Grundpfandkredit

(Hypothekarkredit)

Durch ein Grundpfand gesicherter Kredit.

In der Regel dienen Grundpfandkredite zur langfristigen Finanzierung. Für solche Kredite haftet ein Grundstück oder eine Liegenschaft, eben das Grundpfand. Im Normalfall beanspruchen Eigentümer von Liegenschaften solche Kredite. Es kann aber auch die Liegenschaft eines Dritten als Sicherheit dienen.

Das Hypothekarwesen in der Schweiz ist gesetzlich geregelt (ZGB Art. 793ff). Für die Landwirtschaft legt das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB, SR 211.412.11) die Belastungsgrenze fest, bis zu der Grundpfandrechte die landwirtschaftliche Liegenschaft maximal belasten können.

Durch die Banken werden Grundpfandkredite (1. und evtl. 2. Hypothek) bis zur Belastungsgrenze gewährt. Eine allfällige Tilgungspflicht ist den Vertragsparteien überlassen.

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