Gestehungskosten
Bis zum Bewertungszeitpunkt aufgelaufene Kosten.
Berechnung:
Anschaffungskosten + Anschaffungsnebenkosten + Investitionen seit der Anschaffung - Beiträge der öffentlichen Hand = Gestehungskosten
Als Beiträge der öffentlichen Hand gelten Subventionen („à-fond-perdu-Beiträge“) von Bund, Kantonen und Gemeinden; Investitionskredite sind keine Beiträge, die zu einer Senkung der Gestehungskosten führen. Beiträge von Privaten, zum Beispiel Verwandten oder Hilfswerken, sind Geschenke und vermindern die Gestehungskosten nicht.
Die Bestimmung der Investitionen seit der Anschaffung ist oft schwierig, da die Grenze zwischen laufendem und wertvermehrendem Unterhalt in der Praxis nicht eindeutig festgelegt werden kann. Als Investitionen, die zu aktivieren sind, gelten im Prinzip Aufwendungen, die den Zustand verbessern; sogenannter anschaffungsnaher Unterhalt ist also zu aktivieren.