzelnen Tiergruppen. Es ist auf einen korrekten Ablauf mit Vorbereitung, Grobreinigung und Desinfektion zu achten. Fehler beim Desinfizieren können vermieden werden indem gründlich vorgereinigt wird, Risse und Spalten, in denen sich Erreger festsetzen können, ausgebessert werden und das Verdünnen des Desinfektionsmittels dank gutem Abtrocknen verhindert wird. Für die Anwendung von Desinfektionsmittel bei kalten Temperaturen sollte entweder geheizt, die Konzentration erhöht oder die Einwirkungszeit verlängert werden.

Gewisse Desinfektionsmittel sind schädlich für den Menschen. Schützen Sie sich daher bei der Arbeit mit Schutzbrille, Schutzkleidung und Handschuhen. Achtung für Bio-Suisse-Betriebe sind gewisse Stalldesinfektionsmittel nicht zugelassen (Siehe Bio-Verordnung).

Beim Umstallen von Zuchttieren lohnt es sich, diese mit einem Tierschaum zu waschen, um das allfällige Verschleppen von Wurmeiern vorzubeugen.

Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Reinigung in Schweineställen“.

Futter und Wasser

Die Versorgung mit sauberem Wasser und einwandfreiem Futter ist lebenswichtig und muss daher immer gewährleistet sein sowie regelmässig überprüft werden. Gerade Jungtiere reagieren schnell auf eine verminderte Wasserqualität oder auf belastetes Futter. Mikroorganismen in Biofilmen können Giftstoffe produzieren, welche über das Tränkewasser zu den Tieren gelangen. Belastungen von Futtermittel mit Mykotoxinen oder anderen Erregern können ebenso die Gesundheit der Tiere gefährden. Durch das regelmässige Beproben können Qualitätsmängel erkannt und verbessernde Schritte vorgenommen werden.

Futterhygiene

Eine gute Futterhygiene spiegelt sich in der Akzeptanz, der Bekömmlichkeit und dem Wohlbefinden der Tiere wieder. Um die Qualität des Futters und damit die Gesundheit der Tiere und den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes zu gewährleisten, ist eine korrekte Futterhygiene „von der Ernte bis zum Trog“ zwingend. Das bedeutet, dass nicht nur die Hygiene der Futtermittel selbst oder der Futteranlage zu beachten sind, sondern auch die Hygiene aller vor- und nachgelagerten Prozesse und Anlagenteile, wie das Komponentenlager oder die Zubringersysteme.

Mögliche Folgen einer unzureichenden Futterhygiene, nicht sachgerechten Konservierung, Lagerung oder Aufbereitung sind u. a. Geruchsveränderungen, Verfärbungen, Konsistenz- oder Geschmacksveränderungen, aber auch Gasbildung, sichtbarer Bewuchs, Toxinbildung oder eine pH-Veränderung. Diese Veränderungen können z. B. durch Verunreinigungen (Erde, Sand, Spreu, Nagerkot etc.), Schädlinge, Mikroorganismen oder andere Toxine hervorgerufen werden und können zum Teil durch eine sensorische Prüfung des Futters bestimmt werden (Fühlen, Betrachten, Schmecken, Riechen). Darüber hinaus sind Laboruntersuchungen des Futters zur genaueren Abklärung empfehlenswert (mikrobiologisch und mikroskopisch). Die Beurteilung der mikrobiologisch-hygienischen Beschaffenheit von Futtermitteln werden Grenzwerte genutzt, um die Belastung mit Bakterien, Schimmelpilzen und Hefen einzuordnen.

Gezielte pflanzen- und ackerbauliche Massnahmen (Bodenbearbeitung, Sortenwahl, Düngung etc.) können helfen die Hygiene des Futters schon vor der Lagerung positiv zu beeinflussen. Gleichzeitig kann eine Fermentation des Futters die Haltbarkeit verbessern und erhöht zudem die Verwertbarkeit und Verträglichkeit. Dazu werden dem Futter entweder heterofermentative Milchsäurebakterien oder organische Säuren, wie z. B. Propionsäure, hinzugegeben. Wichtig ist, dass bereits fermentierte Futtermittel nicht noch einmal fermentiert werden (z. B. Maiskornsilage). Für eine kontrollierte Fermentation haben sich folgende Zugaben bewehrt:

2 % Milchsäure in der Frischmasse

Milch-/Essigsäureverhältnis >8:1

Bei Problembetrieben mit Flüssigfütterungsanlagen empfiehlt es sich konstant 0.1 – 0.3 % Konservierungssäure zuzugeben, um den pH zu stabilisieren (ideal: 4.0 – 4.5). Schotte sollte bereits bei der Anlieferung entsprechend stabilisiert werden (z. B. mit organischen Säuren oder Wasserstoffsuperoxyd).

Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Hygienekonzept für Flüssigfütterungsanlagen“  oder dem DLG-Merkblatt 464.

Wasserhygiene

Tränken und Nippel müssen regelmässig kontrolliert werden (© Suisseporcs)

Tränken und Nippel müssen regelmässig kontrolliert werden (© Suisseporcs)

Der Einfluss von Wasser als wichtigstes Futtermittel wird häufig unterschätzt. Um die Gesundheit der Tiere und die Qualität der tierischen Produkte nicht zu beeinflussen, muss die Qualität des Wassers einwandfrei sein und den Tieren uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Viele Krankheiten werden direkt von der Qualität des Wassers beeinflusst. Wird das Wasser für die Tiere direkt aus dem lokalen Wassernetz genutzt, sollte die Trinkwasserqualität garantiert sein und kann daher problemlos genutzt werden. Um eine dauerhaft gute Qualität gewährleisten zu können, ist es dennoch ratsam die Qualität (chemische Zusammensetzung, Mikrobiologie) des Wassers regelmässig zu überprüfen, indem Wasserproben untersucht werden. Das Wasser sollte frei von Erregern (z.B. Salmonellen, Campylobakter oder E. Coli) sein.

Die Wasserqualität kann durch Mikroorganismen oder Mineralstoffablagerungen deutlich beeinträchtigt werden. Durch spröde Oberflächen (Kunststoffschläuche) können Keime ins Wassersystem gelangen und es kann zu Ablagerungen sowie Biofilmen kommen. Biofilme, eine Schleimschicht, in welcher verschiedenste Mikroorganismen (Bakterien, Algen, Pilze etc.) eingebettet sind, entstehen unter anderem durch Sauerstoffeintritt. Eine verringerte Fliessgeschwindigkeit auf Grund eines hohen Kalkgehaltes im Wasser, Rost oder porösen Oberflächen erleichtert es den Mikroorganismen sich abzulagern. Durch Druckschwankungen werden Teile des Biofilms abgeschwemmt und von den Tieren beim Trinken aufgenommen. Biofilme können den Geschmack des Tränkewassers negativ beeinflussen, was dazu führen kann, dass die Tiere weniger Wasser aufnehmen, oder Krankheitserreger erhalten. Diese können neben der Gesundheit der Tiere auch die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Vor einer Neubelegung sollten Wasserleitungen deshalb gespült werden, um angesammelte Bakterien zu entfernen.

Tabelle 2: Richtwerte zur bakteriologischen Wasserbeurteilung (nach BMELV 2007).
Tabelle 2: Richtwerte zur bakteriologischen Wasserbeurteilung (nach BMELV 2007).

Je nachdem, wie die Qualität des Wassers ist, sind Demineralisierungen nötig und die Nutzung von Hygieniserungsanlagen ratsam. Eine chemische Aufbereitung mittels Säuren kann ebenfalls als Prohylaxemassnahme dienen.

Mehr dazu finden Sie hier, im SGD-Merkblatt „Wasserversorgung bei Schweinen“ oder im DLG-Merkblatt 464.

Umgang mit Kadavermaterial

Kadaver und Organe wie erdrückte Ferkel, ausgeschlachtete Tiere oder Nachgeburten müssen zwingend sachgerecht aufbewahrt und entsorgt werden, um die Verbreitung von Krankheiten und Seuchen zu verhindern. Dabei gilt es Kadaver so rasch als möglich aus dem Stall zu entfernen. Dies kann mit einem dichten Eimer oder einem Kadaverwagen geschehen. Beides sollte nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden. Die Kadaver sollten bis zum Abtransport abseits des Stalles in einem Kadaverkühlschrank aufbewahrt werden, niemals offen.

Kadaver und Organe mit einem Gewicht bis zu 200 kg sind in der regionalen Tierkörpersammelstelle zu Entsorgen. Hygiene-Massnahmen wie das Tragen von Handschuhen, das Wechseln von Kleidern und desinfizieren von Stiefeln nach dem Besuch bei der Tierkadaverstelle sind unerlässlich. Bei Kadavern über 200 kg ist der Grosstierkörper-Sammeldienst zu rufen. Niemals sollten Tierkadaver oder Organe auf dem Miststock entsorgt werden.

Unbekannte Abgangsursachen sind dem SGD oder dem Bestandestierarzt bzw. der Bestandestierärztin zu melden, um Hinweise auf allfällige Bestandesprobleme zu erhalten.

Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Kadavermaterial auf Schweinebetrieben“.

Ausläufe und Weidehaltung

Wenn die Weiden entsprechend gesichert sind, kann das Wohlbefinden der Schweine durch Freilauf erhöht werden (© Agridea)

Wenn die Weiden entsprechend gesichert sind, kann das Wohlbefinden der Schweine durch Freilauf erhöht werden (© Agridea)

Über Ausläufe und vor allem Weiden können Krankheiten in eine Herde eingeschleppt werden. Die Erre ger können via direktem aber auch indirektem Kontakt mit Menschen, Hunden, Katzen, Mäusen, Nagern, Vögeln und Wildschweinen in den Bestand gelangen. Für ein sicheres Auslaufen und Weiden gilt daher diverses zu beachten:

Nager sollten auf dem Betrieb bekämpft werden und der Zugang zum Stall sollte für Hunde und Katzen verhindert werden. Der Stall sollte ferner vor Vogeleinflug geschützt sein. Schweinefütterungsverbotsschilder sollten installiert werden.

Um allgemein das Wohlergehen der Schweine im Auslauf und auf der Weide sicher zu stellen, müssen ausreichend Schatten und Unterstandplätze den Schweinen zur Verfügung stehen. Die Tiere sollten jederzeit Zugang zu den Trögen und Tränken erhalten. Wasserleitungen müssen im Winter vor Frost geschützt werden und die Tiere regelmässig entwurmt werden.

Treten im Bestand unklare Krankheitssymptome, Husten oder Aborte auf, ist der/die Tierarzt/-ärztin oder die SGD zu informieren und der Verkauf von Tieren einzustellen.

Schutz vor Wildschweinen und „Wie soll ich einen Zaun bauen?“

Schweine im Freilauf müssen sicher von Wildschweinen abgetrennt sein. Um das gesamte Areal sollte ein zusätzlicher Maschendraht aufgestellt sein (© Agridea)

Schweine im Freilauf müssen sicher von Wildschweinen abgetrennt sein. Um das gesamte Areal sollte ein zusätzlicher Maschendraht aufgestellt sein (© Agridea)

Um Hausschweine vor Wildschweinen zu schützen, sollte ein entsprechender Zaun gebaut werden. Dieser sollte 1m Abstand zum Auslauf aufweisen, damit der direkte Kontakt von Wildschwein zu Hausschwein verhindert werden kann. Mit einem 1.5m hohen Maschendraht, einer geringen Maschengrösse und einem Draht- oder Stromseil auf ca. 10cm Höhe können Wildschweine und Frischlinge effektiv davon abgehalten werden, sich unter dem Zaun durchzudrücken. Klassische Elektrozäune sind nicht zu empfehlen, da Wildschweine dazu neigen nach vorne zu fliehen anstatt zurückzuweichen. Auch Miststock, Strohlager und Silo sind zu umzäunen, da Wildschweine von Stall- und Futterresten angezogen werden.

Sobald Wildschweine in betriebsnähe gesichtet werden, ist die Jagdbehörde zu informieren. Kommt es nach dem Sichten von Wildschweinen oder dem Betreten des Betriebsgeländes durch solche zu Husten und unklaren Krankheitssymptomen in der Hausschweinherde, ist die SGD zu verständigen.

Schweinehaltenden wird empfohlen nicht selbst auf Wildschweinjagt zu gehen, da sie so als Vektoren für Krankheitserreger wirken können. Wird doch auf die Jagt gegangen sollten Jagt- und Betriebskleidung sowie Stiefel strikt voneinander getrennt werden.

Weitere Informationen auch im SGD-Merkblatt „Wie soll ich einen Zaun bauen?“.