Vorleistungen

Wert der für die Produktion eingesetztenund im Produktionsprozess verbrauchten, verarbeiteten oder umgewandelten Waren und Dienstleistungen. Die Vorleistungen des Agrarsektors werden durch die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) ermittelt.

Die Vorleistungen umfassen in der LGR unter anderem die Aufwendungen für Saat- und Pflanzgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Futtermittel, Energie, den Unterhalt von Maschinen und Wirtschaftsgebäuden, landwirtschaftliche Dienstleistungen sowie alle andere Waren und Dienstleistungen, die im Produktionsprozess eingesetzt und in dessen Verlauf entweder weiterverarbeitet oder vollumfänglich aufgebraucht werden.

Eingeschlossen sind auch innerbetrieblich herge-stellte und verwendete Produktionsmittel, insofern es sich um verschiedene Tätigkeiten des gleichen Betriebes handelt, laut der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA) auf Klassenebene (4 Stellen). Beispiele: Futter und Streue zur Milchpro-duktion, nicht aber innerbetrieblich erzeugtes und verbrauchtes Saat- und Pflanzgut.

Nicht in den Vorleistungen enthalten sind die Pachten und Zinsen, Arbeitnehmerentgelte, Sonstige Produktionsabgaben und Abschreibungen.

Auf einzelbetrieblicher Ebene entsprechen die Vorleistungen in etwa den Sachkosten (Teil der Kosten, die keine Arbeitskosten oder Kapitalkosten sind, bei der Kostenzuteilung nach Art) ohne Abschreibungen.

Quellen: BFS (Gesamtrechnungen und Satellitenkonten des Primärsektors), BFS (LGR Methode), Eurostat 2013 (ESVG2010), Eurostat (LGR)

Letzte Aktualisierung: 2021
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