Reserven

(Rücklagen)

Zweckgebundenes Eigenkapital zur Wahrung der Unternehmensstabilität bei ausserordentlichen Ereignissen.

Die Reserven sollen beim Ausgleich künftiger Verluste oder bei der Finanzierung grosser Investitionen eingesetzt werden können. Reserven sind eine Form der Selbstfinanzierung. Sie können als offene Reserven in der Bilanz auf der Kapitalseite ausgewiesen werden und durch die Rechnungsergebnisse (Gewinn, Eigenkapitalbildung) oder Teile der Rechnungsergebnisse erhöht werden. Im Gegensatz zu den offenen Reserven stehen die stillen Reserven. Sie entstehen durch Unterbewertung der Aktiven oder Überbewertung von Passiven (s.a. Bewertung).

Für Gesellschaften gibt es gesetzliche Vorschriften (OR Art. 671) über die Bildung von Reserven.

Haben Sie einen Fehler gefunden? Möchten Sie eine Anmerkung machen? Hier melden.