Rückstellungen

Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, mit denen man unter Umständen zu rechnen hat und die der Darstellung der richtigen Vermögenslage dienen.

Es handelt sich somit um Aufwand, von dem man weder die Höhe noch den Zeitpunkt der Fälligkeit der Ausgabe genau kennt.

Rückstellungen ergeben sich sehr oft aus der Bereitstellung von  Fremdkapital. Sie werden bei der erstmaligen Inventaraufnahme (Inventar) erfasst oder als Aufwand im Buchhaltungsabschluss gebildet. Sie werden als außerordentlicher Ertrag wieder aufgelöst, wenn die Forderungen gedeckt sind.

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