Kredit

Befristete Überlassung von Kaufkraft, in der Regel gegen Zahlung von Zinsen.

Kredite können nach sehr verschiedenen Gesichtspunkten eingeteilt werden. Bedeutsam sind u.a.:

  • Kreditlaufzeit (s.a. Fremdkapital)
  • Kreditgeber (Bank, Lieferant, Verwandte, Staat usw.)
  • Art der Sicherheit (Realkredit, Personalkredit)
  • Branche (Agrarkredit usw.)
  • Verwendungszweck (Baukredit usw.)
  • Art des Kreditbedarfes (fester Betrag = Darlehen; schwankender Betrag = Kontokorrentkredit)
  • Kredithöhe (Kleinkredit usw.)
  • Schuldenart (Geldkredit = wirkliche Schuld; daneben der in der Landwirtschaft eher unübliche Verpflichtungskredit, zum Beispiel in Form einer Kaution = mögliche Schuld).

Für die Abwicklung eines Kreditgeschäftes ist die Art der Kreditsicherung sehr wichtig. Es sind Realkredite und Personalkredite zu unterscheiden. Bei den Realkrediten handelt es sich um Kredite, die durch Vermögenswerte des Schuldners gesichert sind.

Der Grundpfandkredit oder Hypothekarkredit muss dabei besonders hervorgehoben werden. Auch der Investitionskredit wird nach Möglichkeit durch ein Grundpfand gesichert. Daneben ist der Fahrnispfandkredit (Fahrnispfand) mit dem Viehpfandkredit zu erwähnen. Bei den Personalkrediten stützt sich der Gläubiger auf die Zahlungsfähigkeit von Personen oder Körperschaften. Die verschiedenen Formen der Blankokredite und der Bürgschaftskredite gehören zu dieser Kategorie.

Haben Sie einen Fehler gefunden? Möchten Sie eine Anmerkung machen? Hier melden.