Aufwand

(Zweckaufwand)

Monetärer Gegenwert für die während eines Rechnungsjahres vom Betrieb gebrauchten Güter und Dienstleistungen.

Der Aufwand umfasst

  • den Wert der Inputs in den Leistungserstellungsprozess, z.B. Zahlung von Löhnen, Zinsen
  • den Verbrauch an Vermögenswerten, z.B. Kursverlust auf Wertschriften, Verkauf einer Maschine unter ihrem Buchwert, Wertverlust einer Maschine durch Nutzung (Abschreibung).

Zur Abgrenzung von Ausgaben und Aufwand:

  • Bei einer monatlichen Lohnzahlung entspricht die Ausgabe dem Aufwand. Eine im Vorjahr getätigte Investition stellt eine Ausgabe dar.
  • Im Rechnungsjahr fällt Aufwand in Form der Abschreibung an.

Der Aufwand ist periodenbezogen, während die Kosten stets objektbezogen sind. Der Aufwand wird in der Finanzbuchhaltung ausgewiesen. Im Gegensatz zu den Auszahlungen umfasst der Aufwand auch liquiditätsunwirksame Vorgänge (z.B. Abschreibungen, externe Lieferungen, Bildung von Rückstellungen).

Der Aufwand kann wie folgt unterteilt werden. ·

  • Betriebliche Aufwände (Zweckaufwand) sind betriebstypisch und wiederkehrend. Sie stammen aus der angestammten Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
  • Nichtbetriebliche (betriebsfremde) Aufwände sind wiederkehrend, aber nicht betriebstypisch. Sie entstehen häufig aus der Nutzung nicht betrieblicher Vermögenswerte oder durch die Veräusserung von Anlagevermögen. ·
  • Ausserordentliche Aufwände sind nicht wiederkehrend, da sie aufgrund eines ausserordentlichen Ereignisses auftreten.

Der neutrale Aufwand umfasst neben dem betriebsfremden und ausserordentlichen auch noch den periodenfremden Aufwand, der zwar ausserhalb der Abrechnungsperiode verursacht wurde, aber innerhalb dieser Periode verrechnet wird.

Quelle: Thommen 1999

 

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