Ertrag

(Zweckertrag)

Monetärer Gegenwert für die während eines Rechnungsjahres produzierten Güter und Dienstleistungen, die verkauft, von denen Vorräte angelegt bzw. von der Familie (Lieferungen) verbraucht werden.

Der Ertrag umfasst den in der Finanzbuchhaltung ausgewiesenen Wertzuwachs einer Periode, bestehend aus dem Erlös des Outputs aus dem Leistungserstellungsprozess sowie dem Zuwachs an Vermögenswerten.
Beispiele:

  • Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen bar oder gegen Rechnung
  • Verkauf einer Maschine über ihren Buchwert hinaus
  • Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen.

Zur Abgrenzung von Einnahmen und Ertrag: ·

  • Beim Direktverkauf von Erdbeeren entspricht der Ertrag der Einnahme.
  • Aktivierte Eigenleistungen sind ertragswirksam, da damit ein Vermögenszuwachs verbunden ist, aber es erfolgt keine Einnahme.
  • Bei Rebbauern, die selbst keltern, fallen die Kosten zum grössten Teil im Erntejahr der Trauben an. Der Wein wird in den folgenden Jahren verkauft. Der Ertrag fällt im Erntejahr an, die Einnahmen kommen später.

Der Ertrag kann wie folgt unterteilt werden.

  • Betriebliche Erträge (Zweckertrag) sind betriebstypisch und wiederkehrend. Sie stammen aus der angestammten Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
  • Nichtbetriebliche (betriebsfremde) Erträge sind wiederkehrend, aber nicht betriebstypisch. Sie ergeben sich häufig aus der Nutzung nicht betrieblicher Vermögenswerte oder entstehen durch die Veräusserung von Anlagevermögen.
  • Ausserordentliche Erträge sind nicht wiederkehrend, da sie aufgrund eines ausserordentlichen Ereignisses auftreten.

Der neutrale Ertrag umfasst neben dem betriebsfremden und ausserordentlichen auch noch den periodenfremden Ertrag, der zwar ausserhalb der Rechnungsperiode entstanden ist, aber innerhalb dieser Periode verrechnet wird.

Quelle: Thommen 1999

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