Geschäftsvermögen

Alle Vermögenswerte, die vorwiegend der selbstständigen Erwerbstätigkeit dienen (BG über die direkte Bundessteuer, DBG, SR 642.11).

Auf Geschäftsvermögen kann abgeschrieben werden, sind nur tatsächliche Kosten abziehbar und sind wieder eingebrachte Abschreibungen steuerbar. Die Zuteilung zu Geschäftsvermögen oder Privatvermögen erfolgt mit der Präponderanzmethode.

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