Buchwert

(Bilanzwert)

Wert der zum Unternehmen gehörenden Vermögensbestandteile in der Bilanz.

In landwirtschaftlichen Buchhaltungen werden folgende Bewertungsgrundsätze bei der Festlegung des Buchwertes beachtet (Abweichungen aus steuerlichen oder sachlichen Überlegungen sind möglich).

  • Anlagevermögen (mobile und immobile Sachanlagen) sowie die entsprechenden Teile des betriebsfremden Vermögens: Bewertung nach den um die Abschreibungen verminderten Gestehungskosten
  • Zugekaufte Vorräte: Bewertung nach den Einkaufspreisen
  • Selbstproduzierte Vorräte für den Verkauf und Masttiere: Bewertung nach den möglichen Verkaufspreisen
  • Nutz- und Zuchtvieh: Bewertung nach dem Einheitswert (Mittelwert zwischen Zucht- und Schlachtwert)
    Bewertung
  • Nicht oder wenig gehandelte Güter (selbst erzeugte und für die Weiterbewirtschaftung bestimmte Güter; z.B. Silofutter, Futterhackfrüchte und Stroh): Zurückhaltende Bewertung auf der Basis von Verkaufspreisen.
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