Liquidationsgewinn

(Kapitalgewinn)

Gewinn, der einer Differenz zwischen Verkaufspreis oder Verkehrswert und Buchwert entspricht.

Beim Liquidationsgewinn handelt sich um stille Reserven, die bei der Veräusserung von Vermögenswerten zum Vorschein kommen. Bei Liegenschaften des Geschäftsvermögens handelt es sich um die Differenz von Gestehungskosten und Buchwert. Es handelt sich also um die wieder eingebrachten Abschreibungen. Ein Liquidationsgewinn entsteht auch bei der Überführung von Geschäftsvermögen ins Privatvermögen.

Liquidationsgewinne sind meist steuerpflichtig.

Gewinne aus der Veräusserung von land- und forstwirtschaftlichen Grund­stücken werden beim Bund nur bis zur Höhe der Anlagekosten besteuert (BG über die direkte Bundessteuer, SR 642.11).

Haben Sie einen Fehler gefunden? Möchten Sie eine Anmerkung machen? Hier melden.