Gesamtproduktion

(Produktionswert)

Wert der vom Wirtschaftsbereich Landwirtschaft (Agrarsektor) erzeugten Güter (Waren und Dienstleistungen) in der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LRG).

Die Gesamtproduktion (Produktionswert) umfasst:

  • Innerbetrieblich für eine andere eigene Tätigkeit als Vorleistung verbrauchte Waren, insofern es sich um eine verschiedene Tätigkeit des gleichen Betriebes handelt, laut der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA) auf Klassenebene (4 Stellen).
    Beispiele: Futter und Streue zur Milchproduktion werden bewertet, nicht aber innerbetrieblich erzeugtes und verbrauchtes Saat- und Pflanzgut.
  • Verkäufe von verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten, sofern die Verarbeitung nicht vom Betrieb trennbar ist
    (z.B. auf dem Betrieb hergestellter Käse)
  • Landwirtschaftliche Produkte für den Eigenverbrauch in landwirtschaftlichen Haushalten (Endkonsum)
  • Verkäufe von Waren und Dienstleistungen an andere landwirtschaftliche Einheiten
    (z.B. Setzlinge, Heu, Lohnarbeiten für andere Betriebe).
  • Verkäufe von Waren und Dienstleistungen ausserhalb der Landwirtschaft (Inland oder Ausland)
  • Selbsterstellte Anlagen (Beispiele: Erneuerung des Milchviehbestandes und der Obstanlagen).
  • Vorratsveränderungen (unfertige Erzeugnisse, Vorleistungsgüter, Fertigerzeugnisse; Beispiele: Mastvieh, Gerste, Heu, Wein).

In der Gesamtproduktion zu Herstellungspreisen sind auch Subventionen berücksichtigt, welche den Produkten direkt zugeordnet werden können (so genannte Gütersubventionen , z.B. allgemeine Zulagen für Verkehrsmilch, für verkäste Milch, für Fütterung ohne Silage; Einzelkul-turbeiträge).

In den Herstellungspreisen nicht eingeschlossen sind Produktionssteuern, welche den Produkten direkt zugeordnet werden können (so genannte Gütersteuern, z.B. Rückbehalte bei Milch vor 2010 oder bei Brotgetrei-de vor 2001).

Die landwirtschaftlichen Dienstleistungen werden mit einbezogen. Sie umfassen in Lohnarbeit verrichtete Dienste wie Erntehilfe oder künstliche Besamung. Diese Leistungen werden unabhängig davon erfasst, ob sie als Nebentätigkeit in den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben oder als Haupttätigkeit durch spezialisierte Lohnunternehmen erbracht werden.

Ebenfalls in der Gesamtproduktion eingeschlossen sind die nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten, die von der Haupttätigkeit nicht trennbar, aber Folgearbeiten sind (Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte) oder den Einsatz landwirtschaftlicher Produktionsmittel erfordern (öffentliche Dienstleistungen wie Schneeräumungen, Pferdepension, Agrotourismus, landwirtschaftsnahe Energieproduktion).

Unter selbst erstellte Anlagen fallen die von Einheiten des Produktionsbereichs erbrachten Leistungen (z.B. durch den Einsatz von Arbeitskräften, Maschinen, Pflanzgut) zur Erstellung oder Erneuerung von Dauerkulturanlagen (z.B. Obst, Reben) oder zur Aufzucht von Nutzvieh. Im Unterschied zur einzelbetrieblichen Buchhaltung wird in der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung nur der Wert der effektiven Bestandesveränderungen berücksichtigt und nicht die Wertveränderung des ganzen Inventars. Dadurch wirken sich Preisänderungen erst im Zeitpunkt des Verkaufs aus.

Letzte Aktualisierung: 2021
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