Produktionssteuern

Sonstige Produktionsabgaben umfassen sämtliche Steuern, die von Unternehmen aufgrund ihrer Produktionstätigkeit, unabhängig von der Menge oder dem Wert der produzierten oder verkauften Güter (Waren und Dienstleistungen), zu entrichten sind.

Sonstige Produktionsabgaben im Sinne der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) sind z.B. Steuern für Motorfahrzeuge und Grundsteuern (vgl. Anhang 7). Dazu gehört auch die Unterkompensation der Mehrwertsteuer (MWST) auf Vorleistungen und Bruttoanlageinvestitionen, die den nicht MWST-pflichtigen Produktionseinheiten in Rechnung gestellt wird. Die Überkompensation der Mehrwertsteuer entspricht der Steuer, die die nicht MWST-pflichtigen Produktionseinheiten theoretisch in Rechnung stellen, und wird bei den sonstigen Subventionen verbucht.

Da bei Landwirtschaftsbetrieben in der Regel die auf Vorleistungen und Bruttoanlageinvestitionen bezahlte Mehrwertsteuer höher liegt als die auf Verkäufe eingenommene Mehrwertsteuer (Gesamtproduktion, Vorleistungen und Bruttoanlageinvestitionen werden in der LGR ohne Mehrwertsteuer erfasst), geht die Nettokompensation der MWST (Über- minus Unterkompensation der MWST) zu Lasten der Landwirtschaft, und erscheint unter Sonstige Produktionsabgaben.

Die Rückbehalte (welche durch den Staat verwaltet wurden) zu Lasten der Produktionseinheiten für Marketing und Verarbeitung der Milch (vor 2010) oder der Brotgetreide (vor 2001) sind in der LGR weder in der Gesamtproduktion noch unter Sonstige Produktionsabgaben erfasst, da es sich um sogenannte Gütersteuern handelt, welche in der Gesamtproduktion zu Herstellungspreisen nicht verbucht werden.
Darüber hinaus werden die Abzüge bzw. Rückbehalte, die von Produktionseinheiten für die Vermarktung und Verarbeitung (insbesondere für Milch, Brotgetreide und Mostobst) im Rahmen von Branchenverbänden und anderen nichtstaatlichen Strukturen vorgenommen werden, als Vorleistungen erfasst.

Quellen: BFS (LGR Methode), Eurostat 2013 (ESVG2010), Eurostat (LGR)

Letzte Aktualisierung: 2021
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