Ab September 2018 sind in der Schweiz Vollspaltenböden in Schweinemastställen verboten. Damit sie nicht umgebaut werden müssen, könnte die Liegefläche mit neu entwickelten Gummimatten mit einem Perforationsgrad von 5% bedeckt werden. Dieses Projekt hatte zum Ziel, die Auswirkungen von Gummimatten auf die Klauen- und Gliedmassengesundheit, das Liegeverhalten von Mastschweinen und die Verschmutzung von Liegeflächen und Tieren zu untersuchen. Die Tiere wurden während vier Umtrieben jeweils zum Zeitpunkt des Einstallens in die Mast, in der Mastmitte und am Mastende auf das Vorhandensein von Klauen- und Gliedmassenveränderungen untersucht. Aus der Untersuchung lässt sich schlussfolgern, dass sich die Gummimatte bei den Mastschweinen durch die Weichheit günstig auf die Gliedmassengesundheit auswirkte, insbesondere auf das Auftreten von Bursen an den Gelenken, die durch Druck verursacht wurden. Hingegen deuten die Ergebnisse zum Liegeverhalten darauf hin, dass die Wärmeableitung auf den Gummimatten von den Schweinen bei hohen Temperaturen als zu gering empfunden wurde, da sie dann weniger auf diesem Bodenmaterial lagen. Bezüglich Verschmutzung der Liegefläche sind Gummimatten und Beton gleichwertig einzustufen. Die Reduktion des Perforationsanteils der Liegefläche wirkte
sich im vorliegenden Versuch nicht negativ auf die Verschmutzung aus.
R. Weber, A. Falke, K. Friedli, L. Gygax, B. Wechsler; Agroscope Transfer 2017, Nr. 189