Anlagevermögen

(Sachanlagen)

Vermögensgegenstände, welche längerfristig im Dienste des Betriebes stehen und normalerweise nicht für den Verkauf bestimmt sind.

Die Gegenstände des Anlagevermögens werden als Gebrauchsgüter genutzt (erlauben im Gegensatz zu Verbrauchsgütern eine längerfristige Nutzung).

In der Bilanz gehört das Anlagevermögen zu den Aktiven und umfasst in der Landwirtschaft

  • Finanzanlagen
  • Mobile Sachanlagen: Maschinen, Automobile, mobile Einrichtungen und Lagereinrichtungen, Mobiliar und Büromaschinen
  • Immobile Sachanlagen (Landgutvermögen): Gebäude, Wohnhausinstallationen (Küche, Wasch­maschine), feste Einrichtungen (z.B. Melkstand, Greifer; s.a. FAT 2002), Dauerkulturen, Boden und Meliorationen
  • Immaterielle Anlagen (Patente, Lizenzen, handelbare Lieferrechte usw.)

Seit der Einführung des neuen Kontenrahmens KMU-Landwirtschaft im Jahr 2013 wird das Tiervermögen dem Anlagevermögen nicht mehr zugeteilt.

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