Grundpfand

Sicherstellung einer Forderung durch die Belastung eines Grundstückes oder einer Liegenschaft (ZGB, Art. 793-883).

Das Grundpfand dient der Sicherstellung von Forderungen des Gläubigers. Bei der Verpfändung von Grundstücken und Liegenschaften kann das Pfandobjekt nicht übertragen werden. Aus diesem Grund wird die Verpfändung im Grundbuch eingetragen.

In der Schweiz kennt man drei Arten von Grundpfand:

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