Abschreibung

Verfahren zur Ermittlung der Wertminderung von Anlagegütern in den einzelnen Rechnungsperioden und deren Erfassung als Aufwand oder als Kosten in der Erfolgsrechnung oder im Rahmen der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR)

Die Abschreibung hat doppelte Wirkung. Zum einen wird der Buchwert eines Anlagegutes der periodischen Wertminderung entsprechend herabgesetzt, und zum anderen werden die Investitionen in Form von Aufwand oder Kosten auf die Anzahl Nutzungsperioden verteilt.

In der landwirtschaftlichen Betriebsbuchhaltung wird in der Regel linear abgeschrieben, das heisst in gleichen Jahresraten. Weniger üblich ist die degressive Abschreibung mit jährlich abnehmenden Abschreibungsquoten bzw. die progressive Abschreibung mit zunehmenden Abschreibungsquoten.

Für die Steuerabschlüsse hingegen wird häufig in Prozenten des Buchwertes, d.h. degressiv abgeschrieben. Im Gegensatz zur Betriebsbuchhaltung mit konstanten Abschreibungsraten (linear) bzw. ‑quoten (degressiv) können dabei die jährlichen Abschreibungssätze den Anforderungen einer Steueroptimierung angepasst werden.

In der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) bezeichnet der Begriff «Abschreibungen» (ähnlich zum Begriff «Abschreibung» der betriebswirtschaftlichen Buchhaltung) die Entwertung der Anlagegüter (Gebäude, Maschinen, Einrichtungen, Dauerkulturen, Software) als Folge der voraussehbaren Alterung sowie von zufälligen, versicherbaren Schäden während der üblichen Nutzungsdauer. Die Entwertung des Anlagevermögens wird durch lineare oder geometrische Abschreibung (je nach Anlagekategorie) des Wiederbeschaffungswertes berechnet. In der LGR werden die Abschreibungen für alle Anlagegüter mit Ausnahme des Nutztiervermögens (Tiere die wiederholt Erzeugnisse liefern) berechnet.

Letzte Aktualisierung: 2021
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